Elf Jahre nach Germanwings-Absturz mit 150 Opfern: Angehörige ziehen gegen Staat vor Gericht


Stand: 28.08.2026, 19:13 Uhr

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150 Menschen kamen beim Germanwings-Absturz 2015 ums Leben. Die Hinterbliebenen fragen sich immer noch, warum der Absturz nicht verhindert wurde.

Braunschweig – Auch mehr als zehn Jahre nach dem Germanwings-Absturz finden viele Hinterbliebene keine Ruhe. Viele von ihnen fordern eine Entschädigung und ziehen deshalb vor Gericht. 30 Hinterbliebene haben die Bundesrepublik Deutschland auf Schmerzensgeld verklagt – zwischen 500 und 110.000 Euro pro Person.

LBA/Landgericht Braunschweig

Beim Germanwings-Absturz 2015 kamen 150 Menschen ums Leben. Die Hinterbliebenen ziehen erneut vor Gericht. (Montage) © Julian Stratenschulte/Moritz Frankenberg/dpa

Ihr Vorwurf: Das Luftfahrtbundesamt (LBA) habe die Flugtauglichkeit von Co-Pilot Andreas Lubitz nicht ausreichend überwacht. Lubitz litt unter schweren Depressionen, war am Unglückstag krankgeschrieben – und steuerte die Maschine dennoch absichtlich in ein Bergmassiv in den französischen Alpen. Alle 150 Menschen an Bord starben.

Elf Jahre nach Germanwings-Absturz gehen Hinterbliebene erneut vor Gericht

Das Braunschweiger Landgericht machte den Klägern im Eurowings-Fall jedoch schon zum Auftakt wenig Hoffnung. Die Richterin erklärte, die Kammer gehe davon aus, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe. Die Ansprüche müssten eher gegen die Fluggesellschaft geltend gemacht werden – also gegen die Lufthansa als Mutterkonzern von Germanwings.

Für die Hinterbliebenen ist besonders bitter, dass in einem früheren Prozess das Gegenteil entschieden wurde. Im Jahr 2020 scheiterte eine Klage vor dem Landgericht Essen mit der Begründung, die Flugtauglichkeitsprüfung sei eine staatliche Aufgabe des Luftfahrtbundesamts. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte diese Entscheidung.

Klägeranwalt Julius Reiter sieht den Staat klar in der Pflicht: „Wenn die staatliche Flugtauglichkeitsprüfung nicht auch die Menschen schützen soll, die hinter diesem Piloten im Flugzeug sitzen, wen soll sie dann schützen?“, sagt er dem WDR.

Kläger wünschen sich Aufklärung: „Kein Geld der Welt bringt mir meine Tochter zurück“

Unter den Klägern ist auch Engelbert Tegethoff, seine Tochter Stefanie war 32 Jahre alt, als sie am 24. März 2015 an Bord der Germanwings-Maschine 4U9525 starb – zusammen mit 149 anderen Menschen, darunter 16 Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums in Haltern.

Für Tegethoff geht es ohnehin um mehr als Entschädigung. „Kein Geld der Welt bringt mir meine Tochter zurück“, sagt er dem WDR. Stattdessen möchte er Aufklärung. Er will wissen, warum der Absturz nicht verhindert wurde – und ob staatliche Kontrollen versagt haben. Ein Urteil wird am Freitag (28. August) nicht gesprochen, doch darauf hatten sich die Kläger auch nicht eingestellt.

Reiter betont, es gehe nicht um einen schnellen Sieg: „Unser Ziel ist es nicht, am ersten Verhandlungstag zu gewinnen. Wir wollen verhindern, dass der Prozess endet, bevor die entscheidenden Fragen untersucht worden sind.“ (Quellen: dpa, WDR) (kiba)