Digitale-Medien-Staatsvertrag: Wer künftig die Öffentlichkeit ordnet


17. September 2026

Andrej Simon

Frau am Smartphone

Bild: Shutterstock.com

Plattformen, Podcasts und KI prägen, was wir von der Welt erfahren. Die Bundesländer wollen hier regulieren – und stärken damit die Medienaufsicht.

Der Name klingt nach Verwaltung, Gremien und Paragrafen: Digitale-Medien-Staatsvertrag. Tatsächlich geht es um etwas, das fast jeden betrifft. Wer bestimmt, welche Nachrichten, Meinungen und Quellen wir im Internet zu sehen bekommen? Wer kontrolliert die Unternehmen, die diese Auswahl treffen? Und wer kontrolliert die Kontrolleure?

Die Rundfunkkommission der Länder berät derzeit über einen 182-seitigen Entwurf für den "Digitale-Medien-Staatsvertrag". Das Vorhaben stellt einen grundlegenden Wandel in der deutschen Medienregulierung dar: Erstmals würden Rundfunk, Presse, Telemedien, Suchmaschinen, soziale Netzwerke und KI-Chatbots unter eine gemeinsame Gesetzessystematik fallen.

Ein Medienrecht aus der Fernsehzeit

Die Bundesländer wollen das Medienrecht an eine Öffentlichkeit anpassen, die mit der alten Trennung zwischen Fernsehen, Presse und Internet kaum noch zu erfassen ist. Hinter dem Namen verbirgt sich allerdings kein einzelnes Gesetz, sondern ein Reformpaket aus zwei Teilen.

Der erste Teil setzt vor allem europäische Vorschriften zu KI, politischer Werbung und Medienfreiheit um. Der nun diskutierte zweite Teil geht wesentlich weiter: Der Entwurf soll neu bestimmen, wie journalistische Angebote, Plattformen und digitale Meinungsmacht beaufsichtigt werden.

Das geltende Medienkonzentrationsrecht blickt noch immer vor allem auf das Fernsehen. Ob ein Unternehmen zu viel Meinungsmacht besitzt, wird wesentlich anhand von Zuschaueranteilen beurteilt. Dieses Modell stammt aus einer Zeit, in der einige große Sender bestimmten, welche Bilder und Nachrichten ein Millionenpublikum erreichten.

Heute übernehmen andere diese Rolle. Google ordnet Suchergebnisse, Facebook und Instagram sortieren Beiträge, YouTube empfiehlt Videos. KI-Systeme wie etwa auf Google beantworten Fragen, ohne dass Nutzer die verwendeten Quellen überhaupt noch aufrufen müssen. Podcasts und reichweitenstarke Kanäle konkurrieren mit klassischen Redaktionen um Aufmerksamkeit.

Der geplante Digitale-Medien-Staatsvertrag soll diese Angebote in einem gemeinsamen Rechtsrahmen erfassen. Entscheidend wäre nicht mehr allein, ob etwas Fernsehen, Presse oder „Telemedium“ ist, sondern wie stark ein Angebot auf die öffentliche Meinungsbildung wirkt.

Mehr Pflichten für Podcasts, Plattformen und KI

Die Regulierung soll abgestuft erfolgen: Je größer Reichweite und Einfluss, desto umfangreicher die Pflichten. Journalistisch verantwortete Podcasts, Blogs und YouTube-Kanäle müssten Zuständigkeiten offenlegen, Fehler nachträglich korrigieren und gegebenenfalls Gegendarstellungen veröffentlichen. Eine Zulassungspflicht ist nicht vorgesehen.

Bezahlte Inhalte müssten klar als Werbung erkennbar sein. Künstlich erzeugte Reichweite – etwa durch koordinierte Software oder Bot-Netzwerke – soll verboten werden.

Für größere KI-Systeme sieht der Entwurf besondere Transparenzregeln vor. Anbieter sollen Quellen nennen, ihre Funktionsweise verständlich erklären und Verantwortung für generierte Inhalte übernehmen. Bei Nachrichten und politischen Informationen sollen sie sogar angeben, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Aussage zutrifft. Das klingt verbraucherfreundlich, wirft aber eine naheliegende Frage auf: Wie verlässlich kann eine KI die Wahrheit ihrer eigenen Antworten berechnen?

Zugleich erhält die Aufsicht neue technische Möglichkeiten. Schon heute durchsuchen die Medienanstalten das Netz mithilfe des KI-Programms „KIVI“ nach möglichen Rechtsverstößen. Der erste Teil des Reformpakets soll solchen automatisierten Kontrollen eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage geben.

Wer bestimmt, was gesellschaftlich wertvoll ist?

Besonders heikel ist die geplante Förderung von Inhalten „allgemeinen Interesses“. Aufwendig produzierte Nachrichten, Bildungsangebote oder regionale Berichterstattung könnten auf Plattformen leichter auffindbar gemacht werden. Damit sollen journalistische Angebote gestärkt werden, die im Wettbewerb mit kostenlos verwerteten und automatisiert erzeugten Inhalten unter Druck geraten.

Doch dafür muss jemand entscheiden, welche Angebote dem allgemeinen Interesse dienen. Diese Aufgabe sollen die staatsfern organisierten Landesmedienanstalten übernehmen. Aus der Aufsicht über den privaten Rundfunk würde damit endgültig eine umfassende Kontrollinstanz für die digitale Öffentlichkeit.

Der Entwurf reagiert auf ein reales Problem: Private Konzerne ordnen längst Informationen, Aufmerksamkeit und damit gesellschaftliche Macht. Den Plattformen keine Grenzen zu setzen, wäre ebenfalls eine politische Entscheidung. Doch wenn öffentlich-rechtliche Aufsichtseinrichtungen Relevanz, Sorgfalt und publizistischen Mehrwert bewerten, berührt das Meinungs- und Informationsfreiheit.

Noch ist der zweite Teil des Digitale-Medien-Staatsvertrags kein geltendes Recht. Die Rundfunkkommission der Länder berät gegenwärtig über den neuen Staatsvertrag.

Die Debatte darüber sollte nicht Fachjuristen und Medienpolitikern überlassen bleiben. Denn geregelt wird kein entlegener Verwaltungsbereich. Es geht um die Bedingungen, unter denen wir erfahren, was in der Welt geschieht.