Donald Trump: USA verschärften Regeln gegen angeblichen »Geburtstourismus«
Vor dem Supreme Court war er zuletzt krachend gescheitert. Jetzt startet Donald Trump den nächsten Vorstoß, um die Staatsbürgerschaft bei Geburt einzuschränken. Im Fokus: Schwangere mit Reiseziel USA.
07.08.2026, 02.35 Uhr
Donald Trump (rechts) und seine rechte Hand Stephen Miller (stellvertretender Stabschef des Weißen Hauses für politische Angelegenheiten)
Foto: Alex Brandon / AP / dpa
Trotz seiner jüngsten Niederlage vor dem Obersten Gerichtshof (mehr dazu hier) lässt US-Präsident Donald Trump im Streit über die US-Staatsbürgerschaft nicht locker. Neugeborenen, deren Mütter ausschließlich für die Geburt in die USA reisen, soll künftig nicht mehr automatisch die US-Staatsbürgerschaft zugesprochen werden. Trump unterzeichnete ein entsprechendes Dekret, mit dem gegen »Geburtstourismus« vorgegangen werden soll.
Vize-Stabschef Stephen Miller sagte, es gebe Menschen, die unter dem Vorwand eines Disneyland-Besuchs einreisen würden. Doch der eigentliche Grund sei, in den Vereinigten Staaten ein Kind zur Welt zu bringen, damit es automatisch US-Staatsbürger wird. Miller gilt als einer der Vordenker der teils rassistisch geprägten US-Einwanderungspolitik.
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Wie genau die US-Regierung im Einzelfall herausfinden will, zu welchem Zweck jemand in die USA einreist, blieb unklar. Gegen Trumps Vorhaben könnte es erneut Klagen geben. Der US-Präsident hatte behauptet, jedes Jahr würden »Hunderttausende Frauen« nur für Geburten in die USA kommen. Er sprach von einem »Witz« und einer »Schande«.
Trump unterzeichnete ein weiteres Dekret. Demnach darf die US-Regierung nach eigenen Angaben Menschen die US-Staatsbürgerschaft nachträglich aberkennen, wenn sie unter vorgetäuschten Tatsachen erlangt wurde.
Zudem hält die US-Regierung fest, dass eine Staatsbürgerschaft nicht zuerkannt werden muss, wenn beide Elternteile nicht US-Bürger sind und darüber hinaus auf sie einer der folgenden Fälle zutrifft – eine Auswahl:
Mitglied einer als terroristisch eingestuften Organisation
Botschafter, Angestellte einer Botschaft und eines Konsulats im Ausland, oder Personen, die für eine ausländische Regierung arbeiten
Geburt in einem US-Territorium, in denen die Staatsbürgerschaft nicht durch Bundesgesetz verliehen wird. Außengebiete sind zum Beispiel Puerto Rico, Guam und den Amerikanischen Jungferninseln.
Ende Juni hatte Trump vor dem Obersten US-Gericht in einem wegweisenden Urteil eine Niederlage kassiert. Kinder, die in den Vereinigten Staaten zur Welt kommen, erlangen weiterhin automatisch die US-Staatsbürgerschaft, wie der Supreme Court entschied. Das gilt auch für Kinder von Eltern, die sich illegal oder nur vorübergehend in den USA aufhalten. Trump bezeichnete die Entscheidung am Donnerstag als »sehr unglücklich«.
Basis für das US-Geburtsrecht ist der 14. Zusatzartikel der US-Verfassung: »Alle Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert sind und deren Gerichtsbarkeit unterstehen, sind Bürger der Vereinigten Staaten.« Dieses sogenannte Jus Soli (Recht des Bodens) garantiert seit 1868 fast jedem auf US-Territorium geborenen Kind automatisch die Staatsbürgerschaft. Die Richterinnen und Richter bestätigten diese Praxis mit ihrem Urteil.
Auch ausländische Journalisten werden scharf kontrolliert
Sie begründeten ihr Urteil mit der Entstehungsgeschichte des 14. Verfassungszusatzes und einem Grundsatzurteil des Supreme Court aus dem Jahr 1898. Die betroffenen Kinder seien »nach der Verfassung von Geburt an Staatsbürger«. Zudem betonte das Gericht, dass Begriffe wie »rechtmäßig« oder »vorübergehend«, auf die sich Trump in seiner Anordnung zur Änderung des Geburtsrechts stützte, im Verfassungstext gar nicht vorkämen – »aus einem einfachen Grund: Sie spielten keine Rolle.«
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Auch bei der Visavergabe drängt die US-Regierung auf eine Verschärfung der Rahmenbedingungen. So soll die Überprüfung der Onlineaktivitäten von Antragstellern offenbar ausgeweitet werden. Die Überprüfung von Instagram-Konten und ähnlicher Netzwerke solle auf weitere Visa-Kategorien ausgedehnt werden, unter anderem auf ausländische Journalisten, berichtete »The Daily Signal« . Die Sprecherin des Weißen Hauses, Karoline Leavitt, teilte am Donnerstag auf ihrem X-Konto den entsprechenden Artikel – ohne ihn explizit zu bestätigen.
»The Daily Signal« berief sich auf interne Regierungsunterlagen, in denen die neuen Pläne dargelegt würden. Demnach sollen Visa-Antragsteller die Einstellungen ihrer Social-Media-Konten von »privat« auf »offen« umstellen müssen.
Auf eine Anfrage der Nachrichtenagentur AFP zu dem Bericht erklärte ein Sprecher des US-Außenministeriums, das Ministerium überprüfe ständig die Verfahren zur Visavergabe. »Bei der Überprüfung der Onlinepräsenz geht es darum, dass Antragsteller ihre Berechtigung für ein Visum nach US-Recht nachweisen und sichergestellt wird, dass keine Person ein Risiko für die Sicherheit der Vereinigten Staaten darstellt.«
Mit einer herben Niederlage für Donald Trump beendete der Supreme Court in den USA seine Sitzungsperiode. Doch das Urteil zur Staatsbürgerschaft kann nicht darüber hinwegtäuschen: Der Präsident baut seine Macht aus. Mehr hier .
jok/dpa