Diskriminierung von queeren Menschen: Neuer Anlauf für Grundgesetzänderung


Die SPD möchte das Verbot von sexueller Diskriminierung ins Grundgesetz aufnehmen. Grüne und Linke signalisieren Zustimmung.

Menschen sitzen am Straßenrand - eine Person hat ihre weissen Plateauschuhe abgestreift und ist mit einem regenbogenfarbenen Blütenteppich aus Stoff bedeckt
Am Rande des CSD in Berlin – das Verbot von sexueller Diskriminierung könnte ins Grundgesetz aufgenommen werden

Foto: Anna Tiessen

AFP | Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin will die SPD-Führung einen neuen Anlauf nehmen, ein Verbot von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz zu verankern. Die Parteivorsitzenden Lars Klingbeil und Bärbel Bas sowie Generalsekretär Tim Klüssendorf forderten am Dienstag eine entsprechende „Ergänzung des Diskriminierungsverbots in Artikel 3 des Grundgesetzes“. Die SPD werde dies „mit Nachdruck wieder auf die politische Tagesordnung setzen“.

Über die Aufnahme der sexuellen Identität in Artikel 3 Grundgesetz wird seit Jahren diskutiert. Dieser beinhaltet bereits eine Reihe ausdrücklicher Diskriminierungsverbote – etwa wegen des Geschlechts, der Ethnie, Sprache, Herkunft oder des Glaubens.

Ende September vergangenen Jahres hatte auch der Bundesrat eine entsprechende Änderung gefordert und legte dafür dem Bundestag einen Gesetzentwurf vor. Nötig wäre dafür eine Zweidrittelmehrheit in beiden Parlamentskammern. Die Bundesregierung erklärte damals lediglich, den Ländervorstoß „zur Kenntnis“ zu nehmen, und verwies darauf, dass der Bundestag entscheiden müsse, ob der Vorschlag beschlossen werden solle.

Die Grünen forderten die Union auf, die Änderung zu unterstützen. „Es ist Zeit, zu handeln“, sagte Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann der Rheinischen Post. Es müsse „zeitnah“ eine Lösung geben. Eine Mehrheit sei möglich, „wenn die Union ihren jahrelangen Widerstand aufgibt. Queere Menschen warten schon viel zu lange darauf.“

Die SPD würde gerne doch nicht kürzen

Auch die Queerbeauftragte des Bundes, Sophie Koch (SPD), bekräftigte die Forderung nach der Ergänzung von Artikel 3. Dadurch würden zwar keine konkreten Straftaten verhindert, sagte sie der Rheinischen Post. „Aber es würde Schutz bieten, wenn irgendwann vielleicht wieder Kräfte an die Macht kommen, die die Grundrechte von queeren Menschen einschränken wollen. Wenn ein Diskriminierungsverbot im Grundgesetz für queere Menschen klar benannt wäre, hätten solche Vorhaben keine Chance.“

Die Queerbeauftragte Koch kritisierte ihrerseits, dass „dem einzigen bundesweiten queeren Jugendverband, Lambda, die Förderung durch den Bund gestrichen werden“ solle. „Das ist ein fatales Zeichen“, sagte sie der Rheinischen Post. „Wir müssen solche Strukturen besser unterstützen.“

Auch Klingbeil, Bas und Klüssendorf verlangten, „dass Förderprogramme für queere Menschen nicht durch Kürzungen geschwächt werden“. Gerade Beratungs- und Anlaufstellen leisteten „unverzichtbare Arbeit und geben Schutz“.

„Wir wollen den Schutz queerer Menschen politisch weiter stärken“, erklärten die SPD-Spitzen. Der Anschlag sei „islamistischer Terror“ gewesen. Die Tat und ihr Hergang müssten „lückenlos aufgeklärt und aufgearbeitet werden“, forderten Klingbeil, Bas und Klüssendorf. Die SPD stelle sich „klar gegen Islamismus und gegen jede Form religiösen und politischen Extremismus“.

Eine freie und vielfältige Gesellschaft dürfe Extremismus, Hass und Gewalt keinen Raum lassen, betonten die SPD-Vertreter. „Dabei wissen wir Millionen Musliminnen und Muslime in unserem Land an unserer Seite – Menschen, die selbst häufig Ziel islamistischer Gewalt und Anfeindungen sind. Auch sie verdienen unseren Schutz.“

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