Weststeirerin sperrte sich aus Angst vor dem Freund im Badezimmer ein
Offenbar kriselte es in der Partnerschaft schon länger. Eines Tages kam eine Weststeirerin dann von der Arbeit nach Hause und explodierte. Sie stellte den Lebensgefährten zur Rede. Auch er solle finanziell endlich etwas zum gemeinsamen Haushalt beitragen, schließlich gehe es auch um das gemeinsame Kind. Die verbale Auseinandersetzung zog sich über Stunden hin, wurde zunächst im Garten ausgetragen, später in der Wohnung. Nachdem die Tochter ins Bett gebracht wurde, artete der Streit dann leider auch in Gewalt aus.
Laut Polizeiprotokoll soll der Mann seine Freundin bespuckt und mit Asche beworfen haben und zu diesem Zeitpunkt auch bereits einige Biere getrunken haben. Sie sperrte sich aus Angst vor dem tobenden Mann schließlich im Badezimmer ein, rief eine Freundin an, die via Handy den Streit mitverfolgte. Es wurde immer heftiger. Offenbar verließ die Frau das Badezimmer wieder. Dann wurde sie gestoßen und stürzte in der Folge mit dem Kopf gegen einen Heizkörper. Da war die von der Freundin verständigte Polizei schon unterwegs. Ergebnis des Beziehungsdramas: Die Frau erlitt Verletzungen an Gesäß, Rücken und Kopf, gegen den gewalttätigen Mann wurde eine Wegweisung ausgesprochen.
In Saal 21
Tage später, nach den ersten Vernehmungen, tauchte die Frau wieder in der Polizeistation auf und bat darum, die Anzeige zurückziehen zu dürfen. „Wir erleben das immer wieder“, sagt die Richterin, „aber bei einem Offizialdelikt geht das nicht“. Ja, der Streit endet also hier, im Saal 21, dem Strafgerichtssaal des Bezirksgerichts Voitsberg. Die Gemüter haben sich beruhigt. Das Opfer hat keine Bedenken mehr, was ihren Lebensgefährten anbelangt. Er ist dennoch angeklagt wegen Misshandlung am Körper und fahrlässiger Verletzung.
„Ich hab sie aber nicht wirklich gestoßen“, beteuert er. „Ich hab schon ein Schuldeingeständnis, aber ich bin wirklich nicht gewaltbereit und war schon immer in einer Beziehung.“ Nach dem Vorfall habe er sogleich eine Beratungsstelle für Gewaltprävention aufgesucht, „und ich war sehr dankbar, weil ich dort einiges für mich mitnehmen hab können“. Da er bislang unbescholten ist, kommt er mit einer Diversion davon. Die Geldbuße beträgt 500 Euro. Die Lebensgefährtin verzichtet auf einen Schadensersatzanspruch, sprich Schmerzensgeld. Ob und wie es mit der Beziehung weitergeht, dazu gab es allerdings keine Äußerung.