Aida und „Mein Schiff“: Sand, Dreschflegel, Handschellen – diese Dinge sind an Bord verboten


Aida und „Mein Schiff“ Sand, Dreschflegel, Handschellen – diese Dinge sind an Bord verboten

Wer für eine Kreuzfahrt packt, sollte sich die Bordordnung anschauen. Bei Aida und „Mein Schiff“ sind etliche Dinge an Bord verboten – teilweise auch solche, die im ersten Moment harmlos wirken.

02.09.2026 , 13:19 Uhr

 Aida Cruises hat eine lange und explizite Liste, was alles nicht mit an Bord darf zu einer Kreuzfahrt. Auch bei „Mein Schiff“ gibt es Einschränkungen.

Aida Cruises hat eine lange und explizite Liste, was alles nicht mit an Bord darf zu einer Kreuzfahrt. Auch bei „Mein Schiff“ gibt es Einschränkungen.

Foto: Stefan Sauer/dpa/Stefan Sauer

Wer mit Aida oder „Mein Schiff“ zu einer Kreuzfahrt in See sticht, sollte beim Kofferpacken nicht nur an Sonnencreme und Badesachen denken, sondern auch noch mal einen genaueren Blick in die jeweilige Bordordnung werfen. Manche Regeln leuchten sofort ein. Andere wirken zunächst erstaunlich: Warum soll eine Muschel aus dem letzten Urlaub problematisch sein? Und wieso steht bei Aida sogar eine Tätowiermaschine auf der Liste? Generell gilt: die Verbotsliste bei Aida ist deutlich länger und expliziter als bei „Mein Schiff“.

Auf einen Blick – das ist bei Aida und „Mein Schiff“ verboten

Jenseits von in Deutschland generell „verbotenen“ Dingen, wie illegale Drogen, Sprengstoff oder Waffen, schränken die beiden Reedereien unter anderem das Mitführen folgender Utensilien oder Andenken ein:

Kreuzfahrt mit Aida oder „Mein Schiff“: Was darf nicht in den Koffer?

Die wichtigste Regel lautet beim Packen der Urlaubskoffer für eine Kreuzfahrt heißt: Nicht einfach von anderen Kreuzfahrten oder Flugreisen auf die eigene Reise schließen. Was bei einer Reederei erlaubt ist, kann bei der anderen untersagt sein. Außerdem können die Vorschriften je nach Route und angelaufenen Ländern abweichen.

Eine Liste an Dingen, die bei Aida und „Mein Schiff“ problematisch werden können:

1. Sand und Muscheln: Bei „Mein Schiff“ ist das Souvenir tabu

Ein kleines Glas Sand vom Traumstrand oder ein paar Muscheln im Koffer klingt zunächst nach einem harmlosen Andenken. Bei „Mein Schiff“ dürfen solche Souvenirs jedoch nicht mit an Bord gebracht werden. Die Reederei nennt neben Sand auch Muscheln, Pflanzen mit Erde und Wurzeln sowie Pflanzenerzeugnisse. Als Begründung werden mögliche Insekten und Bakterien genannt, die auf dem Schiff unerwünscht sind.

Das ist eine der ungewöhnlichsten Regeln in der Liste – und ein starker Grund, den Koffer vor der Abreise noch einmal auszuschütteln. Auch wer Sand nicht als Souvenir, sondern etwa für ein Bastelprojekt oder eine Dekoration einpackt, sollte darauf verzichten.

In der abrufbaren Aida-Bordordnung werden Sand und Muscheln nicht gesondert aufgeführt. Daraus sollte allerdings nicht automatisch geschlossen werden, dass natürliche Souvenirs auf jeder Route unproblematisch sind. Für die Einfuhr in Häfen und Länder können zusätzliche Zoll- und Naturschutzregeln gelten.

2. Wasserkocher, Bügeleisen und andere Geräte mit Heizelement

Kaffee am Morgen, ein glatt gebügeltes Hemd oder eine Wärmedecke für die kühle Nacht: Was zu Hause praktisch ist, kann an Bord zur Brandgefahr werden.

Aida verbietet Elektrowerkzeuge, Küchengeräte und Heizgeräte mit Heizelement. Genannt werden unter anderem:

Auch bei „Mein Schiff“ sind Bügeleisen, Heizgeräte und Kerzen als verbotene Gefahrgüter aufgeführt. Wer ein Gerät mit Heizstab, Heizplatte oder einer ähnlichen Hitzequelle mitnehmen möchte, sollte daher vorher die konkrete Bordordnung prüfen.

Das gilt besonders für Haarstyling-Geräte. Bei Glätteisen oder Lockenstäben ist die Heizfläche offensichtlich; bei anderen Geräten ist die Einordnung weniger klar. Im Zweifel ist eine Nachfrage bei der Reederei sicherer als eine Diskussion an der Gepäckkontrolle.

3. Drohnen: Der große Unterschied zwischen Aida und „Mein Schiff“

Die Mitnahme von Drohnen gehört zu den größten Unterschieden zwischen den beiden Reedereien.

Bei Aida dürfen Drohnen sowie ferngesteuerte oder autonom fliegende Geräte für die private Nutzung grundsätzlich nicht mit an Bord. In Einzelfällen kann Aida eine Mitnahme genehmigen. Dafür muss das Gerät vorab angemeldet werden; die Entscheidung liegt bei Aida. Auch eine Genehmigung bedeutet nicht, dass die Drohne an Bord genutzt werden darf.

Bei „Mein Schiff“ dürfen private Drohnen mitgeführt werden. Sie müssen während der Reise in der Kabine gelagert werden und dürfen ausschließlich an Land zum Einsatz kommen.

4. Alkohol: Die eigene Flasche Wein ist bei Aida nicht automatisch erlaubt

Viele Reisende nehmen gern eine besondere Flasche Wein, einen Likör oder den Lieblingsschnaps mit. Bei Aida ist das bei der Anreise grundsätzlich nicht erlaubt. Während der Reise darf laut Bordordnung maximal ein Liter eines alkoholischen Getränks pro Person ab 18 Jahren mit an Bord gebracht werden.

„Mein Schiff“ thematisiert die Mitnahme von Alkohol auf seine Flotte nicht explizit.

Alkohol ist außerdem nicht das einzige Rauschmittel auf der Verbotsliste. Cannabis, medizinisches Marihuana und andere illegale Betäubungsmittel sind bei Aida untersagt. „Mein Schiff“ verbietet ebenfalls Cannabis und ähnliche Rauschmittel – auch für den Eigengebrauch.

5. Frische Lebensmittel: Bei Aida bleiben manche Snacks an Land

Ein Reiseproviant im Koffer kann bei Aida zum Problem werden. Die Bordordnung nennt insbesondere folgende Lebensmittel als verboten:

Ausgenommen sind laut Aida professionell beziehungsweise industriell vom Hersteller verpackte Trockenwaren, Gewürze und Süßigkeiten.

6. Starlink, WLAN-Router und eigene Funktechnik

Wer auf hoher See für besonders guten Empfang sorgen möchte, darf nicht einfach seine eigene Technik aufbauen. Aida verbietet WLAN-Router, Switches, LTE-Router, Access Points und Internet-Antennen – ausdrücklich genannt werden auch Systeme wie Starlink oder OneWeb.

„Mein Schiff“ untersagt ebenfalls eigene Funkgeräte sowie Satelliten und Antennen, zu denen Starlink zählt. Das eigene Smartphone, ein Laptop oder eine Kamera sind davon nicht automatisch betroffen. Problematisch wird es bei Geräten, die ein eigenes Netzwerk aufbauen, den Funkverkehr beeinflussen oder eine Satellitenverbindung herstellen.

Auch Funkgeräte, Satellitentelefone und Kommunikationsscanner stehen bei Aida auf der Verbotsliste. Der Grund liegt nahe: Auf einem Schiff müssen Kommunikations- und Sicherheitssysteme zuverlässig funktionieren. Wenn Gäste ihre eigene Technik aufbauen, könnte dies zu Störungen führen.

7. Fahrrad, E-Bike und Hoverboard: Für den Landgang nicht einfach einpacken

Wer im Hafen gern mit dem eigenen Fahrrad losfahren möchte, erlebt bei Aida eine klare Einschränkung. Fahrräder, E-Bikes sowie andere elektrisch betriebene Zwei- und Motorräder dürfen nicht mit an Bord genommen werden.

Auch Rollschuhe, Inlineskates, Skateboards, Roller, Hoverboards, Airwheels und Segways sind bei Aida nicht für die Nutzung an Bord vorgesehen. Medizinisch notwendige Mobilitätshilfen (also etwa Rollatoren) sind ausgenommen, müssen aber vor der Reise angemeldet werden.

Für „Mein Schiff“ gelten die jeweils aktuellen Vorgaben zur konkreten Reise und zum jeweiligen Schiff. Ein faltbares Fortbewegungsmittel ist deshalb nicht automatisch eine sichere Ausnahme. Wer auf ein eigenes Rad angewiesen ist, sollte vor der Buchung klären, ob eine Mitnahme überhaupt möglich ist.

8. Messer, Pfefferspray und andere Gegenstände, die als Waffen gelten können

Bei Waffen verstehen Aida und „Mein Schiff“ wenig Spaß – und das gilt nicht nur für Schusswaffen.

Verboten sind unter anderem:

Zusätzlich werden verschiedene Messer mit verdeckter Klinge ausdrücklich aufgeführt – darunter Kreditkartenmesser, Schnallenmesser und bestimmte Klappmesser.

9. Laserpointer, Feuerwerk und Heliumballons

Ein Laserpointer für die Reise oder ein paar Wunderkerzen für den Geburtstag? Bei Aida sind Laser jeder Art, Feuerwerkskörper und Pyrotechnik verboten.

Auf der Liste stehen außerdem Druckgasflaschen, Propangasflaschen und mit Helium gefüllte Ballons. Bei Aerosoldosen gibt es eine Ausnahme für Körperpflegeprodukte in reiseüblicher Menge. Eine normale Dose Haarspray ist daher nicht automatisch mit einer Gasflasche gleichzusetzen – ungewöhnlich große Mengen oder andere Druckbehälter können aber problematisch sein.

10. „Mein Schiff“ verbietet ebenfalls entflammbare Substanzen, gefährliche Chemikalien und Kerzen.

Die Aida-Bordordnung enthält einige Gegenstände, mit denen vermutlich nur wenige Urlauber gerechnet hätten. Dazu gehören Tätowiermaschinen samt Nadeln, Handschellen und sogenannte Fischbetäuber. Auch Dreschflegel, Wurfsterne und andere ungewöhnliche stumpfe oder spitze Gegenstände werden ausdrücklich genannt.

Das wirkt kurios, folgt aber einem einfachen Prinzip: Auf einem Schiff wird nicht nur geprüft, wofür ein Gegenstand gedacht ist. Entscheidend kann auch sein, ob er als Waffe oder gefährliches Werkzeug eingesetzt werden könnte.

Was passiert, wenn ein verbotener Gegenstand entdeckt wird?

Das Gepäck wird bei der Einschiffung kontrolliert. Entdeckt die Crew einen verbotenen Gegenstand, kann sie ihn einbehalten. Je nach Art des Gegenstands und den Umständen kann er später zurückgegeben werden. Bei Drogen, Waffen, Sprengstoffen oder anderen illegalen Gegenständen drohen deutlich schwerwiegendere Folgen.

Ein Verstoß gegen die Bordordnung kann bei Aida bis zum Bordverweis führen. Auch die Einschiffung kann verweigert werden. Wer unsicher ist, sollte deshalb nicht versuchen, einen Gegenstand im Koffer zu verstecken, sondern vor der Reise direkt bei der Reederei nachfragen.

(ceh)