Neues Gesetz in New Jersey: Wer Plastikbesteck beim Takeaway will, muss es jetzt ausdrücklich bestellen


US-Staat verbietet automatisches Beilegen von Plastikbesteck beim Takeaway

Stand: 03.08.2026, 14:07 Uhr

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New Jerseys neues Gesetz „Skip the Stuff“ verpflichtet Kundinnen und Kunden dazu, Besteck, Trinkhalme und Gewürze ausdrücklich zu bestellen, und soll so Plastikmüll verringern.

New Jersey – Bewohnerinnen und Bewohner von New Jersey, die Essen zum Mitnehmen oder per Lieferservice bestellen, könnten bei ihrer nächsten Restaurantbestellung eine Veränderung feststellen. Unter dem neuen bundesstaatlichen Gesetz „Skip the Stuff“ dürfen Restaurants viele gängige Einwegartikel wie Plastikbesteck, Gewürzpäckchen und Plastiktrinkhalme nicht mehr automatisch beilegen, sondern nur noch auf ausdrücklichen Wunsch der Kundschaft.

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Dieser Artikel von Tobias Meyjes und Tony Phillips entstand in Kooperation mit Newsweek.

Das Gesetz, das Gouverneur Phil Murphy im Januar 2026 unterzeichnete, ist am 1. August offiziell in Kraft getreten und Teil der umfassenderen Bemühungen New Jerseys, Plastikmüll zu reduzieren und nachhaltigere Essgewohnheiten zu fördern. Damit knüpft der Bundesstaat an frühere Maßnahmen an, darunter das Verbot von Einweg-Plastiktüten und Lebensmittelbehältern aus Polystyrol im Jahr 2022 sowie bereits seit 2021 geltende Beschränkungen für Plastiktrinkhalme.

Aus der kompostierbaren Verpackung des Start-Up-Unternehmens Notpla wird Ketchup gepresst. Das Londoner Start-Up-Unternehmen stellt Verpackungen aus Seetang her.

In New Jersey dürfen Restaurants Einwegartikel nicht mehr automatisch beilegen. Besteck, Strohhalme und Gewürze gibt es nur noch auf ausdrücklichen Wunsch. (Archivbild) © picture alliance/dpa/Notpla

Die neue Regelung gilt für Restaurants, Diners, Cafés, Coffeeshops, Imbisswagen, Drive-ins und Essenslieferdienste in ganz New Jersey. Nach den Vorgaben dürfen Betriebe Einweg-Besteck, Gewürzpäckchen und Plastiktrinkhalme nur dann ausgeben, wenn Kundinnen und Kunden diese ausdrücklich verlangen, anstatt sie automatisch hinzuzufügen oder standardmäßig bereitzustellen.

Pflichten für Gastronomiebetriebe und Lieferdienste

Online-Bestellsysteme und Drittanbieter-Lieferplattformen müssen standardmäßig so eingestellt sein, dass weder Besteck noch Gewürze automatisch mitgeliefert werden, es sei denn, die Kundschaft wählt diese Option aktiv aus. Das Umweltministerium von New Jersey (NJDEP) formuliert das Ziel simpel: „Abfall reduzieren, indem man nur das nimmt, was man wirklich braucht.“ Diese Vorgabe zwingt Anbieter dazu, ihre Bestellprozesse zu überprüfen und digitale Menüs entsprechend anzupassen.

Laut der Leitlinien des NJDEP dürfen Betriebe Einweg-Besteck, Plastiktrinkhalme oder Gewürzpäckchen nicht mehr standardmäßig jeder Bestellung beilegen. Stattdessen dürfen sie nur die Artikel ausgeben, die ausdrücklich angefragt wurden, und sollen ihre internen Abläufe sowie die Schulung des Personals darauf ausrichten. So soll verhindert werden, dass große Mengen unnötiger Einwegprodukte in den Müll wandern oder ungenutzt zu Hause landen.

Vollbedienungsrestaurants mit mindestens zehn Sitzplätzen unterliegen zusätzlichen Anforderungen, die besonders den Verzehr vor Ort betreffen. Gästen, die im Lokal essen, müssen wiederverwendbare, abwaschbare Bestecke statt Einweg-Besteck zur Verfügung gestellt werden, und Gewürze sollen, wo immer möglich, in Flaschen oder wiederverwendbaren Behältnissen statt in Einzelpäckchen serviert werden, um den Ressourcenverbrauch weiter zu senken.

Auswirkungen auf Gäste und ihr Bestellverhalten

Für die Gäste bedeutet die Neuregelung vor allem, dass Einwegartikel nicht mehr automatisch mit jeder Take-away- oder Lieferbestellung kommen. Wer Gabeln, Messer, Löffel, Essstäbchen, Gewürzpäckchen oder Plastiktrinkhalme benötigt, muss dies bei der Bestellung ausdrücklich angeben, sei es telefonisch, im Restaurant selbst oder über digitale Kanäle wie Apps und Webseiten.

Bei app-basierten und Online-Bestellungen müssen Kundinnen und Kunden die gewünschten Artikel aktiv auswählen, anstatt sie standardmäßig zu erhalten, was ein bewussteres Konsumverhalten fördern soll. Das NJDEP ruft die Bevölkerung dazu auf, nur jene Artikel anzufordern, die tatsächlich gebraucht werden, und nach Möglichkeit auf wiederverwendbare Alternativen zurückzugreifen, etwa eigenes Besteck oder Trinkflaschen mitzubringen oder zu Hause vorhandene Utensilien zu nutzen.

Staatliche Stellen und Umweltgruppen verweisen in diesem Zusammenhang auf die wachsende Menge an Plastikmüll, die durch Essensbestellungen zum Mitnehmen und Lieferdienste entsteht. Laut NJDEP werden schätzungsweise 95 Prozent aller Lebensmittelverpackungen nach einmaligem Gebrauch weggeworfen, was erheblich zur Plastikverschmutzung beiträgt, von der mehr als 260 Arten betroffen sind, darunter Meeressäuger, Meeresschildkröten und Seevögel.

Umweltziele und gesundheitliche Aspekte

Die Behörde betont, dass eine Verringerung der unnötigen Verteilung von Einwegartikeln dazu beitragen kann, Vermüllung zu reduzieren, die Belastung von Deponien zu verringern und die Nachfrage nach Einwegplastik insgesamt zu senken. Weniger überflüssige Gabeln, Messer und Saucenpäckchen sollen die Menge an Abfall in Parks, an Stränden und in städtischen Räumen deutlich verringern und Kommunen bei der Müllentsorgung entlasten.

Zudem weist die Behörde darauf hin, dass Einweg-Plastikbesteck Mikrokunststoffe freisetzen kann, die möglicherweise in die von Menschen verzehrten Lebensmittel gelangen. Die Förderung wiederverwendbarer Alternativen, so die Verantwortlichen, könne dazu beitragen, die Belastung durch Plastikpartikel zu verringern und zugleich Abfälle zu reduzieren, womit ökologische und gesundheitliche Vorteile miteinander verbunden würden.

Das Gesetz gilt nicht ausnahmslos für alle Einrichtungen im Bundesstaat, sondern sieht bestimmte Ausnahmen vor. Dauerhafte Ausnahmen gelten für öffentliche und private Schulen von der Vorschule bis zur 12. Klasse, lizenzierte Gesundheitseinrichtungen sowie Bezirks- oder staatliche Justizvollzugsanstalten, in denen Einwegartikel aus hygienischen oder sicherheitsrelevanten Gründen weiterhin eine wichtige Rolle spielen.

Ausnahmen, Sanktionen und New Jerseys Vorreiterrolle

Für Anbieter in Food-Courts ist eine befristete Ausnahme vorgesehen, die noch bis zum 1. August 2028 gilt und ihnen zusätzliche Zeit zur Umstellung einräumt. Unternehmen, die gegen das Gesetz verstoßen, müssen mit gestaffelten Sanktionen rechnen: Beim ersten Verstoß erfolgt eine Verwarnung, beim zweiten droht laut NJDEP eine Geldbuße von bis zu 100 US-Dollar pro Tag, bei dritten und weiteren Verstößen können es bis zu 250 US-Dollar pro Tag sein.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes reiht sich New Jersey in eine wachsende Zahl von Gebietskörperschaften ein, die Plastikmüll reduzieren wollen, indem sie einen einfachen, aber vertrauten Bestandteil des Take-away-Erlebnisses verändern: das automatische Beilegen von Einweg-Extras. Unterstützerinnen und Unterstützer sehen darin einen pragmatischen Schritt, der sowohl Umwelt als auch Betrieben und Verbraucherinnen und Verbrauchern auf lange Sicht zugutekommen soll.