650.000 Euro Abfindung bei BMW – so viel bleibt davon wirklich übrig


Stand: 17.10.2026, 13:22 Uhr

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BMW soll einzelnen Beschäftigten über 650.000 Euro Abfindung zahlen. Unsere Rechnung zeigt, wie viel nach Steuern bleibt und wie die Fünftelregelung hilft.

München – 650.000 Euro für den freiwilligen Abschied vom Arbeitsplatz: Beim Autobauer BMW sollen einzelne Beschäftigte Abfindungen erhalten, die weit über das hinausgehen, was bei Stellenstreichungen üblich ist. Wie das Handelsblatt unter Berufung auf Insider aus Industriekreisen berichtet, wurden in Einzelfällen sogar Zahlungen von mehr als 650.000 Euro vereinbart. BMW wollte die Beträge auf Anfrage der Zeitung nicht bestätigen.

Für die betroffenen Mitarbeiter ist allerdings eine andere Zahl entscheidend: Wie viel von der Abfindung bleibt nach Steuern übrig? Bei einer Zahlung von 650.000 Euro können es je nach Einkommenssituation rund 421.000 Euro sein – oder auch nur etwa 341.000 Euro. Der Unterschied beträgt damit fast 80.000 Euro.

BMW setzt beim Stellenabbau auf freiwillige Aufhebungsverträge. Einzelne Beschäftigte sollen Abfindungen von mehr als 650.000 Euro erhalten.

BMW setzt beim Stellenabbau auf freiwillige Aufhebungsverträge. Einzelne Beschäftigte sollen Abfindungen von mehr als 650.000 Euro erhalten. © Peter Kneffel/dpa

BMW will Tausende Stellen mit hohen Abfindungen abbauen

Hinter den Zahlungen steht ein umfangreiches Sparprogramm. Nach übereinstimmenden Medienberichten sollen bei BMW bis Ende 2027 weltweit rund 8000 Arbeitsplätze wegfallen. Der Konzern hat sich mit dem Betriebsrat auf ein freiwilliges Aufhebungsprogramm verständigt. In Deutschland sind vor allem Beschäftigte in Verwaltung und Entwicklung angesprochen. Die Produktion ist von diesem Programm ausgenommen.

Das Interesse ist groß. Als Anfang Oktober die individuellen Angebote abrufbar waren, brach das Mitarbeiterportal dem Handelsblatt zufolge zeitweise unter dem Ansturm zusammen. Wer besonders früh ausscheidet, kann dem Bericht zufolge eine zusätzliche Prämie erhalten. Für ältere Beschäftigte sind weitere Vergünstigungen vorgesehen. Die außergewöhnlich hohen Abfindungen sind allerdings Einzelfälle und lassen keine Rückschlüsse auf die durchschnittliche Höhe der Angebote zu.

Wie viel von 650.000 Euro Abfindung netto bleibt

Weiteres zu versteuerndes Einkommen im AuszahlungsjahrSteuer und Soli auf die AbfindungAbfindung netto
0 Euro229.300 €420.700 €
30.000 Euro273.700 €376.300 €
50.000 Euro285.000 €365.000 €
100.000 Euro288.500 €361.500 €
200.000 Euro296.300 €353.700 €
280.000 Euro308.600 €341.400 €

Quelle: Eigene Modellrechnungen nach dem Einkommensteuertarif 2026 (§§ 32a, 34 EStG)

Die Unterschiede sind beträchtlich: Zwischen dem günstigsten und dem ungünstigsten der sechs Rechenbeispiele liegen rund 79.300 Euro. Entscheidend ist vor allem, welche weiteren Einkünfte der Beschäftigte im Jahr der Auszahlung versteuern muss. Je höher das übrige Einkommen ausfällt, desto stärker kann die Abfindung steuerlich belastet werden.

Anders als reguläres Gehalt ist eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Auf die Entschädigungszahlung fallen normalerweise keine Beiträge zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung an. Auch in der Kranken- und Pflegeversicherung ist sie während der Beschäftigung grundsätzlich beitragsfrei. Nach dem Ausscheiden können allerdings Sonderregeln gelten, insbesondere für freiwillig gesetzlich Versicherte.

Einkommensteuer wird dagegen fällig. Die Modellrechnungen gehen davon aus, dass die sogenannte Fünftelregelung angewendet werden kann. Sie soll die steuerlichen Nachteile einer hohen Einmalzahlung abmildern. Wie stark Beschäftigte davon profitieren, hängt jedoch ebenfalls von ihren übrigen Einkünften ab.

Die Berechnungen gelten für alleinstehende Arbeitnehmer ohne Kirchensteuer und ohne weitere steuerliche Besonderheiten. Grundlage ist der Einkommensteuertarif 2026. Da die BMW-Austritte überwiegend für 2027 vorgesehen sind, dienen die Ergebnisse lediglich der Orientierung. Wie viel ein Beschäftigter tatsächlich erhält, lässt sich nur anhand seiner persönlichen steuerlichen Verhältnisse ermitteln.

Fünftelregelung kann fast 59.000 Euro Steuern sparen

Für Arbeitnehmer mit hohen Abfindungen ist die Fünftelregelung besonders wichtig. Sie soll verhindern, dass eine einmalige Entschädigung durch den progressiven Einkommensteuertarif übermäßig belastet wird.

Dazu wird zunächst berechnet, wie stark die Einkommensteuer steigt, wenn zum übrigen zu versteuernden Einkommen nur ein Fünftel der Abfindung hinzukommt. Die so ermittelte zusätzliche Steuer wird anschließend mit fünf multipliziert. Die Abfindung wird also nicht über fünf Jahre verteilt ausgezahlt, sondern lediglich nach einem besonderen Verfahren versteuert.

Der Effekt kann erheblich sein. Wer im Jahr der Auszahlung kein weiteres zu versteuerndes Einkommen hat, spart bei 650.000 Euro Abfindung nach dem Tarif von 2026 einschließlich Solidaritätszuschlag rund 59.000 Euro gegenüber der regulären Besteuerung.

Bei sehr hohen weiteren Einkünften schrumpft dieser Vorteil jedoch. Liegt das übrige Einkommen bereits im Bereich des Höchststeuersatzes von 45 Prozent, kann die Fünftelregelung sogar vollständig wirkungslos bleiben. Entscheidend ist, ob sie überhaupt noch einen Progressionsnachteil ausgleichen kann.

Warum auch der Zeitpunkt der Auszahlung wichtig ist

Die Steuervergünstigung ist an Voraussetzungen geknüpft. Insbesondere muss es sich um eine begünstigte Entschädigung handeln, bei der die erforderliche Zusammenballung von Einkünften vorliegt. Eine Verteilung der Abfindung auf mehrere Kalenderjahre kann den Steuervorteil deshalb gefährden.

Hinzu kommt eine Änderung, die seit 2025 gilt: Arbeitgeber dürfen die Fünftelregelung nicht mehr unmittelbar beim Lohnsteuerabzug anwenden. Beschäftigte können die Begünstigung erst über ihre Einkommensteuererklärung erhalten. Ein Teil der steuerlichen Entlastung fließt damit gegebenenfalls erst nach der Veranlagung zurück. Gerade bei hohen Abfindungen kann es deshalb sinnvoll sein, vor Vertragsabschluss den Auszahlungszeitpunkt steuerlich prüfen zu lassen.

Abfindung kann auch das Arbeitslosengeld beeinflussen

Neben der Steuer gibt es weitere finanzielle Risiken. Wer freiwillig einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, kann beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen auslösen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Arbeitsagentur keinen wichtigen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anerkennt.

Wird außerdem die maßgebliche Kündigungsfrist nicht eingehalten, kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld zunächst ruhen. Bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen, bei deren Berechnung auch ein Teil der Abfindung berücksichtigt wird. Die pauschale Aussage, Abfindungen seien vollständig frei von Sozialabgaben, stimmt daher nicht in jeder Konstellation.

Für wen sich die hohe BMW-Abfindung lohnt

Ob ein solches Angebot attraktiv ist, hängt nicht allein vom Nettobetrag ab. Für einen Beschäftigten wenige Jahre vor der Rente kann eine hohe Abfindung ausreichen, um den bisherigen Arbeitsplatz finanziell abgesichert zu verlassen. Wer dagegen noch 20 Jahre arbeiten möchte, verzichtet möglicherweise auf viele Jahre eines gut bezahlten Gehalts und den weiteren Aufbau von Rentenansprüchen.

Anders sieht es aus, wenn bereits eine neue Stelle in Aussicht steht. Dann kann die Abfindung zu einem erheblichen Vermögenszuwachs werden, ohne dass der Betroffene längere Einkommensausfälle verkraften muss. Schwieriger ist die Entscheidung für Beschäftigte, die auf das bisherige Einkommen angewiesen sind und keine vergleichbar gut bezahlte Alternative finden. (Quellen: Handelsblatt, Bundesministerium der Finanzen, Deutsche Rentenversicherung, AOK, Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen nach dem Einkommensteuergesetz) (mare)