In Sachsen-Anhalt liegt der Frauenanteil im Parlament nur bei 22 Prozent. Anderswo ist es ähnlich. Doch es gibt effektive Wege, für Parität zu sorgen.
D as Grundgesetz ist hier sehr eindeutig. In Artikel 3 steht nicht nur seit 1949 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, sondern direkt darauf folgt noch ein 1994 eingefügtes Handlungsgebot: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Die Ergänzung war dabei eine Folge des Einigungsprozesses mit der DDR, bei dem auch Verfassungsanpassungen vereinbart wurden.













