Deutschland-Tor von Jonathan Burkardt zählt nach VAR-Eingriff nicht


Jürgen Klopp schwärmte regelrecht von seiner deutschen Fußball-Nationalmannschaft. Nur einen kleinen Makel hatte der Bundestrainer nach dem 0:0 am Sonntagabend bei den Griechen in Thessaloniki entdeckt. „Was wir in der ersten Halbzeit gespielt haben, das war außergewöhnlich“, sagte Klopp. „Mit dem kleinen Makel, dass wir kein Tor geschossen haben – oder eines geschossen haben, das nicht gezählt hat.“

Es war sogar ein Tor, das Klopp außergewöhnlich gut gefallen hätte, wenn es denn nur gezählt hätte. Nach einem Ballgewinn im Mittelfeld ging der Ball zu Derry Scherhant, der sofort über die linke Angriffsseite nach vorne sprintete. Per Übersteiger verschaffte er sich Raum gegenüber seinem Gegenspieler, die scharfe Hereingabe beförderte Jonathan Burkardt im Fallen ins Tor. 1:0 für die überlegenen Deutschen in der 32. Minute. Denkste!

Die Griechen hatten den Ball schon zum Wiederanstoß zum Mittelkreis gebracht, erst da leuchtete auf der Anzeige der Hinweis auf, dass der Treffer überprüft wird. Es kam Jubel auf im eigentlich stimmungsvollen Toumba-Stadion, das zwischenzeitlich ob der guten deutschen Vorstellung ruhiger geworden war. Nun aber wurde es laut – und noch lauter. Schiedsrichter Clement Turpin nahm das Tor nach Ansicht der Bilder wirklich zurück.

Der Franzose sah sich am Spielfeldrand nicht den Treffer an, sondern eine Szene einige Sekunden, bevor der Ball letztlich über die Linie ging. In einem Mehrkampf im Mittelfeld war dem Deutschen Tom Bischof der Ball auf den ausgestreckten Arm gefallen. Absicht ließ sich dem Spieler des FC Bayern kaum unterstellen, Turpin sah dennoch einen Regelverstoß und entschied statt auf Tor für Deutschland auf Freistoß für Griechenland.

Klopp tat sich schwer damit, richtig verärgert ob der Entscheidung zu sein. Erst fragte er die Reporterinnen und Reporter: „Was denkt ihr denn?“ Dann beschrieb er die Szene und kam zum Schluss: „Keine Ahnung. Ich weiß nicht.“ Es sei auch völlig müßig. „Falls es eine Regel gibt, die sagt, das Tor hätte zählen müssen, dann sagt Bescheid, dann rege ich mich vielleicht ein bisschen mehr darüber auf. Im Moment ist es, wie es ist.“

Für die Beurteilung von Handspielvergehen gilt, dass die Grenze zwischen Schulter und Arm (bei angelegtem Arm) unten an der Achselhöhle verläuft.

Nicht jede Ballberührung eines Spielers mit der Hand/dem Arm ist ein Vergehen.

Ein Vergehen liegt vor, wenn ein Spieler:

·       den Ball absichtlich mit der Hand/dem Arm berührt (z. B. durch eine Bewegung der Hand/des Arms zum Ball),

·       den Ball mit der Hand/dem Arm berührt und seinen Körper dabei aufgrund der Hand-/Armhaltung unnatürlich vergrößert. Eine unnatürliche Vergrößerung des Körpers liegt vor, wenn die Hand-/Armhaltung weder die Folge einer natürlichen Körperbewegung des Spielers in der jeweiligen Situation ist noch mit dieser Körperbewegung gerechtfertigt werden kann. Mit einer solchen Hand-/Armhaltung geht der Spieler das Risiko ein, dass der Ball an seine Hand/seinen Arm springt und er dafür bestraft wird,

·       ins gegnerische Tor trifft: direkt mit der Hand/dem Arm (auch wenn dies versehentlich geschieht) (gilt auch für den Torhüter) oder unmittelbar, nachdem er den Ball mit der Hand/dem Arm berührt hat (auch wenn dies versehentlich geschieht).

Weder Absicht war Bischof zu unterstellen noch passierte seine Aktion mit dem Berühren des Balls mit dem Arm unmittelbar vor dem Treffer. Demnach muss Turpin eine unnatürliche Vergrößerung des Körpers im Sinn gehabt haben, als er entschied, dass das Tor zurückgenommen werden muss.

Doch auch Vorbereiter Scherhant sah es wie sein Trainer: „Wir haben in der ersten Halbzeit ein gutes Spiel gemacht und hätten uns einfach belohnen müssen mit dem Tor.“ Es sei „ärgerlich, dass das eine zurückgenommen wurde“. So muss Scherhant auf seine erste Torvorlage in der Nationalelf warten, genau wie Burkardt auf sein erstes Tor. Weil Schiedsrichter Turpin einen Hinweis aufs Ohr bekam und Regel 12 im Kopf hatte.