„Wer zu Hause bleibt, riskiert Kündigung“: Besondere Form des Job-Ghostings verbreitet sich
„Wer zu Hause bleibt, riskiert Kündigung“: Job-Ghosting nach Elternzeit verbreitet sich
Stand: 17.10.2026, 06:13 Uhr
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Wenn sich der Arbeitgeber nach der Elternzeit einfach nicht mehr meldet, kann das eine gezielte Taktik sein, erklärt eine Anwältin für Arbeitsrecht.
Frankfurt – „Ich frage für einen Freund: Was macht man eigentlich, wenn man unbefristet beim öffentlichen Dienst angestellt ist, nach seiner Elternzeit zurückkommt (was in zwei Wochen ist), man nicht auf seine alte Stelle zurückkann, aber man auch keine neue Stelle hat?“, fragt eine 26-Jährige namens Lea (@leaprctc) auf TikTok. „Gehe ich dann einfach an dem Tag hin, stempel mich ein und setz mich in den Flur oder auf die Toilette oder was macht man da?“, fragt sie. „Ich bekomme schon richtig graue Haare von diesem ganzen Stress.“

Lea ist nicht die Einzige, der das passiert. „Der Begriff ‚Ghosting‘ wird meist im Zusammenhang mit Dating oder toxischen Beziehungen verwendet. Doch Ghosting gibt es auch im Arbeitsleben“, weiß die Anwältin für Arbeitsrecht Sandra Runge. Sie setzt sich für die Vereinbarkeit von Arbeit und Elternschaft ein und beobachtet immer wieder eine ganz spezielle Form des „Job-Ghostings“, bei dem Arbeitgeber nach der Elternzeit auf Kontaktversuche zur Rückkehr nicht reagieren.
Auf Linkedin berichtet sie von einem aktuellen Fall, bei dem eine Mutter nach Ende ihrer Elternzeit im Juni 2026 wieder in den Job einsteigen wollte. Doch ihr Arbeitgeber reagierte trotz mehrfacher Nachfragen nicht. „Leider erlebe ich solche Fälle immer wieder. Und aktuell scheinen sich diese Geschichten zu häufen.“
Ghosting nach der Elternzeit: Betroffene sollten Kontaktversuche genau dokumentieren
„Für viele Betroffene ist das eine unangenehme und belastende Situation“, schreibt Runge. Manchmal seien es mangelnde Planung oder Konfliktscheue vonseiten des Arbeitgebers. Aber auch der gezielte Versuch, Druck aufzubauen, weil eine Rückkehr in den Job nicht gewünscht sei, könne ein Grund für das Ghosting sein. „Wichtig: Das Schweigen des Arbeitgebers ändert nichts an den Rechten der Beschäftigten! Der Anspruch auf Rückkehr besteht unabhängig davon, ob der Arbeitgeber sich meldet oder nicht.“ Betroffene sollten ihre Kontaktversuche genau dokumentieren und am ersten Arbeitstag nach der Elternzeit unbedingt pünktlich – am besten mit einem Zeugen – am Arbeitsplatz erscheinen, denn „wer nach der Elternzeit einfach zu Hause bleibt, riskiert eine fristlose Kündigung“.
Mareike Curtze, Fachanwältin für Arbeitsrecht, bestätigt gegenüber der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media: „Nach den Erfahrungen meiner Mandantinnen und Mandanten gibt es das Phänomen des Job-Ghostings nach der Elternzeit immer wieder.“ Immer wieder würden Arbeitgeber zum Ende der Elternzeit vage ankündigen, dass der alte Arbeitsplatz nicht mehr existiere, aber keine verbindlichen Aussagen dazu treffen, was der neue Arbeitsplatz sei. Dann gebe es unverbindliche Telefonate statt versprochener schriftlicher Bestätigung. Angekündigte Folgegespräche blieben aus, Ansprechpersonen im Unternehmen tauchten ab.
Besonders häufig geschieht dies nach langen Auszeiten oder wenn es währenddessen zu Umstrukturierungen und Personalwechseln kam. Dahinter stecke oft die Absicht, Diskussionen über Teilzeitwünsche zu umgehen oder Angestellte zu zermürben und die betroffenen Eltern zu einer Kündigung zu bewegen.
Wenn der Arbeitgeber „versucht, den Mitarbeiter aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen“
Dass das mit dem Ghosting so leicht passiere, liege sicher auch daran, dass nach dem Gesetz kein Anspruch auf exakt denselben, sondern lediglich auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz bestehe. Das schürt zusätzliche Verunsicherung. Viele Eltern – vorwiegend Mütter, die ohnehin Respekt vor der Doppelbelastung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben – seien dann oft so erleichtert über ein Lebenszeichen des Betriebs, dass sie voreilig schlechter gestellte Vertragsänderungen unterzeichneten. Ein Schritt, den rechtlicher Beistand im Nachhinein kaum noch anfechten könne.
Doch dieses Vorgehen betreffe nicht allein Frauen. Das zeigt ein weiterer Fall aus Curtzes Kanzlei: Vor einiger Zeit habe sie eine männliche Führungskraft vertreten, die nach einer Elternzeit komplett ignoriert wurde. Nach einem kurzen Hinweis, seine alte Position gebe es nicht mehr, reagierte das Management weder auf Mails noch auf Anrufe. „Grund für dieses Verhalten war wohl, dass der Arbeitgeber mit der für einen Mann ‚langen‘ Elternzeit von zehn Monaten nicht einverstanden war, und nun versucht, den Mitarbeiter aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen“, sagt Curtze der Frankfurter Rundschau. (Quellen: TikTok, Linkedin, eigene Recherche).