14-jährige Freundin der "Friedhofsmörderin" wegen aufmunternder Chats verurteilt
Gerichtsreportage
14-jährige Freundin der "Friedhofsmörderin" wegen aufmunternder Chats verurteilt
Die unbescholtene Jugendliche soll gewusst haben, dass ihre Bekannte einen Menschen töten will, und sie angefeuert haben. Die Angeklagte sagt, sie hielt es für einen Scherz
Michael Möseneder
Am 23. Februar ermordete eine 14-Jährige auf dem Baumgartner Friedhof in Wien-Penzing eine 62 Jahre alte Besucherin mit 82 Messerstichen. Mitte Juni wurde die Jugendliche dafür zu acht Jahren Haft und der strafrechtlichen Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum verurteilt. Nun sitzt ihre gleichaltrige Freundin vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Michaela Röggla. Die Staatsanwaltschaft Wien wirft ihr Beitragstäterinnenschaft zum Mord vor: Durch motivierende Chatnachrichten soll sie ihre Freundin zu der Tat gebracht haben.
Das Strafverfahren vermittelt eine gewisse Trost- und Hilflosigkeit beim Umgang mit psychisch kranken jungen Menschen. Die Mörderin war in einer Wohngemeinschaft untergebracht, die nun angeklagte Teenagerin lebte bei ihren Eltern, verweigerte aber wegen ihrer Sozialphobie ab Herbst 2025 den Schulbesuch, da sie das Haus kaum mehr verließ.
Im September lernten sich die beiden kennen. "Hast du sie angehimmelt?", fragt die Vorsitzende die Angeklagte zum Verhältnis der beiden. "Mhm", entgegnet die 14-Jährige leise. "Warum?" – "Weil sie sich tiefer verletzt hat als ich", lautet die erschütternde Antwort. Wenn die spätere Mörderin zu ihr zu Besuch kam, hätten sie sich gegenseitig geritzt, verrät die Unbescholtene auch. Sie habe sich dann immer "leichter" gefühlt.
Hauptgesprächsthema zwischen den beiden waren Selbstverletzung, Selbsttötung – und True Crime. Gemeinsam konsumierte man Dokumentationen über Serienmörder. "Warum schaut man sich so was an? Ist das nicht grauslich?", ist Röggla keine Freundin des Genres. "Mir war nur wichtig, dass sie mich mochte", lautet die Antwort. "Ist dir das noch immer wichtig?" – "Nein." – "Wie findest du die Tat deiner Freundin heute?" – "Ich finde es schrecklich", sagt die Angeklagte und schluchzt.
Angeklagte kannte Fantasien
Auch am Tattag war die spätere Mörderin bei ihr und konsumierte Benzodiazepine. "Welche Wirkung hatten die auf deine Freundin?", will die Vorsitzende wissen. "Sie war sehr lieb zu mir." Die Angeklagte wusste auch, dass ihre Bekannte das eine Woche zuvor gekaufte Messer dabeihatte und damit Richtung Friedhof Baumgarten unterwegs war.
Als diese der Angeklagten dann eine Nachricht sandte, dass sie es heute tun werde, antwortete die 14-Jährige unter anderem: "Mach es wie Alexander Bychkov (ein russischer Serienmörder, Anm.) i believe in you my goddess“, „You can do it dann wirst du auch so sexy wie er aba noch sexier weil du meine gf bist", oder, dass sie sie vermissen werde und viel Glück wünschte.
Vor Gericht sagt sie einerseits, sie habe gedacht, ihre Freundin wolle sich auf dem Friedhof das Leben nehmen, andererseits, sie habe die Nachrichten nicht ernst genommen und für einen Scherz gehalten. Ihr Verteidiger Thomas Pillichshammer sieht daher die subjektive Tatseite nicht gegeben und fordert einen Freispruch seiner Mandantin.
"Ich soll cooler sein"
Die 14-Jährige beteuert, sie hätte mit ihrer Freundin oft derartige Chats gehabt. Als der Staatsanwalt festhält, dass in den inkriminierten Nachrichten aber nichts von Selbstmord stehe, hat die Angeklagte keine Antwort parat. Widerrede sei aber generell schwierig gewesen, behauptet sie: "Sie hat dann gesagt, sie mag mich so nicht, ich bin langweilig und ich soll cooler sein."
Die mittlerweile in einem forensisch-therapeutischen Zentrum in Oberösterreich untergebrachte 14-jährige Mörderin wird von vier Justizwachebeamten in den Verhandlungssaal geführt. "Ich habe ihr geschrieben, dass ich den Drang habe, jemanden umzubringen. Sie hat geschrieben, dass sie das geil findet. Das hat mir den Mut gegeben", schildert die Zeugin.
"Was war das für eine Freundschaft zwischen euch?", will Beisitzerin Sonja Höpler-Salat wissen. "Ich würde sagen, es war so eine Selbstverletzungsfreundschaft", hört sie als Antwort. "Wir waren sozusagen schlecht für uns."
Verteidiger spielt va banque
Verteidiger Pillichshammer setzt dann alles auf eine Karte und fragt die Jugendliche direkt: "Wärst du am 23. Februar auch auf den Friedhof gefahren, wenn dir die Angeklagte nicht geantwortet hätte?", will er wissen. Die 50:50-Chance geht zu seinen Ungunsten aus. Denn die "Friedhofsmörderin" antwortet nur knapp mit: "Nein."
Die psychiatrische Sachverständige attestiert der Angeklagten zwar eine Persönlichkeitsstörung kombiniert mit Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS), sie sei damals aber zurechnungsfähig gewesen. Aus Sicht der Expertin ist die Teenagerin auch nicht so gefährlich, dass sie untergebracht werden müsste. Nach vier Monaten stationärem Aufenthalt in einer psychiatrischen Abteilung arbeite die Jugendliche gut mit und habe auch wieder die Schule besucht. Sie plädiert bei einer Verurteilung für Weisungen zur weiteren Psychotherapie und einer Ausbildungspflicht, was die Angeklagte akzeptiert.
"Sie hat keine Anstalten gemacht, ihre Freundin von der Tat abzuhalten, sondern hat sie schon vorher gefeiert", argumentiert der Ankläger in seinen Schlussworten, warum er den psychischen Tatbeitrag für erfüllt sieht. "Es geht nicht um Wissen und Wollen, ein bedingter Vorsatz reicht." Der Verteidiger bleibt dagegen bei seiner Forderung nach einem Freispruch.
Teilbedingte Haft
Nach einer guten halben Stunde Beratung verkündet Röggla das Urteil: Die 14-Jährige wird anklagekonform schuldig gesprochen und zu drei Jahren Haft, eines davon unbedingt, verurteilt. Zusätzlich erhält sie die Weisungen, regelmäßig zu einem Psychiater zu gehen und sich behandeln zu lassen, eine Psychotherapie zu besuchen sowie eine Ausbildung abzuschließen. Auch Bewährungshilfe wird ihr zur Seite gestellt.
"Wir haben keinen Zweifel gehabt, dass es sich so ereignet hat, wie die Staatsanwaltschaft es angeklagt hat", begründet die Vorsitzende. Die Darstellung der Angeklagten wertete der Senat als "Schutzbehauptung, da sie es vielleicht nicht wahrhaben will". Da es "leider kein Geständnis" gab, fehlte der wichtigste Milderungsgrund, und eine teilbedingte Haftstrafe war notwendig. Aber: "Falls du bereit zum weiteren Schulbesuch bist, besteht die Möglichkeit zu einem Strafaufschub. Wenn du die Ausbildung abschließt, kann der unbedingte Teil dann auch in einen bedingten umgewandelt werden", erklärt Röggla der Angeklagten die Vorteile des Jugendstrafrechts.
Verstanden hat die 14-Jährige das Urteil zunächst nicht. "Können mich meine Freunde im Gefängnis besuchen kommen?", fragt sie verzagt. Erst nachdem ihr die Rechtsvertretung und ihre Eltern im Nebenraum die Entscheidung genauer erklärt haben, nimmt sie die Strafe an. Auch der Staatsanwalt verzichtet auf Rechtsmittel, das Urteil ist daher rechtskräftig. (Michael Möseneder, 9.9.2026)
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