Wettbüros in Dietzenbach: SPD und CDU schalten Bauaufsicht ein


Stand: 03.09.2026, 06:58 Uhr

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ARCHIV - SYMBOLBILD - Eine Hand wirft am 04.09.2014 Geld in einen Spielautomaten in einer gewerblichen Spielhalle in Garbsen (Niedersachsen). Foto: Ole Spata/dpa (zu dpa/lhe: „Pressegespräch des Hessischen Münzautomatenverbands zur Spielersperrdatei“ vom 19.01.2015) +++(c) dpa - Bildfunk+++

Glücksspielautomaten sind in Gaststätten erlaubt. Filialen die nur dem Zweck der Sportwetten dienen, sind in der Dietzenbacher Altstadt nicht zulässig. © Ole Spata/dpa

In Dietzenbach verstößt ein Wettbüro an der Babenhäuser Straße gegen den Bebauungsplan, auch bei einem zweiten könnte das der Fall sein. Die Koalition hat nun die Bauaufsicht des Kreises eingeschaltet – vermutlich wurde keine Nutzungsänderung beantragt.

Dietzenbach – Die Frage um die unzulässigen Wettbüros auf der Babenhäuser Straße (wir berichteten) hat Bewegung in die Kommunalpolitik gebracht. In der Bürgerfragestunde vor der jüngsten Sitzung der Stadtverordneten stellt eine Dietzenbacherin der Stadtspitze die konkrete Frage: „Was tun Sie dagegen?“ Während sich Bürgermeister Dieter Lang (SPD) am Sachverhalt vorbeispricht, klärt SPD-Fraktionsvorsitzender Ahmeed Idrees zusammen mit Manuel Salomon (CDU) auf. Die Koalition ist den nächsten Schritt gegangen.

Die Bürgerin spricht das Problem an: Entlang der Babenhäuser Straße gibt es „zu viele Wettbüros“. Das Problem daran ist, dass zumindest eines davon laut Bebauungsplan (B-Pläne) nicht zulässig ist. Der Plan Nummer 87 schließt sogenannte Vergnügungsstätten explizit aus. Für das Areal, in dem sich das zweite Wettbüro befindet, wurde kein eigener Bauplan erstellt; in diesem Fall greift eine Norm aus dem Baugesetzbuch. Unter Paragraf 34 ist geregelt, dass sich die Bebauung von sogenannten unbeplanten Gebieten an derjenigen der Nachbarbaugebiete orientieren soll. Sprich: Auch dort sind Vergnügungsstätten wie das Wettbüro unzulässig.

„Es macht keinen Spaß mehr, durch die Altstadt zu laufen“, bringt die Bürgerin ihren Frust zum Ausdruck. Bürgermeister Lang spielt das Anliegen der Frau herunter: „Es gibt in diesem Gebiet doch nur drei Wettbüros.“

Die Aussage verwundert: In dem von der Dietzenbacherin angesprochenen Areal – Babenhäuser Straße vom Wappenkreisel bis zum Bahnhof – gibt es nur die besagten zwei unzulässigen Büros. Parteikollege Idrees klärt die Bürgerin auf: „Wir vermuten, dass keine Nutzungsänderung beantragt worden ist. Deswegen werden wir das bei der Bauaufsicht des Kreises melden.“

In dem Dokument, das der Redaktion vorliegt, bitten die Fraktionen der SPD und CDU um eine „bauaufsichtliche Prüfung“, zunächst bei einem von zwei Standorten. Weiter heißt es: „Aus unserer Sicht besteht ein klärungsbedürftiger Sachverhalt, ob die derzeitige Nutzung mit dem geltenden Baurecht übereinstimmt oder sonstige bauaufsichtliche Genehmigung nicht vorliegt.“ Weiter schreiben die Fraktionen, ihnen sei bewusst, „dass die Gewerbeanmeldung eines Betriebes und dessen baurechtliche Zulässigkeit zwei unterschiedliche Sachverhalte sind“.

Gaststätten werden kontrolliert

Übrigens: Spielautomaten, die sich innerhalb einer Gaststätte befinden, sind nicht von dem Bebauungsplan betroffen, denn sie sind in der Spielverordnung geregelt. Schank- und Speisegaststätten dürfen demnach etwa abhängig von der Quadratmeterzahl eine bestimmte Anzahl an Automaten aufstellen. Ein weiteres Kriterium ist, dass die Bewirtung im Vordergrund steht und das Spielen nur nebensächlich ist. Immerhin versichert der Bürgermeister: „Das Ordnungsamt kontrolliert das regelmäßig.“ (Von Lisa Schmedemann)