Eltern beschweren sich: Jugendamt kürzt THA-Stunden – Kreis prüft Fälle
Stand: 15.09.2026, 19:00 Uhr
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Mehrere Familien im Main-Taunus-Kreis berichten, dass Stunden für Teilhabeassistenten per E-Mail gekürzt wurden – ohne Hilfeplangespräch. Der Kreis kündigt eine erneute Prüfung an.
Main-Taunus – Das Recht auf Teilhabe am normalen gesellschaftlichen Leben ist im Grundgesetz verankert. Vor kurzem hatte der Main-Taunus-Kreis im Schulausschuss über steigende Bedarfe an Teilhabeassistenten-Stunden und damit auch steigende Kosten berichtet. Nun haben sich gleich mehrere Betroffene an die Grünen im Main-Taunus-Kreis und auch an diese Zeitung gewandt. Denn sie haben den Eindruck, dass vermehrt Stunden für Teilhabeassistenz gekürzt werden oder auf Bescheide ungewöhnlich lange gewartet werden muss.
Teilhabeassistenten (kurz: THAs) begleiten Kinder und Jugendliche, für die vorab die Notwendigkeit einer persönlichen Unterstützung beim Schulbesuch festgestellt wurde, weil eine körperliche oder seelische Behinderung vorliegt oder letztere droht.
„Pool-Lösung“ für die Betreuung
Nach dem Eindruck der Betroffenen ist es zuletzt deutlich schwerer geworden, im Main-Taunus-Kreis, vom Jugendamt, das für alle Fälle jenseits einer körperlichen Behinderung zuständig ist – ADHS oder Autismus etwa – die nötigen Bescheide zu erhalten. Mit diesen werden die für notwendig erachteten Stunden des THA-Einsatzes und deren Kostenübernahme genehmigt. Voraussetzungen für die Antragstellung sind ein ärztliches Gutachten mit entsprechender Diagnose und eine befürwortende Erklärung seitens der Schule. Auf dieser Grundlage wird mit den Eltern in einem Hilfeplangespräch besprochen, in welchem Umfang eine THA eingesetzt werden sollte.

Die Hofheimerin Daniela Benn berichtet, sie habe im Januar einen Antrag auf eine THA für ihre Tochter gestellt. Als sie nach drei Wochen nachgefragt habe, habe sie erfahren, dass die Sachbearbeiterin im Jugendamt, die schon für ihren ebenfalls betroffenen Sohn zuständig war, dort nicht mehr tätig sei. Immer wieder habe sie dann nachgehakt, unter anderem wegen eines Termins für einen Besuch der nun zuständigen Sachbearbeiterin in der Schule. Immer wieder seien Gründe genannt worden, weshalb dafür gerade keine Zeit sei.
Als sie dann mal jemanden am Telefon erreicht habe, sei Benn gefragt worden, ob noch ein weiteres Kind in der Klasse ihrer Tochter eine Teilhabeassistenz habe. Sie habe gesagt, dazu könne sie nichts sagen, das unterliege dem Datenschutz, berichtet Benn. Auf ihre Nachfrage, warum die Jugendamtsmitarbeiterin das wissen wolle, habe man ihr gesagt: Ein Bescheid für eine eigene THA für ihr Kind werde voraussichtlich drei bis vier Monate dauern. Doch wenn sie einer „Pool-Lösung“ zustimme, bei der eine Betreuungskraft sich um mehrere Kinder kümmert, gehe es viel schneller. Darauf hat sich Daniela Benn nicht eingelassen. Schließlich habe sie angekündigt, dass sie, wenn kein Bescheid ergehe, Klage wegen Untätigkeit einreichen werde. Das habe sie am 27. August gemacht und auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei Landrat Michael Cyriax (CDU) eingereicht, sagt Benn.
Widerspruch nur mit Bescheid
Einige andere Eltern, die sich wie Benn an die Grünen gewandt haben, weil sie sich hier Unterstützung durch die Politik erhoffen, erhielten nach ihrer Schilderung per E-Mail Mitteilungen, dass der Stundenumfang für die THA ihrer Kinder gekürzt werde. Eine Hospitation oder ein neues Hilfeplangespräch seien zuvor nicht erfolgt. „Nur durch Zufall“, so Kathrin Kaiser, habe sie erfahren, dass ihrem Sohn mit dem Wechsel von der Grundschule in die weiterführende Schule THA-Stunden deutlich gekürzt werden sollten. Zur Begründung habe es geheißen, der Kreis könne „aufgrund der schwierigen Haushaltslage die 30 Stunden nicht mehr gewähren“, erinnert sich Kaiser. Als sie dazu mit der ebenfalls neu mit dem Fall befassten Sachbearbeiterin gesprochen habe, habe diese gemeint, ihr Sohn habe sich doch „super entwickelt“ – dabei kenne die Frau ihr Kind gar nicht.
Kaiser berichtet, sie habe dann auch von anderen Familien gehört, dass im Jugendamt in Sachen THA „gar nichts mehr okay“ sei. Von Personalwechseln, Unterbesetzung und dem Versuch, Stunden zu kürzen, ohne neues Hilfeplangespräch und Bescheid, berichten auch die anderen Betroffenen. Diese ziehen es vor, hier nicht namentlich genannt zu werden. Nicht jeder habe den Mut oder das Geld, dagegen mit einem Anwalt vorzugehen, wie Kathrin Kaiser es getan hat.
Eine andere Betroffene zitiert aus einer E-Mail des Jugendamts: Ihr Widerspruch gegen die Stundenkürzung sei eingegangen, aber nicht rechtens. Denn es brauche dafür einen Bescheid. Eine andere Mutter berichtet, dass auf Widerspruch gegen die Stundenkürzung eine Teilerhöhung zugestanden worden sei. Sie sei dann aber gefragt worden, wie sie als Eltern dem Kreis entgegenkommen würden. Da komme man sich vor wie auf dem Basar, meinen die Frauen.
Dass es einen großen Unterschied macht, ob eine THA für 30 oder nur für 15 oder 20 Stunden gewährt wird, macht eine Teilhabeassistentin in der Runde deutlich. Verunsicherung bei den Kindern bis hin zu Reaktionen wie Fieber oder der Weigerung, in die Schule zu gehen, seien die Folge. Die Frage sei dann, in welchen Unterrichtsstunden die THAs eingesetzt werden sollten. Etwa nur zu den Kernfächern in die Schule zu kommen, sei für die Schulbegleiter mit einer finanziellen Einbuße verbunden, die sich die meisten nicht leisten könnten.
Der Main-Taunus-Kreis erklärt zunächst, konfrontiert mit den Vorwürfen, er bekenne sich zu seiner Verpflichtung, betroffenen Kindern die bestmögliche Unterstützung zur Teilhabe an guter Bildung zu ermöglichen. „Wir beachten dabei die gesetzlichen Vorschriften zur Bewilligung von Teilhabeassistenzen und wenden sie an“, so Sprecherin Isolde Debus-Spangenberg. Eine Stellungnahme zu den von dieser Zeitung angesprochenen „Einzelfällen“ sei aber „nicht möglich, da uns einerseits die Namen der anonymen Beschwerdeführer nicht mitgeteilt wurden und wir auch aus datenschutzrechtlichen Gründen zu inhaltlichen Details von Einzelfällen nicht öffentlich Stellung nehmen können.“
Veränderungen im Jugendamt
Der Kreis räumt dann aber ein: „Soweit es in einzelnen Fällen zu Reduzierungen des Stundenkontingents gekommen sein sollte, ohne dass dies im Vorfeld transparent kommuniziert und mittels förmlichem Bescheid festgestellt wurde, entspricht dies ausdrücklich nicht den einzuhaltenden Standards. Diese Fälle werden wir erneut prüfen und gegebenenfalls auch korrigieren. Dies wurde in einzelnen Fällen auch bereits veranlasst.“ Debus-Spangenberg lässt noch wissen, aktuell bereite der Kreis „organisatorische Veränderungen im Jugendamt“ vor. Durch „zentrale Ansprechpartner für das Thema THA“ sollten so „einheitliche, hohe Qualitätsstandards“ gewährleistet werden.