Znüni-Vorschriften - Banane unerwünscht: Was dürfen Schulen vorschreiben?


Schulen machen Empfehlungen für einen gesunden Znüni. Verbote gibt es nicht, ausser vielleicht beim Geburtstagskuchen.

19.10.2026, 08:01

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Darum geht es: Eine Mutter wird von der Kindergartenlehrerin gerügt, weil sie ihrem Kind mehr als einmal pro Woche eine Banane zum Znüni mitgibt. Auch das Sandwich mit Weissbrot stösst auf Kritik. Die Mutter möchte vom SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» wissen, ob Kindergärten und Schulen den Eltern vorschreiben können, was sie ihrem Kind zum Znüni mitgeben.

Das sagen die Kantone: Sinngemäss sagen die Kantone Zürich, St. Gallen, Bern, Basel-Landschaft und Aargau auf Anfrage alle das Gleiche. Es gäbe zwar Empfehlungen für einen gesunden Znüni, aber was das Kind esse, liege in der Verantwortung der Eltern. Vorgaben, Vorschriften oder gar Verbote gäbe es für den persönlichen Znüni nicht.

Gesundheitsförderung Schweiz

Das sind die Empfehlungen: Viele Schulen verteilen den Eltern einen Flyer oder eine Broschüre mit Empfehlungen für einen gesunden Znüni – zum Beispiel von der Gesundheitsförderung Schweiz. Diese empfiehlt, dass der Znüni zuckerfrei sein sollte, Wasser oder ungesüssten Tee beinhaltet, sowie Früchte und Gemüse und je nach körperlicher Anstrengung oder Hungergefühl zusätzlich noch ein Getreide- oder Milchprodukt. Das kann etwa ein Knäckebrot, eine Reiswaffel, ein ungesüsstes Joghurt oder ein Stück Käse sein.

Einige Lebensmittel nur ab und zu: Laut dem Flyer der Gesundheitsförderung Schweiz sind Dörrfrüchte, Aufschnitt, eine Banane oder sonstige exotische Früchte oder auch ein Weissbrot als Abwechslung in Ordnung.

Was sich nicht für einen Znüni eignet, sind laut Flyer Süssigkeiten, zuckerhaltige Getränke, fettige oder stark gesalzene Snacks wie Chips oder gesalzene Nüsse. Dies sind alles Empfehlungen, die zwar durchaus Sinn ergeben, aber keine Vorschriften für den persönlichen Znüni sind.

Znüni für die ganze Klasse: Schulen oder Lehrpersonen dürfen Vorgaben machen, wenn es um den Znüni für die ganze Klasse geht. Also zum Beispiel, ob ein Geburtstagskuchen für alle erlaubt ist oder nicht. In der Stadt Zürich beispielsweise gilt die Regelung der Schule beziehungsweise der Lehrperson, wie sie ein Geburtstagsritual gestaltet – also auch, ob das Kind einen Kuchen mitbringen darf oder nicht.

Regelung in den Gemeinden: Je nach Gemeinde gibt es genaue Regeln für die Verpflegung, die die Schule anbietet. Also für Hort, Pausenkiosk, das Klassenlager oder für Schulfeste. Eine solche Vorgabe kann etwa sein, dass es im Hort nur zweimal pro Woche Süsses gibt, oder man generell auf exotische Früchte verzichtet.

Radio SRF 1, Espresso, 19.10.2026, 08.10 Uhr; noes