Kinderhort-Attacke in Zürich: Chinese plante Tat mit ChatGPT


Drei Kindergärtler in Zürich mit Messer attackiert und schwer verletzt

«Es ist schwer im Gefängnis, ich werde bedroht und beschimpft»

Er plante die Tat über Wochen und soll dafür sogar ChatGPT genutzt haben. Heute steht Han L.* (25) wegen des Messerangriffs auf drei Kinder vor Gericht.

Publiziert: 07:26 Uhr

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Aktualisiert: vor 18 Minuten

Darum gehts

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Helena GrafReporterin

vor 3 Minuten

Laut Gutachter tiefes Rückfallrisiko

Habermeyer geht von einem tiefen Rückfallrisiko aus – sofern sich Han L. in einem geordneten Umfeld wie dem Strafvollzug oder einer Klinik befindet. Oder in China, wo er soziale Kontakte hat. «Wenn er in die alten Umstände in der Schweiz käme, bezweifle ich, dass er es schaffen würde, eine ähnliche Entwicklung zu verhindern.»

vor 12 Minuten

Han L. fühlte sich gekränkt

Laut Gurtachter hatte Han L. grosse Hoffnungen ins Studium in der Schweiz gesetzt. Er habe mehrere Kränkungen erlebt. Und er habe sich nicht zurecht gefunden. «Seine Erkrankung könnte hierfür der Grund gewesen sein», so Habermeyer.

vor 17 Minuten

«Nicht unplausibel»

Ist es plausibel, dass ein wahnhafter Täter nur durch Festhalten gestoppt werden kann? Habermeyer sagt dazu: «Es ist nicht unplausibel.»

vor 20 Minuten

Han L. suchte noch Notrufnummern

Habermeyer geht davon aus, dass Han L. während der Tat nicht steuerungsfähig war. Dieser Punkt ist entscheidend, um die Schuldfähigkeit zu bestimmen.

Die Richterin konfrontiert den Gutachter damit, dass Han L. die Tat geplant hat, bevor er die Stimmen hörte. Und dass er sich über rechtliche Konsequenzen informiert hat.

Habermeyer erklärt, Han L. habe sich durch seine Erkrankung mit dem Thema Ermorden befasst. Er habe sich immer mehr reingesteigert und konnte nichts dagegen tun. 

Noch am Morgen der Tat habe er versucht, Notrufnummern zu suchen. «Es war ein Hin und Her», so Habermeyer. «Man hätte intervenieren können. Aber niemand wusste von der Symptomatik.»

vor 29 Minuten

Laut Gutachter kein politisches Motiv

Offenbar war Han L. wütend, dass die Universität Vertreter aus Taiwan eingeladen hat. Er beging die Tat am chinesischen Nationalfeiertag.

Habermeyer sagt dennoch, die politische Einstellung des Beschuldigten sei nicht die Motivation gewesen. Er habe in seinem Lebenslauf kein besonderes politisches Engagement gezeigt. 

vor 35 Minuten

Stimme habe ihm befohlen

Es geht zunächst um die Stimme, die Han L. vor der Tat gehört hat. Das habe zwei bis drei Wochen vor der Tat angefangen. Es sei eine «imperative» Stimme gewesen. Also eine Stimme, die ihm befohlen habe.

Gemäss Gutachter dachte Han L. auch an Suizid.

Anmerkung der Redaktion:

Diese Stellen sind rund um die Uhr für Menschen in Krisen und für ihr Umfeld da:

Adressen für Menschen, die jemanden durch Suizid verloren haben

vor 38 Minuten

Kann Han L. bestraft werden

Habermeyer wird befragt, weil er von einer Schuldunfähigkeit ausgeht. Die Staatsanwaltschaft widerspricht dem. Das Gericht muss darüber entscheiden.

vor 41 Minuten

Es geht weiter

Der Prozess geht weiter. Nun wird Doktor Elmar Habermeyer befragt, der das psychiatrische Gutachten von Han L. erstellt hat. Er ist Direktor Forensische Psychiatrie und Psychotherapie der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich.

vor 59 Minuten

Nun entschuldigt sich Han L.

Nun stellt der Staatsanwalt eine Frage: «Sie sagten, Sie hätten unter Druck gestanden. Was meinen Sie damit?» Han L. verweigert die Aussage. Auch zur zweiten Nachfrage des Staatsanwalts will er nichts sagen.

Sein Verteidiger bittet ihn, seine Gefühle zu schildern, wenn er heute mit seiner Tat konfrontiert wird. «Ich bin sehr traurig und ich entschuldige mich aufrichtig», sagt er.

Damit ist die Befragung vorbei. Han L. wird aus dem Saal geführt. Das Gericht macht eine Pause. 

09:45 Uhr

Nach Tat sagte er: «Ich geniesse es, Kinder zu töten»

Nach der Tat soll Han L. gegenüber den Ermittlern gesagt haben: «Ich geniesse es, Kinder zu töten.» Das Gericht fragt, weshalb er damals nichts von der inneren Stimme gesagt habe. «Das ist eine verstörende Aussage. Ich finde es heute unglaublich, dass ich das gesagt habe», antwortet L.

Es geschieht an einem Dienstagnachmittag im Herbst. Kinder sind auf dem Weg zu ihrem Kinderhort in Zürich-Oerlikon. Sie gehen diesen Weg regelmässig. Eine Hort-Betreuerin begleitet sie.

Normalerweise hört man die Kinder schon von weitem. Sie singen, wenn sie vorbeilaufen. Doch an diesem 1. Oktober 2024 ist es anders. Plötzlich sind da Schreie. Hilferufe. Ein junger Mann mit einem Messer. Und kleine Kinder mit Stichwunden.

Die Polizei nimmt den chinesischen Studenten Han L.* (25) noch am Tatort fest. Jetzt, fast zwei Jahre später, steht er in Zürich vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm mehrfachen versuchten Mord vor. Die Tat soll von langer Hand geplant gewesen sein. Das zeigt die Anklageschrift, die Blick vorliegt.

Er kam zum Studium in die Schweiz

Han L. stammt aus Chengdu, einer Millionenstadt im Südwesten Chinas. 2023 kommt er in die Schweiz, um an der Universität Zürich seinen Master zu machen. Seine Nachbarn beschreiben ihn als ruhig und zurückgezogen.

Einer von ihnen erzählte Blick damals: «Das einzige Lebenszeichen, das ich aus seiner Wohnung vernehmen konnte, war der exotische Duft, wenn er kochte.»

Doch laut Anklage ist Han L. unglücklich in der Schweiz. Er fühlt sich nicht respektiert. Spätestens Anfang August 2024 fasst er den Entschluss, einen Menschen zu töten.

Mit ChatGPT diskutiert

Am 8. August 2024 fragt er die künstliche Intelligenz ChatGPT nach den «juristischen Konsequenzen verschiedener Tatvarianten der Tötung von Zufallsopfern durch Erstechen». Das schreibt die Staatsanwaltschaft. Er habe sich dann entschieden, Kinder zu erstechen.

In den folgenden Wochen bestellt er laut Anklage Kleidung für die Tat und ein Set mit vier unterschiedlich grossen Küchenmessern.

Dann öffnet er erneut ChatGPT. Am 18. September fragt er die Software, wo und wann er in der Stadt Zürich Kinder antreffen könne.

Wirre Posts auf Instagram

Die Staatsanwaltschaft schreibt weiter: «Am 28. September studierte er im Hinblick auf deren Tötung über ‹Google› und ‹ChatGPT› anatomische Darstellungen des menschlichen Kopfes, Halses und Oberkörpers sowie der Blutgefässe.»

Am 30. September, dem Tag vor der Tat, kauft Han L. Rindfleisch. Laut Anklage, um daran Messerstiche und Schnitte zu üben.

Auch das Datum soll kein Zufall sein. Han L. wählt laut Staatsanwaltschaft bewusst den 1. Oktober. Es ist der chinesische Nationalfeiertag. Am Mittag veröffentlicht er auf Instagram chinesisch-patriotische Inhalte. Unter anderem gegen die Unabhängigkeit Taiwans. Zudem soll er sich abwertend über eine frühere Freundin aus China geäussert haben.

Bub (5) am Herzen verletzt

Danach verlässt er laut Anklage mit zwei Messern seine Wohnung.

Am Berninaplatz holt er eine Gruppe Kindergartenkinder ein. Mit einer 8,5 Zentimeter langen Klinge sticht er mehrfach auf die Kinder ein, die sich in seiner Reichweite befinden.

Die Betreuerin greift ein. Sie hält ihn fest. Han L. gibt auf.

Drei fünfjährige Buben sind verletzt. Einer erleidet Verletzungen am Schlüsselbein, am Hals und an der Schulter. Er muss notoperiert werden. Einen zweiten Buben soll Han L. zweimal in die Brust gestochen haben. Einer der Stiche trifft das Herz. Der Fünfjährige überlebt nur knapp. Der dritte Bub wird am Ohr und an der Lunge verletzt.

«Blosse Rachsucht»

Nach seiner Festnahme zeigt sich Han L. geständig. Seit April 2025 befindet er sich im vorzeitigen Strafvollzug in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies.

Die Staatsanwaltschaft zeichnet in ihrer Anklage das Bild eines Mannes, der aus «blosser Rachsucht, Geltungsdrang und ideologischer Verblendung» gehandelt habe. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren sowie eine ambulante Behandlung. Zudem soll Han L. für 15 Jahre des Landes verwiesen werden.

Han L.s Verteidiger äussert sich auf Anfrage von Blick zurzeit nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Verhandlung findet am Donnerstag, 17. September, vor dem Bezirksgericht Zürich statt. Blick verfolgt den Prozess vor Ort und berichtet im Liveticker.

* Name geändert 

2:08

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