Mit Grundgesetz und Torte: Warum Richter des Bundesverfassungsgerichts Schulen besuchen
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Verfassungsrichterin besucht Schule in Homberg (Efze) Torte, Grundgesetz und ein Appell an die Jugend
Was hat das Grundgesetz eigentlich mit unserem Alltag zu tun? Darüber hat Verfassungsrichterin Yvonne Ott an einer Schule in Homberg (Efze) gesprochen. Der Besuch war Teil des 75-jährigen Jubiläums des Bundesverfassungsgerichts.
Zum Besuch an der Bundespräsident-Theodor-Heuss-Schule hat Verfassungsrichterin Yvonne Ott eine Torte mitgebracht. Bild © Sina Philipps (hr)
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Ein x-beliebiger Schultag ist dieser Dienstag wahrlich nicht für Jonas Händel. "Das ist schon sehr besonders, eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts hier zu haben. Sowas hat man im Leben, glaube ich, nie wieder", sagt der 18-jährige Schüler.
Yvonne Ott ist an diesem Tag an die Bundespräsident-Theodor-Heuss-Schule in Homberg (Efze) im Schwalm-Eder-Kreis gekommen. Ott stammt gebürtig aus dem hessischen Usingen und ist seit November 2016 Richterin am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Mit im Gepäck hat sie eine Torte. Auch kleine Ausgaben des Grundgesetzes werden verteilt.
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02:34 Min.|Michael Przibilla
Bild © Bundesverfassungsgericht │ lorenz.fotodesign, Karlsruhe| zur Audio-Einzelseite
Hintergrund des Besuchs ist nämlich das 75-jährige Bestehen des Gerichts in diesem Jahr. Jede und jeder der 16 Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts besucht daher eine Schule in einem der 16 Bundesländer. In Hessen fiel die Wahl auf die Bundespräsident-Theodor-Heuss-Schule.
"Die Jugendlichen sollen schon merken, dass wir auch Menschen sind"
Gespräche mit Schülern seien etwas Besonders, sagt Richterin Ott: "Ich mag die total gerne. Wenn die Jüngeren ganz unbefangen fragen und sich dem Thema wirklich ganz öffnen."
Dabei geht es um Themen wie die Schulpflicht, Wehrpflicht oder Menschenwürde, aber auch um den Menschen unter der Robe; was er privat macht, wie viel Freizeit neben dem Amt bleibt (nämlich so gut wie keine). "Die Jugendlichen sollen schon merken, dass wir auch Menschen sind und dass wir uns um das Grundgesetz kümmern."
Richterin Yvonne Ott im Gespräch mit Schülerin in Homberg (Efze). Bild © Sina Philipps (hr)
Das Grundgesetz, die ganz großen Linien unserer Gesellschaft, darunter geht es nicht. Karlsruhe hat richtungsweisende Urteile für die Bundesrepublik gesprochen: das Stichentscheid-Urteil von 1959 zur elterlichen Gleichordnung von Vater und Mutter, das Volkszählungsurteil 1983 und damit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Urteil zum Ehegattensplitting bei gleichgeschlechtlichen Paaren 2013 oder den Klimabeschluss von 2021.
Vertrauen in Bundesverfassungsgericht ist gesunken
Dennoch steht das Gericht inzwischen stärker unter öffentlicher Beobachtung als früher. Das zeigt sich auch beim Vertrauen der Bevölkerung. Das Bundesverfassungsgericht als orientierungsgebende Instanz, die Debatten anstößt oder beendet, als Instanz, auf die sich fast alle einigen konnten. So wurde es lange gesehen. Doch das Vertrauen in die obersten Richter der Republik ist zuletzt deutlich gesunken.
Im vergangenen Jahr ergab eine Allensbach-Umfrage für die FAZ, dass 63 Prozent der Deutschen dem Bundesverfassungsgericht vertrauen. Ein hoher Wert im Vergleich etwa zu Medien (22 Prozent), Parteien (17 Prozent) oder dem Bundestag (36 Prozent). Aber das Vertrauen war schon mal deutlich größer.
Vier Jahre zuvor, mitten in der Corona-Pandemie, lag der Wert noch bei 81 Prozent. Das Bundesverfassungsgericht sei "kein Bollwerk mehr gegen den allgemeinen Trend zur Institutionenskepsis", konstatierte damals die FAZ.
Öffentlichkeitsarbeit mit Diskussionsrunden und Torte
Wohl auch deshalb machen die Richter in diesem Jahr zum Jubiläum Werbung in eigener Sache. "Ich will den Schülern vermitteln, wie wichtig das Grundgesetz für sie selbst ist", sagt Richterin Ott. Dass man seine Meinung sagen könne, dass man sich frei seinen Beruf aussuchen könne, sei eben nicht selbstverständlich.
Jonas Händel ist Schüler an der Bundespräsident-Theodor-Heuss-Schule in Homberg (Efze). Bild © Sina Philipps (hr)
Die Arbeit der Verfassungsrichter sei enorm wichtig, findet am Ende auch Schüler Jonas Händel. "Das muss so bewahrt werden." Das Bundesverfassungsgericht hat keine eigene Polizei, keinen Apparat, der die Urteile durchsetzen könnte. Es stützt sich allein auf Vertrauen und Akzeptanz.
"Die Verfassung ist nur so stark wie die Menschen, die sie leben und verteidigen", sagt Richterin Ott. Und da braucht es eben auch Öffentlichkeitsarbeit vor Ort durch die obersten Richterinnen und Richter selbst. Mit Diskussionsrunden an Schulen – und ein paar Stückchen Torte.