Weiter offene Fragen in Sachen Buchhandlungspreis: Was Wolfram Weimer wusste und was nicht


Am kommenden Dienstag beginnt die Frankfurter Buchmesse. Auf dieser wird auch der von der Bundesregierung und dem Kulturstaatsminister gestiftete Deutsche Verlagspreis vergeben. Die Einladungen dafür hat das Haus von Wolfram Weimer gerade verschickt. Doch noch immer kämpft Weimer mit den Folgen der Verwerfungen wegen des Buchhandlungspreises.

Drei Buchläden waren im Frühjahr von ihm nicht mit dem Preis bedacht worden, „Rote Straße“ in Göttingen, der Berliner Buchladen „Zur schwankenden Weltkugel“ und der „Golden Shop“ in Bremen. Und das, obwohl seine Fachbeamten, wie vor ein paar Tagen ein Bericht des Nachrichtenportals „t-online“ nahelegte, im Oktober des vergangenen Jahres auch diese drei Läden neben 115 anderen für preiswürdig erachteten: „Es wird empfohlen, dem Votum der Jury zu folgen“, schrieben sie. „Alle empfohlenen Buchhandlungen erfüllen die Teilnahmebedingungen für eine Auszeichnung.“

Im Januar dieses Jahres wurde jedoch auf der Grundlage des sogenannten Haber-Verfahrens der Verfassungsschutz eingeschaltet, und der hatte schließlich „relevante Erkenntnisse“ über die drei Buchhandlungen, diese als nicht preiswürdig anzusehen. In einem späteren Interview mit der „Zeit“ sagte Weimer, seine Fachbeamten, „die sich in der Buchhandlungsszene sehr gut auskennen“, hätten „grundsätzliche Zweifel an der Preiswürdigkeit“ gehabt.

Doch den Dokumenten zufolge, die „t-online“ vorliegen, hätten seine Fachbeamten nur „Minimalinformationen“ gehabt, auf die sich Weimers Beamte stützten, nämlich nicht mehr als die Kurzporträts der „Roten Straße“ und des „Golden Shops“ auf deren Website. Und im Fall des Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ sei es einfach die „offensichtliche“ politische Ausrichtung gewesen.

Intensive Recherche?

Das klingt nicht nach intensiver Recherche aus dem Haus von Weimer, und weiterhin bleibt unklar, welche Erkenntnisse der Verfassungsschutz zusätzlich hat.

Nun aber hat sich die BKM-Pressestelle bemüßigt gefühlt, zumindest die Chronologie der Ereignisse etwas transparenter zu machen. So habe Weimer gar nichts von der Empfehlung des „zuständigen BKM-Fachreferats“ gewusst, heißt es in einer am Freitagnachmittag herausgegebenen Mitteilung, „da sich bereits kurz darauf auf der BKM‑Fachebene Hinweise aus öffentlich zugänglichen Quellen ergeben hatten, die bei zwei Buchhandlungen zur förmlichen Einleitung des Haber-Verfahrens Ende Oktober 2025 führten.“

Dann sei das „BKM-Fachreferat“ vom Verfassungsschutz „in der zweiten Novemberhälfte“ informiert worden, und dieses habe seine „verfassungsrelevanten Erkenntnisse“ auf „mündliche Nachfrage“ erläutert. Weimer selbst soll erst Anfang Dezember in Kenntnis davon gesetzt worden sein und habe dann seine Entscheidung getroffen, den zwei Buchhandlungen den Preis zu entziehen. Im Januar sei „aufgrund weiterer öffentlich zugänglicher Hinweise über eine dritte Buchhandlung erneut das Haber-Verfahren eingeleitet“ worden, mit demselben Ergebnis.

Erst Fachreferat, dann Fachebene

BKM‑Fachreferat, BKM‑Fachebene, BKM‑Referat – das klingt alles ein bisschen durcheinander. Die Fachebene als dem Fachreferat übergeordnet? Auch scheint es nicht mehr als „die öffentlich zugänglichen Quellen“ gegeben zu haben, also die Selbstporträts der Buchläden auf ihren Webseiten. Dazu ein Kulturstaatsminister, der nach dieser Chronologie nicht immer auf der Höhe des Wissensstands seiner Beamten gewesen ist.

Von der Opposition hat es sogleich verschärfte Kritik an Weimer gegeben. Misbah Khan, die stellvertretende Vorsitzende der Grünen im Bundestag, sagte gegenüber „t-online“: „Entweder wird unter Kulturstaatsminister Wolfram Weimer dilettantisch gearbeitet, oder er hat versucht, die Öffentlichkeit bewusst in die Irre zu führen, um einen extrem fragwürdigen und folgenreichen Eingriff in eine unabhängige Juryentscheidung zu rechtfertigen.“

Ein guter Start für den Kulturstaatsminister in die Buchmessenwoche sieht jedenfalls anders aus; welche Termine Wolfram Weimer dort wahrnimmt, ob er überhaupt kommt, darüber wollte seine Pressestelle erst Ende dieser Woche Auskunft geben.