Wird die Kundgebung der Identitären in der Wiener Innenstadt stattfinden dürfen?
Identitären-Demo
Verfassungsschutz und Landespolizeidirektion Wien prüfen die Untersagung der rechtsextremen Kundgebung am 25. Juli
13. Juli 2026, 16:59
Wie wird die Polizei mit der großen Sommerdemo der rechtsextremen Identitären Bewegung (IB) umgehen, die in zwei Wochen stattfinden soll? Diese Frage stellt sich nach unlängst bekannt gewordenen Gewaltvorfällen im Umfeld der IB vor deren Kellerlokal im fünften Wiener Gemeindebezirk und in Leoben.
Neonazi-Netzwerktreffen
Denn auch nach der Demonstration im Vorjahr kam es zu gewalttätigen Ausschreitungen. Neonazis verprügelten unmittelbar nach der Demo zwei junge Männer in einer U-Bahn völlig anlasslos. Obwohl die Demo trotz intensiver Mobilisierung nur knapp 500 Teilnehmer auf die Straße brachte, gilt die IB-Sommerdemo als größtes europäisches Netzwerktreffen der Szene im deutschsprachigen Raum.
Gerade heuer wird im Netz besonders stark in Neonazi-Foren für die Kundgebung am 25. Juli mobilisiert. Dies könnte gerade im Hinblick auf Gewaltbereitschaft der Teilnehmenden eine Erhöhung der Gefahr bedeuten.
"Intensive Prüfung"
Aus Verfassungsschutzkreisen ist zu hören, dass "natürlich intensiv" eine Untersagung der Demonstration geprüft werde. Letztlich verantwortlich für eine solche wäre aber formell die Landespolizeidirektion Wien. Diese gab sich gegenüber dem STANDARD eher wortkarg: "Jede angezeigte Versammlung wird – wie gesetzlich vorgesehen – einer umfassenden rechtlichen Prüfung unterzogen. Diese erfolgt auch im konkreten Fall."
Prinzipiell ist die Versammlungsfreiheit sehr wichtig in jeder Demokratie. Allerdings sieht auch das Versammlungsgesetz Einschränkungen vor. "Versammlungen, deren Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft oder deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet, sind von der Behörde zu untersagen", heißt es da.
Was bedeutet das konkret?
In der Vergangenheit gab es immer wieder Demos, deren Verbot gerichtlich geprüft wurde. Etwa im Bereich der Corona-Maßnahmengegner gab es da auch Entscheidungen, die eine Untersagung als rechtswidrig beurteilten. Etwa, wenn die Polizei mit der potenziellen Verletzung von Abstandsregeln argumentiert hatte.
Versammlungsfreiheit
Im Spätherbst 2024 wurde eine Demo rechtsextremer Akteure untersagt, weil sie mitten am ersten Einkaufssamstag der Vorweihnachtszeit stattfinden sollte. Die Versammlung hätte "das Recht auf Erwerbsfreiheit der Betriebe der Wiener Einkaufsstraßen und das Interesse der Allgemeinheit am unbeeinträchtigten Verkehrsfluss" verletzt, hieß es damals. Das Landesverwaltungsgericht Wien kassierte diese Begründung, weil die Versammlungsfreiheit höher zu gewichten sei.
Als korrekt beurteilte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hingegen die Entscheidung der Wiener Polizei, eine propalästinensische Versammlung zu unterbinden, die unmittelbar nach dem brutalen Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 hätte stattfinden sollen. In sozialen Medien war die Demo zuvor mit dem Spruch "From the river to the sea" beworben worden.
Öffentliche Sicherheit
Hätte die Demo stattgefunden, hätte sie "Menschen jüdischen Glaubens bzw. israelischen Staatsbürger und Menschen mit familiären oder freundschaftlichen Beziehungen und Kontakten zu Israel in Furcht und Unruhe" versetzen können, argumentierte zunächst das Wiener Landesverwaltungsgericht. "Durch die Verwendung derartiger Parolen werde zum Völkermord an der israelisch-jüdischen Bevölkerung aufgerufen". Der Verfassungsgerichtshof bestätigte diese Entscheidung, auch aufgrund der zeitlichen Nähe der Demo zum Terroranschlag der Hamas.
Könnte so eine Argumentation auch für die Identitären-Demo gelten? Gerade bei der Israelitischen Kultusgemeinde sieht man nun die geplante Demo sehr kritisch. "Wenn Kellernazis den Untergrund verlassen und die Straßen Wiens unsicher machen wollen, müssen Sicherheitsbehörden und Justiz genau hinsehen", sagt der Präsident der Israelischen Kultusgemeinde in Wien, Oskar Deutsch, dem STANDARD, "das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut, darf aber nicht von Verfassungsfeinden zur Aufhetzung gegen bestimmte Gruppen missbraucht werden. Ich vertraue auf die Behörden, dass Hetze auf Österreichs Straßen nicht toleriert wird, sei es durch Rechtsradikale oder fanatisierte Israelhasser." (Fabian Schmid, Colette M. Schmidt, 13.7.2026)