Uli Hoeneß muss vor Gericht – Nachbar klagt wegen zwei Bäumen


Stand: 26.08.2026, 20:00 Uhr

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Streitfall: Um zwei junge Pappeln (vorne rechts) geht es bei der Verhandlung, zu der Uli Hoeneß vor dem Landgericht erscheinen muss.

Streitfall: Um zwei junge Pappeln (vorne rechts) geht es bei der Verhandlung, zu der Uli Hoeneß vor dem Landgericht erscheinen muss. © THOMAS PLETTENBERG

Der FC-Bayern-Ehrenpräsident steht am Donnerstag (27. August) vor dem Landgericht München II. Der Nachbar verlangt, dass zwei neu gepflanzte Pappeln auf Hoeneß' Grundstück in Bad Wiessee verschwinden.

Bad Wiessee – Uli Hoeneß steht auf dem Spazierweg, der an seinem rund 7000 Quadratmeter großen Wiesen-Grundstück im Außenbereich unterhalb seines Wohnhauses hoch über Bad Wiessee entlangführt. Auch das Freihaus Brenner befindet sich hier, ein beliebtes Feinschmeckerlokal mit prächtigem Blick auf den Tegernsee. Ein gepflegter Bretterzaun, gerade wieder frisch gestrichen, grenzt die Wiese ein. Inklusive Elektrozaun, denn 60 Schafe und 20 Lämmer eines Landwirts aus Bad Tölz sorgen hier immer ab 1. Mai für die natürliche Pflege – mit Einverständnis des Nachbarn.

„Ich bin wirklich kein Streithansl“: Hoeneß ärgert sich über „Schildbürgerstreich

Das Streitobjekt ist keinesfalls die etwa 50 Jahre alte Fichte in der Wiese, die jedes Jahr mit 1000 Lichtern zum wohl berühmtesten Weihnachtsbaum der Region wird. Es ist eine Baumgruppe, bestehend aus fünf Bäumen: drei etwa zehn Meter hohe Exemplare, die seit Jahrzehnten dort stehen, sowie zwei junge Pappeln, je knapp drei Meter hoch. „Die zwei kleinen Pappeln hat unser Landschaftsgärtner nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde ausgesucht und nachgepflanzt, weil die drei bestehenden Bäume durch Schneebruch gelitten haben und vielleicht nicht mehr lange haltbar sind“, sagt Hoeneß. Die Bäume sind allesamt mit Holzbrettern eingezäunt, „zum Schutz vor den Schafen, die hier Schatten finden“.

Verhandelt wird die Frage, ob die Bäume wegmüssen oder nicht. „Ich bin wirklich kein Streithansl“, versichert Hoeneß. „Dass jemand aber aus reiner Schikane will, dass unsere Bäume hier wegkommen, dann ist das ein Schildbürgerstreich.“ Nach Auffassung des Nachbarn stehen sie in einem Bereich, der laut einer alten Grunddienstbarkeit nicht bepflanzt werden dürfte (wir berichteten). „Schauen Sie sich um“, sagt Hoeneß. „Hier stehen überall Bäume. Tausende.“

Nachbar will freien Blick – doch den hat er sowieso kaum, sagt Hoeneß

Knapp 200 Meter von der Baumgruppe entfernt, in südlicher Richtung, liegt das Haus des Klägers. Auf dem Spazierweg dorthin versucht Hoeneß, zu verdeutlichen, worum es diesem wohl eigentlich gehe. „Der Nachbar sagt, er könne wegen der neu gepflanzten Bäume das Freihaus und Gut Kaltenbrunn nicht mehr sehen. Dabei müsste er aufs Dach seines Hauses steigen, um wenigstens das Freihaus zu sehen. Kaltenbrunn sieht er gar nicht.“ Ein natürlicher Hügel mit einem stattlichen Baum nahe am Haus macht diese Einschätzung nachvollziehbar.

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Mit den Eltern des Klägers habe er sich immer gut verstanden. „Da hat es nie Probleme gegeben“, erinnert sich Hoeneß. Auf Wunsch der Mutter hin habe er sogar die Lichter am Weihnachtsbaum bis Maria Lichtmess am 2. Februar leuchten lassen. Doch als die Eltern vor etwa drei Jahren starben, habe sich das Verhältnis verschlechtert. Hinzu sei wohl gekommen, dass Familie Hoeneß nicht bereit war, einen Teil eines Hanggrundstücks, das zwischen den beiden Anwesen liegt, an den Nachbarn zu verkaufen. „Er wollte dort eine Rinderzucht aufbauen, aber nach Rücksprache mit meinen Kindern wollten wir das nicht.“

Der Nachbar habe alle Hebel in Bewegung gesetzt, damit die Bäume wegkommen. Er wisse, sagt Hoeneß, dass dieser erst zur Polizei gegangen sei, dann zu Wiessees Bürgermeister Robert Kühn. Der habe versucht, zu vermitteln, aber ohne Erfolg. Allerdings sei der Nachbar von seiner ursprünglichen Forderung, dass alle fünf Bäume wegsollen, inzwischen abgerückt.

Verhandlung vor Gericht wegen zweier Bäume – „Anspruch besteht nicht“

Und so geht es in der Verhandlung nur um zwei Bäume, gegen deren Neupflanzung auch aus Sicht der Experten am Landratsamt Miesbach aus naturschutzfachlicher Sicht keine Bedenken bestehen. „Und einen gesetzlich geregelten Anspruch auf eine dauerhaft freie Sicht bestehe grundsätzlich nicht“, so eine Sprecherin. Privatrechtliche Vereinbarungen seien dann eine zivilrechtliche Angelegenheit.

Für Hoeneß ist der Streit unfassbar. „In unserer Welt, wo es Kriege gibt, da muss ich vor Gericht, weil jemand unsere Bäume weghaben will. Überall wird von Klimaschutz gesprochen. Und wir helfen dem Klimaschutz, und dann sollen sie aus reiner Schikane weg, da bin ich dagegen“, sagt er.

Der Weg zurück, vorbei an tausenden Bäumen, führt wieder am berühmten Christbaum vorbei. „Und den sägen wir ja auch nicht um, nur weil wir den See sehen möchten.“ Die Anwaltskanzlei des Klägers hat trotz mehrmaliger Nachfrage keine Stellungnahme abgegeben.