Zeugin packt aus: Opfer soll 20.000 Euro Schweigegeld angeboten worden sein


Stand: 12.09.2026, 08:00 Uhr

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Göttinger Gerichtsmeile am Maschmühlenweg mit Amtsgericht und Landgericht. Hinweisschild.

Göttinger Gerichtsmeile am Maschmühlenweg mit Amtsgericht und Landgericht. Hinweisschild. © Kopietz, Thomas

Im Göttinger Prozess um versuchten Totschlag berichtet eine Ex-Freundin des Opfers von einem brisanten Geldangebot, damit er nicht aussagt.

Göttingen – Im Prozess um eine brutale Gewaltattacke im Göttinger Stadtteil Elliehausen haben sich weitere Anhaltspunkte für den Verdacht ergeben, dass das Opfer nach der Tat beeinflusst oder unter Druck gesetzt worden sein könnte. Der 35-Jährige war im Juli 2025 lebensgefährlich verletzt worden und ist seitdem auf einem Auge blind.

Der 35-Jährige war im Juli 2025 lebensgefährlich verletzt worden und ist seitdem auf einem Auge blind. Während er vor einem Jahr noch konkrete Angaben gemacht und die beiden Angeklagten als Täter benannt hatte, hatte er in seiner Vernehmung vor dem Landgericht Göttingen erklärt, keine Erinnerung an das damalige Geschehen zu haben.

Am Mittwoch hatte das Gericht eine Ex-Freundin als Zeugin geladen. Sie habe ihren Ex-Freund zufällig nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus getroffen, berichtete die 28-Jährige. Der 35-Jährige habe ihr erzählt, dass man ihm 20.000 Euro geboten habe, wenn er keine Aussage bei der Polizei mache.

Während er vor einem Jahr noch konkrete Angaben gemacht und die beiden Angeklagten als Täter benannt hatte, hatte er in seiner Vernehmung vor dem Landgericht Göttingen erklärt, keine Erinnerung an das damalige Geschehen zu haben.

Prozess um brutale Gewaltattacke in Göttingen: 20.000 Euro als Schweigegeld für das Opfer?

Am Mittwoch hatte das Gericht eine Ex-Freundin als Zeugin geladen. Sie habe ihren Ex-Freund zufällig nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus getroffen, berichtete die 28‑Jährige. Der 35-Jährige habe ihr erzählt, dass man ihm 20.000 Euro geboten habe, wenn er keine Aussage bei der Polizei mache.

Der 35-Jährige hatte nach dem Vorfall gegenüber der Polizei zwei 34 und 26 Jahre alte Brüder als Tatverdächtige namentlich benannt, den dritten Beteiligten kenne er nicht. Die beiden mazedonischen Staatsangehörigen müssen sichvor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts auch wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung verantworten.

Der 35-Jährige hatte zahlreiche Quetsch- und Risswunden am Kopf sowie Trümmerfrakturen im Gesicht erlitten, außerdem war das rechte Augenlid zerrissen worden. Er wurde drei Wochen lang im Krankenhaus behandelt. Vor Gericht berichtete der 35-Jährige, dass er drei Tage im Koma gelegen und allein 34 Einzelbrüche im Kiefer erlitten habe.

35-Jähriger machte keine Angaben zur Tat

Zur Tat selbst machte er dagegen keine Angaben. Er begründete dies damit, dass er keine Erinnerung an das damalige Geschehen habe. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob er von der Familie des Angeklagten kontaktiert worden sei und ob ihm jemand Geld angeboten habe, sagte er: „Ich habe nicht zugehört, was er mir angeboten hat und was ich sagen soll.“

Ex-Freundin zeigte 35-jähriges Opfer wegen Bedrohung an – und berichtete von Schweigegeld-Angebot

Dass es ein solches Angebot gegeben haben könnte, wurde bei einer polizeilichen Vernehmung in einem anderen Fall bekannt. Seine Ex-Freundin hatte den 35-Jährigen im Mai dieses Jahres angezeigt, weil dieser sie an ihrem Arbeitsplatz beleidigt und bedroht haben soll. Nachdem eine Polizistin sie als Zeugin vernommen hatte, erwähnte die 28-Jährige, dass sie ihrem Ex-Freund 2025 begegnet war. Dieser habe ihr damals erzählt, dass drei Personen ihn zusammengeschlagen hätten und man ihm 20.000 Euro geboten habe.

Vor Gericht erinnerte sich die 28-Jährige nicht mehr daran, wie hoch die Summe war, die ihr Ex-Freund genannt hatte. Dieser habe erzählt, dass man ihm Geld geboten habe, „damit er die Klappe hält“. Sie habe den Eindruck gehabt, dass ihm dies „zu wenig“ gewesen sei. Auf die Frage des Richters, ob sie sich vorstellen könne, dass er sich auf ein solches Angebot einlassen würde, meinte sie: „Geldgeil ist er.“

Die Angreifer hatten damals zunächst die damalige Freundin des 35-Jährigen attackiert. Die 27-Jährige hatte bei ihrer kürzlichen Zeugenvernehmung vor Gericht ebenfalls gemauert. Sie sei durch Alkohol- und Drogenkonsum kognitiv beeinträchtigt gewesen und könne sich deshalb an nichts erinnern, erklärte sie. Eine Polizistin, die damals am Tatort im Einsatz war, hatte allerdings nicht diesen Eindruck. Auch ein Alkoholtest ergab keine nennenswerte Beeinträchtigung.

Die 27-Jährige habe die Vornamen von zwei Männern genannt und angegeben, dass beide in der Straße „In der Klappe“ wohnhaft seien, berichtete die Beamtin. Nach Angaben einer Ermittlerin aus der Tatortgruppe hatte die 27-Jährige bei einer späteren Vernehmung im Rettungswagen den Familiennamen der beiden Männer genannt. Sie habe auch gesagt, dass sie die Familie kenne und sie Angst um sich und ihre Familie habe.

Die 27-Jährige habe die Vornamen von zwei Männern genannt und angegeben, dass beide in der Straße „In der Klappe“ wohnhaft seien, berichtete die Beamtin. Nach Angaben einer Ermittlerin aus der Tatortgruppe hatte die 27-Jährige bei einer späteren Vernehmung im Rettungswagen den Familiennamen der beiden Männer genannt. Sie habe auch gesagt, dass sie die Familie kenne und sie Angst um sich und ihre Familie habe.

Sowohl der 35-Jährige als auch die 27-Jährige hatten vor einigen Monaten in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft ihre früheren Aussagen revidiert. Beide gaben an, dass der unbekannte Dritte der Schläger gewesen sei und die Angeklagten versucht hätten, diesen zurückzuhalten. Der Prozess wird in der kommenden Woche fortgesetzt.