Die Wahrheit: „Wiegen Sie mal Diversity!“


Jetzt kommt es ganz dicke für alle im queeren Kosmos: Die EU hat sich was Geniales ausgedacht.

LGBTQ+ Flagge vor blauem Himmel
Über den queeren Dächern weht ein neuer bürokratischer EU-Wind

Foto: AP

Volker Surmann

Am 27. September ist eine EU-Richtlinie gegen Greenwashing inkraftgetreten. Und Brüssel will jetzt auch gegen Pinkwashing vorgehen. Die Wahrheit auf Besuch in der neu gegründeten Bundesanstalt für queere Akzeptanzprüfung in Aschaffenburg.

Es ist jedes Jahr dasselbe: Zur Pride Season im Sommer nimmt die Regenbogendichte in Schaufenstern und Werbung zu. Die Diversity-Abteilungen großer Unternehmen setzen ihre rainbowfarbenen CSD-Trucks auf die Piste. 2026 könnte das letzte Jahr gewesen sein, denn gemeinsam mit der neuen EU-Richtlinie EmpCo („Empowering Consumers for the Green Transition“) gegen Greenwashing tritt die EmpCoQ gegen Pinkwashing in Kraft. Mit Queerfreundlichkeit darf künftig nur werben, wer diese auch belegen kann.

„Die Schwierigkeit ist: Beim Greenwashing kann man Zahlen und Fakten geltend machen. CO2-Ausstoß kann man in Kilogramm angeben, aber wiegen Sie mal Diversity!“, umreißt Dr. Manfred Bremmer (er/ihm), Leiter der im bayerischen Aschaffenburg neu gegründeten Bundesanstalt für queere Akzeptanzprüfung, kurz BAfqA, das Problem. Aus diesem Grunde hat die EU-Kommission ein queeres Gütesiegel ersonnen (EU-Norm LGBTQIA*/13/26-08/4).

Queerfreundlichkeit behaupten kann jeder, aber unter Beweis stellt man sie nicht mit ein paar Krokodilstränen nach einem Attentat

Dr. Manfred Bremmer, BAfqA Aschaffenburg

„Queerfreundlichkeit behaupten kann jeder, aber unter Beweis stellt man sie nicht mit einem Party-Truck beim CSD. Oder ein paar Krokodilstränen nach einem Attentat“, erklärt Dr. Bremmer. „Wir wissen: Viele Menschen sind gar nicht so tolerant, wie sie sich nach außen hin geben.“

Genau hier kommt die BAfqA ins Spiel, die in Deutschland die Unternehmenszertifizierung im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz durchführt. Wir wundern uns, dass nicht das für Gleichstellung zuständige Familienministerium federführend ist. Dr. Bremmer lacht nur. „Unter uns: LGBTQIA ist für Karin Prien ein Akronym mit sieben Siegeln. Nachdem sie queeren Jugendprojekten den Geldhahn zugedreht hat, mussten wir ihrem Ministerium den Bunten Engel sogar offiziell aberkennen.“

Der Bunte Engel. So heißt das neue EU-Queersiegel in Rainbow-Optik: ein Einhorn mit Engelsflügeln. „Außerdem geht es hier nicht um queere Rechte, sondern um Verbraucherschutz: Da wirbt jemand mit Queerness, also muss da auch Queerness drin sein.“ Wir nicken und fragen Herrn Dr. Bremmer unverblümt, wie viel Queerness denn in ihm selbst steckt, doch der oberste Queerprüfer hält sich bedeckt. Das tue nichts zur Sache: „Ich werbe schließlich nicht damit.“

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Schauen wir uns den Zertifizierungsprozess an: In der Regel sind es Unternehmen und Behörden, die das Siegel beantragen. Dr. Bremmer stellt uns Kim Matthiesen (dey/denen) vor, eine junge Person mit mehrfarbiger Frisur und sehr vielen Pride-Armbändern. Kim ist in der operativen Queerprüfung tätig. Dey erklärt uns, wie sie mit queeren Teams in Unternehmen gehen, die genderneutralen Toiletten zählen, Diversity-Schulungen geben und Fälle demonstrativer Heteronormativität dokumentieren. In der Korrespondenz wechselt Kim (hen/hem) dabei stets die Neopronomen, um Sensivitäten abzuprüfen. Auch während unseres Rundgangs scheint hen das Namensschild mit dem bevorzugten Pronomen mehrfach auszutauschen. Wir (wir/uns) stehen wohl ebenfalls unter Beobachtung.

Kim führt uns ins Testcenter für Toleranzprüfung. „Jawollo!!!“, freut sich gerade ein männlich gelesener Mensch im Blaumann an einer Computerkonsole. Er hat soeben den Pride-Flaggen-Test bestanden. „Im dritten Anlauf! Endlich habe ich genderqueer und genderfluid nicht mehr verwechselt!“ Er freut sich wie ein*e Schneekönig*in, denn dies war das letzte Testmodul zur erfolgreichen Zertifizierung. Hermann M. (er/ihm) ist Sanitärmeister und will mit seinem Familienunternehmen nächstes Jahr beim CSD in Hamburg dabei sein. „Weil: Mein Sohn ist nichtbinär und ich will ihm beweisen, dass ich ihn so akzeptiere, wie er ist.“

Die Gesichtszüge von Kim (iks/iks) verhärten sich. Iks schaltet das Terminal aus. „Tut mir leid, Sie sind soeben durchgefallen. Sie können in einem Jahr zur Wiederholungsprüfung antreten.“ Hermann M. fällt in sich zusammen. „Aber …“, wimmert er verzweifelt. Doch Kim ist gnadenlos: Misgendern bedeutet die sofortige Disqualifikation. „Nichts ‚aber‘. Bitte geh, Papa.“ Der Sanitärmeister verlässt die Bundesanstalt für Toleranzprüfung mit tiefhängendem Kopf. Verstoßen vom eigenen Sohn Kind nachgeborenen Familienmitglied (m/w/d/x).

Unangekündigte Toleranzbelastungstests

„Bei manchen Kun­d*in­nen machen wir auch unangekündigte Toleranzbelastungstests vor Ort“, fährt Kim (ser/sem) ungerührt fort. Wie müssen wir uns die vorstellen? Dr. Bremmer zitiert eine exemplarische Prüfungssituation für eine deutsche Großbank: „An Ihren Schalter kommt ein Mensch mit Hunde-Maske. Wie reagieren Sie?“ Und wie sollte man reagieren? „Einfach akzeptieren. Also solange er nicht am Geldautomaten das Beinchen hebt.“ Er lacht, Kim schaut angesäuert: „Das war aber jetzt Kink Shaming, Herr Dr. Bremmer.“

„Ach, Quatsch. Das war ein Witz.“

„Humor gehört nicht zu meiner Arbeitsplatzbeschreibung“, entgegnet Kim (xier/xiem) und fährt fort: „Die Höchstpunktzahl hat ein Azubi erreicht. Der zog seine eigene Maske unter dem Tresen hervor und dann haben sich die beiden beschnüffelt und angebellt bis zum unterschriebenen Kreditvertrag.“

„Na gut“, meint Dr. Bremmer. „Dass die beiden dann zusammen auf der Kundentoilette verschwunden sind, war vielleicht nicht nötig, aber andererseits … ist ja auch irgendwie Kundenbindung.“ Kim ergänzt: „Queerness ist auch immer ein Ja zur Sexpositivity.“ Und wir verkneifen uns die Frage, ob Kim und Co diese auch testen.

„Alle Einzelergebnisse fließen ein in einen Gesamtindex, der mit dem Queerkoeffizent des Unternehmens multipliziert wird. Beträgt die Toleranzabweichung am Ende mehr als minus 0,4, dann wird sie von uns in der Regel nicht mehr ähm … toleriert“, erklärt Dr. Bremmer das Berechnungsverfahren der EU.„Und was ist der Queerkoeefizient?“, wollen wir abschließend wissen.

Rosa Listen und die AfD an der Macht?

„Der ergibt sich aus der systematischen Erfassung aller queeren Mitarbeitenden im Unternehmen: Schwule, Lesben, Bisexuelle, Trans*, Inter, non-binary und spezielle Kinks. Am Ende sollte eine Diversitätsquote von mindestens 17,5 Prozent stehen.“ – „Moment“, unterbrechen wir, weil bei uns nun doch eine Alarmglocke schrillt: „Die Unternehmen sollen sozusagen rosa Listen führen? Was, wenn die AfD an die Macht kommt?“

Dr. Bremmer nickt: „Guter Punkt. Das geschieht natürlich alles datenschutzkonform. Außerdem brauchen Sie unter einer AfD-Regierung diese Listen dann sowieso. Ich würde das unter Synergieeffekt verbuchen. Heute schon an morgen denken.“

Ordentlich verwirrt und alles andere als überzeugt verlassen wir die Behörde.

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