Brandenburg: Dürfen private Stromversorger bald Drohnen abwehren?
Brandenburg will bei der Drohnenabwehr neue Wege gehen. Nach dem Willen von Innenminister Jan Redmann (CDU) soll es das erste Bundesland werden, in dem Betreiber kritischer Infrastruktur selbst unbemannte Fluggeräte bekämpfen dürfen. Bislang ist das Aufgabe der Polizei – oder im äußersten Fall der Bundeswehr. „Wer schützen kann, der soll auch schützen dürfen“, verkündete Redmann diese Woche in einem sogenannten Impulsvortrag auf dem Gelände eines Drohnenabwehrunternehmens. Er nahm dabei die Betreiber in die Pflicht; die seien „nicht irgendwer“, sondern „relevante Akteure der Sicherheitsarchitektur“.
Wichtige private Versorger – große Kraftwerke, Energiekonzerne oder Stromnetzbetreiber – sollen den Staat künftig also in jenem sensiblen Bereich unterstützen, der Polizei und Bundeswehr in der Vergangenheit oft überfordert hat. Drohnenflüge über kritischer Infrastruktur auf dem Industriestandort Brunsbüttel oder über dem Flughafen München sind nur zwei Beispiele dafür. Innenminister Redmann sprach von einer „hybriden Allianz“, die bei der Drohnenabwehr zwischen Staat und Betreibern kritischer Infrastruktur geschmiedet werden solle. Das sei „die beste Antwort auf eine hybride Bedrohungslage“, erklärte er mit Blick auf Russland.
Sein Vorstoß ist umso bemerkenswerter, als der Drohnenabschuss im Inland selbst für die Bundeswehr erst seit Kurzem eindeutig gesetzlich geregelt ist. Und auch das nur in einem engen Rahmen. Der Bundestag hatte Anfang des Jahres nach langen Diskussionen das Luftsicherheitsgesetz geändert. Nun können die Streitkräfte in extremen Ausnahmefällen Waffengewalt gegen unbemannte Fluggeräte einsetzen – wenn die Polizei dazu nicht in der Lage ist.
Die Polizei warnt vor Fehlentscheidungen
Ist es da so einfach möglich, private Betreiber für die Drohnenabwehr in die Pflicht zu nehmen? Das brandenburgische Innenministerium will als Grundlage das rechtliche Instrument der sogenannten Beleihung prüfen. Dabei können staatliche Aufgaben auf private Unternehmen übertragen werden. Ein Beispiel ist die Befugnis der Technischen Überwachungsvereine (TÜV), Kraftfahrzeuge zu kontrollieren.
Innenminister Redmann will die Regelung auf die Drohnenabwehr ausweiten: Bestimmte öffentlich-rechtliche Kompetenzen, die „gegenwärtig von Sicherheitsbehörden exklusiv wahrgenommen werden“, sollen künftig auf Betreiber kritischer Infrastruktur übergehen. Das solle unter staatlicher Aufsicht, Kontrolle „und einem klaren gesetzlichen Rahmen“ geschehen.
Details nannte er nicht – nur, dass der Gesetzentwurf noch dieses Jahr in die Ressortabstimmung gehen und vor der Sommerpause 2027 eine Entscheidung stehen soll. Kritik kam von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Brandenburg. Sie betonte, dass das Gewaltmonopol weiter beim Staat liegen müsse und nicht aus personeller oder technischer Not heraus „schleichend auf private Betreiber“ übertragen werden dürfe. Unternehmen dürften nicht darüber entscheiden, wann von einer Drohne Gefahr ausgehe und mit welchen Mitteln sie bekämpft würden. „Fehlentscheidungen können den Luftverkehr, Kommunikationsnetze und unbeteiligte Menschen gefährden.“
„Eine so wichtige Aufgabe, die nur der Staat selbst erfüllen kann“
Der Verfassungsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz von der Universität Würzburg hält das Vorhaben gleich aus zwei Gründen für anfechtbar. Der F.A.Z. sagte er, dass es sich um den unmittelbaren Einsatz von Zwangsmitteln handele. „Das ist eine so wichtige Aufgabe, die nur der Staat selbst erfüllen kann; das kann man eigentlich nicht privatisieren.“ Außerdem sei fraglich, ob das Land Brandenburg bei der Drohnenabwehr kritischer Infrastruktur überhaupt zuständig sei. „Es geht um die Abwehr eines Eingriffs in die Sicherheit des Luftverkehrs, wofür der Bund zuständig ist.“ Schwarz sagt allerdings, es komme vor, dass verfassungsrechtlich bedenkliche Gesetze zunächst wirksam würden: wo kein Kläger, da kein Richter.
Ohnehin sind bei dem brandenburgischen Drohnenvorstoß einige Fragen offen. Das Innenministerium ließ die Frage unbeantwortet, wie bei Abschussversuchen sichergestellt werden soll, dass keine unbeteiligten Menschen zu Schaden kommen. Der Gesetzentwurf werde gerade erst erarbeitet, hieß es. Beim Abfangen unbemannter Fluggeräte über besiedelten Gebieten ist die Gefahr von Kollateralschäden etwa durch abstürzende Trümmerteile groß. Zwar gibt es auch elektronische Maßnahmen, mit denen Drohnen im Idealfall vom Himmel geholt werden. Dies kann sich aber auch auf den Mobilfunk oder auf GPS-Signale auswirken, was etwa den Flugverkehr gefährden kann. Der Einsatz ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Unklar ist noch, welche Abwehrsysteme die Betreiber in Brandenburg nutzen sollen und wie die Verteidigung dann in der Praxis aussieht. Insbesondere das Abfangen mehrerer anfliegender Drohnen ist komplex; sie müssen innerhalb kurzer Zeit aufgespürt, verfolgt und mit den passenden Mitteln bekämpft werden. Dazu kommt die rasante technologische Dynamik: Die Bundeswehr und Fachleute sprechen von einem „Katz-und-Maus-Spiel“ beim Wettlauf zwischen Drohnen und Drohnenabwehr.
Zudem müssten die privaten Versorger entsprechende Abwehrsysteme selbst finanzieren. Eine Unterstützung durch das Land sei nicht vorgesehen, teilte das brandenburgische Innenministerium der F.A.Z. mit. Die Steigerung der Resilienz sei nach dem KRITIS-Dachgesetz, das einheitliche Mindeststandards für den Schutz kritischer Infrastruktur regelt, Aufgabe der Betreiber.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hat sich schon vor Redmanns Initiative bereit gezeigt, mehr Verantwortung in der Drohnenabwehr zu übernehmen. Allerdings nur in „eng begrenzten Ausnahmefällen“ mit vollständiger Kostenneutralität sowie klaren Haftungsregeln. Die Drohnenabwehr müsse eine staatliche Aufgabe sein. In Brandenburg soll sie das bleiben – nur eben nicht mehr ausschließlich.