SVP will Auslandsrenten kürzen – Ausgewanderte empört


SVP-Pläne machen Auslandschweizer sauer

«Wir helfen der Schweiz, Geld einzusparen»

Die SVP will AHV-Renten für Auslandschweizer kürzen, um bei der Altersvorsorge zu sparen. Betroffene befürchten Existenzprobleme und kritisieren den Vorschlag als «Frechheit».

Publiziert: 30.09.2026 um 19:29 Uhr

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Aktualisiert: 03:17 Uhr

Joschka SchaffnerRedaktor Politik

Die SVP will nicht nur Ausländerinnen und Ausländern die AHV-Rente erschweren, sondern auch ausgewanderten Schweizerinnen und Schweizern. Das hält die Sünneli-Partei in einem Papier fest, das sie zur geplanten AHV-Reform 2030 von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (62) verfasst hat – damit sticht sie in ein Wespennest.

Blick hat bei Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern nachgefragt. Der Tenor: Die AHV «unter Berücksichtigung der Kaufkraft des jeweiligen Wohnsitzstaates» auszurichten, wäre ein einziger Affront. Viele befürchten gar, damit in Existenznöte zu geraten – und damit das Gegenteil von dem zu bewirken, was die SVP eigentlich bezwecken will.

«Was soll das?»

Die Blick-Leserinnen und -Leser im Ausland nehmen dabei kein Blatt vor den Mund. «Was soll das?», schreibt etwa Leser René Bätschmann. «Eine absolute Frechheit», ruft Leserin Angela Molinari aus. Sie sei nach Spanien ausgewandert, damit sie in der Schweiz nicht Ergänzungsleistungen beziehen müsse. «Das wollte ich nicht», so Molinari. Wenn jedoch der Vorschlag der SVP durchkäme, müsste sie in die Schweiz zurückkehren – und diese doch noch beantragen.

Molinari ist damit nicht allein: Ihr stimmen rund ein Dutzend weitere Rentnerinnen und Rentner bei. Wären sie nicht ins Ausland gezogen, müssten sie in der Schweiz Zusatzleistungen beantragen, argumentieren sie. «Sprich: Ich werde komplett auf euren Taschen liegen», fasst es Auslandschweizerin Silvia Kaymaz zusammen.

In der Schweiz droht die Sozialhilfe

«Ich bin der Meinung, dass wir also eher Geld einsparen», fügt Leser Daniel Wälti (68) hinzu. Er lebt heute in Paraguay – und finanziert sich vollständig durch seine eher bescheidene AHV-Rente. «1800 Franken pro Monat, mehr habe ich nicht», sagt er. In der Schweiz müsste er damit Sozialhilfe beantragen, in Südamerika konnte er sich damit ein Haus leisten. «Es ist nicht so, dass ich nicht gerne in der Schweiz wäre.»

Weshalb die SVP nun einen solchen Vorschlag macht, ist auch für Wälti unverständlich. «Ich bin seit Geburt Schweizer, habe Jahrzehnte in die AHV einbezahlt», sagt er. Und ist damit derselben Meinung wie der Rest der Leserinnen und Leser, die sich bei Blick gemeldet haben.

Was ist mit Ländern mit höherer Kaufkraft?

Wenn es der SVP also darum gehe, die Schweizer Bevölkerung zu entlasten, solle sie das auf andere Weise machen, sagen einige. «Sie sollen endlich schauen, dass die Krankenkassenprämien bezahlbar sind», sagt etwa Peter Schöni, der ebenfalls in Spanien lebt.

«Es wäre intelligenter, den von der SVP so gewollte F-35 zu stornieren. Dann stünden wieder Milliarden zur Verfügung», schlägt Thomas Kugler (64) vor. Er ist zwar noch nicht pensioniert, lebt aber bereits in Portugal. Und bezahlt pflichtbewusst jedes Jahr seinen AHV-Beitrag. «Seit ich 16 Jahre alt bin», sagt er.

Für Kugler stellt sich beim SVP-Vorschlag zudem die Frage, inwiefern denn eine «Berücksichtigung der Kaufkraft» überhaupt umgesetzt würde. «Wenn ich nach New York gehe, wird mir dann das Doppelte ausbezahlt?», fragt er. Denn auch wenn die Schweiz eine Hochpreisinsel ist: Nicht überall auf der Welt ist die Kaufkraft effektiv höher.

Forderung ist altbekannt

So oder so: Die Forderung ist nicht neu. Bereits in den 90er-Jahren versuchte etwa Nationalrat Rudolf Keller von der Rechtsaussen-Partei Schweizer Demokraten, die AHV- und IV-Renten mittels Vorstoss an die Kaufkraft in den jeweiligen Ländern zu koppeln. Im Parlament war die Idee chancenlos – und wird es wohl auch in Zukunft bleiben. Besonders auch, weil sie direkt mit bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und anderen Ländern kollidiert.

«Eine Kaufkraftanpassung wäre administrativ sehr komplex und stünde in zahlreichen Fällen im Spannungsverhältnis zu bestehenden Sozialversicherungsabkommen», sagt auch Daniel Hunziker (59), Direktor der Auslandschweizer-Organisation, zu Blick. Und spricht stellvertretend für alle Ausgewanderten: «Wer während seines Erwerbslebens in die AHV einbezahlt hat, sollte grundsätzlich Anspruch auf die entsprechende Rente haben, unabhängig vom späteren Wohnort.»