Unterlassungserklärung: Süddeutsche Zeitung muss Falschbehauptung über Berliner Zeitung zurücknehmen


Liebe Leserinnen und Leser, ich muss Sie um Verzeihung bitten: Jetzt schreibe ich schon wieder über Medien. Dabei weiß ich doch: Kaum eine Textgattung ist unerquicklicher als jene, in der Journalisten über Journalisten schreiben. Meist entsteht sie dann, wenn der Blick vom leeren Themenplan zur nächstgelegenen Redaktion wandert.

Aber in diesem Fall geht es leider nicht anders.

Wir hier bei der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung und der Berliner Zeitung machen das nicht, weil uns langweilig wäre. Sondern weil aus einem Tippfehler in einer Internetadresse eine Verschwörungstheorie über unser Haus und unsere Arbeit wurde.

Und weil aus dieser Theorie eine Unterlassungserklärung für ein etabliertes westdeutsches Blatt wurde, das offenbar mit solcher ideologischer Überzeugung vorgeht, dass es den Journalismus zu verlieren droht. Die Rede ist von der Süddeutschen Zeitung.

Es geht um 600 Euro – und um einen Fehler

Den Anfang nahm alles im Oktober 2025. Ein Redakteur dieses Hauses ordnete ein Zitat falsch zu: Ein Satz über eine „saure Froschfresse“ stammte von Olli Schulz, nicht von Jan Böhmermann. Zudem bezog sich die Formulierung auf die Mimik von Ulf Poschardt in einem Streitgespräch, nicht auf dessen Person.

Auch das war ein handwerklicher Fehler. Einer, der in Redaktionen passieren kann – und nicht passieren sollte.

Wir haben den Fehler bemerkt, korrigiert und mit einem redaktionellen Hinweis versehen. Später setzte das Landgericht Köln in einem Versäumnisurteil rund 600 Euro fest, die – Obacht! – Gegenstand weiterer Verhandlungen sind. Ich schrieb als Nachrichtenchef darüber: über den Fehler, die eigene Mitverantwortung und eben auch die Frage, warum ein Vorgang dieser Größenordnung in der Medienbranche zu einem größeren Ereignis wird.

Man kann diesen Text misslungen finden: zu lang, zu launig, zu viel Whisky, zu wenig Wasser. Wer öffentlich austeilt, muss öffentlich einstecken. Das gehört zum Geschäft.

Der spätere Bericht von Carolin Gasteiger in der Süddeutschen Zeitung wirft allerdings eine andere Frage auf: Was passiert, wenn aus einem nicht überprüften Eindruck ein schwerwiegender Vorwurf wird? Und warum passiert das?

Der Satz, um den es geht

Gasteiger jedenfalls teilt ziemlich aus und schrieb diesen Satz, der vom  Berliner Verlag nun unterbunden wurde:

„Der Artikel war am vergangenen Freitag nicht mehr online. Seit Dienstag ist der Text wieder live (mit ursprünglicher Datums- und Uhrzeitangabe), allerdings mit einem Hinweis am Ende, […]“

Richtig war und ist: Der betroffene Artikel ist seit seiner Veröffentlichung am 10. Juli 2026 durchgehend online. Er ist weder entfernt noch später erneut veröffentlicht worden. Warum auch? Weil selbsternannte Qualitätsmedien, allesamt aus der ehemaligen Bundesrepublik, Angriffe auf sich skandalisieren? Weil sie kratzbürstig werden, wenn „die“ gegen „uns“ ironisieren?

Der Unterschied ist entscheidend.

Denn die Formulierung im Text von Carolin Gasteiger legte für Leserinnen und Leser nahe, unsere Redaktion habe einen Beitrag zunächst vom Netz genommen, anschließend verändert und danach mit dem ursprünglichen Datum wieder eingestellt. Das wäre kein bloßes Detail. Es würde den Vorwurf mangelnder Transparenz im Onlinejournalismus begründen.

Wir beanstandeten diese Darstellung. Die Süddeutsche Zeitung gab nun eine Unterlassungserklärung ab. Damit darf die beanstandete Behauptung nicht wiederholt werden. Die Vertragsstrafe bei einem möglichen Verstoß definieren wir. Die Süddeutsche Zeitung trägt alle Kosten.

Eine einfache Korrektur wäre uns lieber gewesen als eine anwaltliche Auseinandersetzung. Doch dafür hätte es eine Rückfrage gebraucht, und ein Mindestmaß an Professionalität.

Carolin Gasteiger, eine falsche URL und eine naheliegende Erklärung

Wie kann eine Redaktion zu dem Schluss kommen, ein Artikel sei verschwunden, obwohl er nach Angaben des Verlags durchgehend online war?

Die Erklärung ist erstaunlich banal: Offenbar wurde nicht die veröffentlichte URL aufgerufen. An die Adresse war ein zusätzliches Wort geraten, das dort nicht hingehörte – möglicherweise durch einen Kopierfehler aus einer E-Mail, einem Chat oder einem Dokument.

Die fehlerhafte Adresse führte ins Leere. Der Artikel selbst war weiterhin unter seiner korrekten URL erreichbar.

Aus einer Fehlermeldung wurde damit offenbar die Annahme: Der Artikel sei nicht mehr online. Aus dieser Annahme wurde die Aussage, er sei später „wieder live“. Und aus dieser Aussage entstand ein Text über die angeblich intransparente Arbeitsweise einer Redaktion.

Das ist kein Charakterfehler. Jeder hat schon einmal eine kaputte Internetadresse für ein größeres Problem gehalten. Der Unterschied liegt darin, ob man nachfragt, bevor daraus eine veröffentlichte These wird.

Ein 404 ist kein publizistischer Skandal

Unser Merksatz für die geschätzten Kollegen aus München lautet deshalb:

Eine nicht funktionierende Internetadresse ist zunächst einmal nur eine nicht funktionierende Internetadresse.

Ein 404-Fehler ist ein technisches Ereignis, kein publizistischer Eklat. Ein Link, der nicht lädt, beweist lediglich, dass genau dieser Link nicht lädt. Er beweist nicht automatisch, dass der Artikel entfernt wurde, dass eine Redaktion heimlich Änderungen vorgenommen hat oder dass eine Rückdatierung stattgefunden hat.

Der Schluss von „Ich sehe die Seite nicht“ auf „Die Seite gibt es nicht“ ist kein belastbarer Rechercheschluss. Er ist eine Annahme, die überprüft werden muss. Wird sie nicht überprüft, ist es eine Verschwörungstheorie.

„Irgendwas über Medien“

Früher gab es die Formel für Menschen, die nach dem Abitur nicht wussten, wohin: „Irgendwas mit Medien“. Ein Berufswunsch ohne klares Berufsbild, dafür oft mit Umhängetasche.

Heute gibt es eine Steigerungsform: irgendwas über Medien.

Das Thema ist immer verfügbar. Es sitzt gefühlt im selben Gebäude, trinkt denselben Kaffee, kennt dieselben Leute und liefert zuverlässig Gesprächsstoff. Das schafft Nähe. Nähe schafft vieles – nur nicht automatisch professionelle Distanz.

Carolin Gasteiger schreibt regelmäßig über Fernsehen, Streaming, Literatur und Medienrecht, unter anderem über Unterlassungserklärungen anderer Häuser. Ein sinnvolles Ressort. Wir wünschen ihm gute Recherche und viel Medienkompetenz. Leserinnen der Süddeutschen Zeitung finden Alternativen hier und hier.

Es geht nicht Fehler, sondern die Selbstverständlichkeit

Und noch einmal: Fehler passieren, auch uns. Aufschlussreich ist nicht der Irrtum, sondern die Leichtigkeit, mit der aus einer unüberprüften Annahme ein veröffentlichter Vorwurf werden konnte. Diese Leichtigkeit hat eine Voraussetzung: Man muss dem Gegenüber Unlauterkeit von vornherein zutrauen.

Wer bei einem Berliner Verlag reflexhaft Manipulation vermutet, wo bei einem Haus des eigenen Milieus zunächst ein Serverproblem angenommen würde, arbeitet nicht mit Belegen, sondern mit einer Vorannahme. Das ist ein Menschenbild, kein Handwerk.

Warum die Unterlassungserklärung wichtig ist

Dass die Süddeutsche Zeitung diese Passage nun nicht mehr wiederholen darf, ist deshalb mehr als eine juristische Randnotiz. Es ist ein Hinweis darauf, wie schwach die Kontrollinstanz der Faktenprüfung wird, wenn der Verdacht ohnehin plausibel erscheint – und erscheinen soll.

Die Rammstein-Verfahren haben denselben Mechanismus in einer weit schwerwiegenderen Dimension gezeigt: Gerichte in Hamburg und Frankfurt haben einzelne Verdachtsdarstellungen der SZ untersagt, weil der erforderliche Mindestbestand an Beweistatsachen fehlte. Nicht die gesamte Recherche war falsch – aber der Griff nach dem stärkeren Vorwurf war es.

Für die FAZ gilt in der Sache Vergleichbares: Auch dort wird über den Osten, „denen dort“ also, regelmäßig in einem Ton verfügt, der Erklärung durch Herablassung ersetzt.

Ein Dünkel, der von seiner eigenen Leistung nicht mehr gedeckt ist

Das ist kein Zufall zweier Redaktionen, sondern eine Systematik mit Adresse. In medialen Spitzenpositionen lag der Anteil gebürtiger Ostdeutscher laut Elitenmonitor 2022 bei rund acht Prozent – bei einem Bevölkerungsanteil von etwa 20 Prozent.

Die größte vorliegende Presseauswertung mit mehr als 321 Millionen Artikeln zeigt, dass Ostdeutschland überproportional mit Rechtsextremismus, Protest, Mangel und Rückgang verknüpft wird; die Aufmerksamkeit steigt rund um Wahlen und Jubiläen und fällt danach wieder ab. Eine westliche Perspektivdominanz bestätigen nicht nur 53 Prozent der ostdeutschen Befragten, sondern 59 Prozent der Journalisten selbst.

Wer aus dieser Position heraus belehrt, sollte Ergebnisse vorweisen können. Die liegen nicht vor. International wird Deutschland zwar weiter Leistungsfähigkeit zugeschrieben, zugleich aber Bürokratie, Trägheit und ein bevormundender Auftritt vorgehalten – in China ebenso wie in Russland, wo der deutsche Zeigefinger längst als Selbstbeschreibung eines absteigenden Akteurs gelesen wird. Der Dünkel überlebt seine Deckung.

Wir haben Zeit

Diese Auseinandersetzung ist nicht beendet, sie beginnt. Wir werden jeden weiteren Vorgang dokumentieren, jeden Vorwurf an Fakten und Gerichtsentscheidungen messen und jede Korrektur einfordern, die uns zusteht.

Wer über uns schreibt, ist willkommen – er möge nur vorher anrufen und ernsthaft nachfragen.

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