Dobrindt baut Drohnenabwehr nach Vorfall in Leipzig massiv aus
Nach dem versuchten Drohnenanschlag auf dem Leipziger Flughafen in der vergangenen Woche nimmt die Debatte über politische Konsequenzen Fahrt auf. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Drohnenabwehr der Bundespolizei stärken. Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) fordert unterdessen, dabei die Bundeswehr auch im Inneren hinzuzuziehen.
Die strikte Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit sei nicht mehr zeitgemäß, sagte Günther am Montagmorgen im Deutschlandfunk. Auch Schleswig-Holstein war in der Vergangenheit von zahlreichen unaufgeklärten Drohnenvorfällen betroffen. Günther verwies auf 50 neue Stellen bei der Landespolizei und Investitionen für Drohnenabwehrsysteme in Höhe von sieben Millionen Euro.
Verdoppelung der Drohnenabwehreinheiten
Auch die Bundespolizei soll weiter ausgerüstet werden und nun an insgesamt acht Standorten bundesweit Drohnenabwehreinheiten vorhalten, bestätigte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Mittag in Berlin. Dafür werde Bundesinnenminister Dobrindt noch im Laufe des Tages die entsprechende Weisung erteilen.
Bislang war vorgesehen, dass die Bundespolizei von vier Standorten aus mit 130 Bundespolizisten die Abwehrfähigkeiten für alle Liegenschaften bereitstellt, für die die Polizei des Bundes zuständig ist. Das betrifft unter anderem Flughäfen (früher Bundesgrenzschutz), Bahnstrecken (früher Bahnpolizei) und die Seewege (früher Küstenwache). Überall sonst bleiben die Polizeibehörden der Länder zuständig.
Die Bundeswehr darf innerhalb der deutschen Grenzen nur zum Eigenschutz oder im Zuge der Amtshilfe zur Abwehr von Bedrohungen tätig werden. „Die Polizei darf, aber kann nicht, die Bundeswehr kann, aber darf nicht”, fasst der Wehrbeauftragte des Bundestages, der langjährige CDU-Verteidigungspolitiker Henning Otte, in der Bild-Zeitung die Lage zusammen.
Günther fordert nun, dass bereits mit der Sichtung die Zuständigkeit geklärt sein müsse. Er hielte es „für unproblematisch, wenn auch die Bundeswehr gegen Drohnen eingesetzt werden kann, weil man bei Drohnen kaum unterscheiden kann ob es sich um eine außenpolitische oder innenpolitische Bedrohung handelt“, so Günther. Er wolle deshalb auch eine Grundgesetzänderung in Erwägung ziehen.
Ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums sah am Mittag in Berlin keinen Bedarf zu weiteren Reformen der gesetzlichen Vorgaben über das bereits geänderte Luftsicherheitsgesetz hinaus. Zugleich warnt das Ministerium vor der Illusion, dass die Bundeswehr neben ihren eigenen Liegenschaften auch alle kritischen Infrastrukturen in der Republik schützen könne.
Ermittlungen zu Leipzig gehen weiter
Die Ermittlungen im Fall des mutmaßlichen Anschlagsversuchs werden derweil von Generalbundesanwalt Jens Rommel geführt. Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen aufgrund des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr übernommen. Das Bundeskriminalamt übernimmt in Fällen, die der Generalbundesanwalt an sich zieht, dann die Leitung der Polizeiarbeit.
In der Nacht zum vergangenen Mittwoch war unweit der auf dem Leipziger Flughafen stationierten ukrainischen Antonow-Transportflugzeuge ein mutmaßlicher Anschlagsversuch mit einer sprengstoffbeladenen, mobilfunkgesteuerten Drohne gescheitert. Zudem war ein DHL-Frachtflugzeug zur fraglichen Zeit mit einem unbekannten kleineren Flugobjekt kollidiert – möglicherweise einer zweiten Drohne.
Nach bisherigen Erkenntnissen ist der an der Drohne angebrachte Sprengstoff der Marke Semtex nicht explodiert. Medienberichten zufolge soll die Drohne mit dem Flügel einer der ukrainischen Maschinen kollidiert sein, wobei sich der Sprengstoff gelöst hat. Ein Mitarbeiter des Flughafens habe die Drohne einige Stunden später entdeckt und die Sicherheitskräfte informiert.
Zu Hintergründen und möglichen Hinweise auf Verursacher machen die Behörden keine Angaben. Jüngsten Medienberichten zufolge haben die Ermittler eine DNS-Spur gefunden. Diese sei identisch mit einer Spur, die bei Ermittlungen nach der Explosion einen Pakets aus Litauen im DHL-Logistikzentrum Leipzig im Juli 2024 gesichert wurde, berichtet die Bild.
Ausschreibung für Detektionssysteme an Flughäfen
Ausgerechnet am Tag nach den Ereignissen von Leipzig wurde zudem eine Ausschreibung des Innenministeriums für Drohnendetektionssysteme an Flughäfen veröffentlicht. Den Ausschreibungsunterlagen zufolge soll das System eine passive Erkennung in einem Radius von mindestens vier Kilometern leisten sowie Kontroll- und Führungsfunktionen mitbringen. Die Ausschreibung gilt als dringlich. Einziges Zuschlagskriterium für qualifizierte Bewerber ist der Preis.
Längst geplant soll zudem nun das Testzentrum für Drohnenabwehr in Cochstedt bei Magdeburg weiter ausgebaut werden. Als sogenanntes „Reallabor“ soll dort in einem „Zentrum für Drohnenabwehr“ einfacher getestet werden können, wie gegen Drohnen vorgegangen werden kann. Tests für derartige Vorhaben sind aufgrund ihrer Nebenwirkungen im normalen Betrieb von Flughäfen und Flugplätzen kaum möglich. Die zunehmende Zahl an Drohnen- und Drohnenabwehr-Startups bemängelte in den vergangenen Monaten immer wieder die eingeschränkten Testmöglichkeiten hierzulande.
(vbr)