Sein Fisch war „zu frisch“: Griechischem Wirt drohte saftige Strafe


Weil sein Fisch zu frisch sei: Wirt kassiert saftige Strafe

Stand: 15.09.2026, 14:21 Uhr

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Ein griechisches Restaurant auf Syros hat alle Belege für seinen Fisch – und bekommt trotzdem ein Bußgeld. Was die Prüfer dabei übersehen, entscheidet den Fall.

Ermoupoli – Ein Sommerabend auf der griechischen Kykladeninsel Syros, kurz nach 22 Uhr – und Steuerprüfer stehen vor einem Restaurant-Kühlschrank. Was sie darin finden, löst einen der kuriosesten Steuerfälle Griechenlands aus: 3,5 Kilogramm Zackenbarsch. Der Fisch ist, so urteilen die Beamten, schlicht zu frisch. Zu frisch für die vorliegenden Belege.

Fisch (Symbolfoto).

Fisch (Symbolfoto). © Kai Remmers / dpa picture alliance

Am 22. Juli 2024 führte ein Prüferteam der griechischen Steuerbehörde AADE eine Routinekontrolle in einem Restaurant in Ermoupoli durch – dem Hauptort der Insel Syros. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Athen und betreibt dort eine Filiale. Die Prüfer zählten den Frischfischbestand und stießen auf die 3,5 Kilo Zackenbarsch im Wert von 98 Euro. Das Restaurant verwies auf eine Rechnung: Am 15. Juli 2024 hatte es 8,3 Kilogramm der Fischart gekauft – der Rest lag noch im Kühlschrank. Doch die Beamten ließen sich nicht überzeugen.

Griechenland: Steuerprüfer bestimmen das Fischalter per Augenschein

Ihr Argument: Totenstarre und Augenzustand der Fische deuteten darauf hin, dass die Tiere weniger als sieben Tage alt seien – also nach dem 15. Juli gekauft worden sein müssten, wie protothema.gr berichtet. Weil kein Kaufbeleg für eine zweite Lieferung existierte, schlossen die Prüfer auf Schwarzkauf – und verhängten noch am selben Abend eine vorläufige Strafe von 500 Euro für Ware im Wert von 98 Euro.

Das Restaurant auf der griechischen Insel wehrte sich. In seiner Stellungnahme Ende Juli 2024 bestand das Unternehmen darauf, die Fische stammten aus der dokumentierten Lieferung. Die Behörde blieb bei ihrer Einschätzung. Nach einem Prüfbericht vom 31. Dezember 2024 wurde das Bußgeld am 21. April 2026 offiziell festgesetzt.

Gericht in Griechenland kippt Strafe: kein Beweis, kein Bußgeld

Das Restaurant zog vor die Direktion für Streitbeilegung – und bekam Recht. Die Behörde zweifelte laut mononews.gr nicht daran, dass Prüfer grundsätzlich die Herkunft von Waren untersuchen dürfen. Entscheidend war aber: Für ein Bußgeld braucht es konkrete, nachvollziehbare Belege – und nicht nur den Augenschein eines Beamten.

Genau daran fehlte es. Weder hatten die Prüfer eine vollständige Bestandsaufnahme des Lagers durchgeführt, noch legten sie wissenschaftliche oder anderweitig objektive Nachweise vor, dass der Fisch tatsächlich jünger als sieben Tage war. Die vorgelegte Rechnung widerlegten sie nicht. Die Direktion berief sich auf das griechische Steuerverfahrensgesetz: Die Steuerverwaltung muss ihre Feststellungen auf klare, spezifische und ausreichende Begründungen stützen. Das Bußgeld von 500 Euro wurde aufgehoben.

Während es viele Urlauber nach Griechenland zieht, verbringen viele andere ihre freien Tage lieber auf einem Kreuzfahrtschiff. Einige Passagiere treiben Reedereien dabei in den Wahnsinn“, während auf einem anderen Schiff ein Pastor verunglückte. (Quellen: protothema.gr, mononews.gr) (cgsc)