Urheberrechtsurteil: GEMA setzt sich gegen Suno durch


Der KI-Musikgenerator Suno hat nach Auffassung des Landgerichts München I mehrfach gegen das Urheberrecht verstoßen. Das US-Unternehmen muss die Nutzung mehrerer bekannter Musikstücke unterlassen, Auskunft über damit erzielte Einnahmen erteilen und Schadensersatz leisten. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Sechs bekannte Songs landeten in den Trainingsdaten

In dem Verfahren ging es um die sechs Musikstücke „Atemlos durch die Nacht“, „Rasputin“, „Big in Japan“, „Forever Young“, „Mambo No. 5“ und „Daddy Cool“. Die GEMA nimmt die Rechte der Komponisten und Musikverlage wahr und hatte Suno im Januar 2025 verklagt.

Unstrittig war laut dem Landgericht, dass Sunos Trainingsdatensatz die sechs Werke enthielt. Das Unternehmen hatte sie demnach mittels Stream-Ripping von YouTube heruntergeladen. Dabei soll Suno mit dem sogenannten Rolling Cipher auch eine technische Schutzmaßnahme der Videoplattform umgangen haben.

Um die Nutzung der Werke nachzuweisen, ließ die GEMA Suno gezielt neue Songs auf Grundlage der Titel, Musikstile und Originaltexte erzeugen. Angaben zur Melodie, Harmonie, zum Rhythmus oder Arrangement enthielten die Prompts dagegen nicht. Trotzdem ähnelten die generierten Ergebnisse den Originalen in diesen Punkten teilweise deutlich.

Musikstücke laut Gericht im KI-Modell gespeichert

Suno argumentierte, dass sein Modell keine Kopien der verwendeten Musikstücke speichere. Die beim Training erzeugten Parameter würden lediglich statistische Muster und allgemeine Merkmale der Trainingsdaten abbilden. Für die konkreten Ausgaben seien zudem die Eingaben der Nutzer verantwortlich.

Das Gericht folgte dieser Darstellung jedoch nicht. Nach Auffassung der Kammer wurden die geschützten Musikstücke sowohl beim Training in den USA als auch innerhalb des in Deutschland angebotenen KI-Modells vervielfältigt. Weitere Urheberrechts­verletzungen seien durch die Ausgabe der ähnlich klingenden Songs entstanden.

Auch auf die amerikanische Fair-Use-Regelung kann sich Suno nach Auffassung des Landgerichts nicht berufen. Das Training sei nach US-Recht ebenfalls nicht ohne Lizenz zulässig gewesen. Die in Deutschland geltenden Ausnahmen für Text- und Data-Mining würden die Verwendung ebenfalls nicht rechtfertigen.

Suno prüft eine Berufung

Das Landgericht sprach der GEMA überwiegend Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz zu. Die konkrete Höhe des Schadensersatzes steht noch nicht fest. Suno muss dafür zunächst offenlegen, welche Einnahmen das Unternehmen durch die beanstandete Nutzung erzielt hat.

Suno widerspricht der Entscheidung und prüft nach eigenen Angaben weitere rechtliche Schritte, einschließlich einer Berufung. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig. Sollte es Bestand haben, könnte es dennoch erhebliche Auswirkungen auf Anbieter generativer KI haben, die ihre Modelle außerhalb Europas mit urheberrechtlich geschützten Inhalten trainieren, ihre Dienste anschließend aber auf dem europäischen Markt anbieten.