Ende der „Rente mit 63“ – Wer kann sie überhaupt noch nutzen?
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Der Ball liegt im Feld von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Sie soll nach Wunsch von Kanzler Friedrich Merz (CDU) möglichst rasch die einstimmig für gut befundenen Vorschläge der Rentenkommission als „Gesamtpaket“ übernehmen und in ein Reformgesetz verwandeln. Eins der heißen Eisen darin ist die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente nach 45 Jahren – landläufig „Rente mit 63“ genannt. Sie ist mittlerweile heftig umstritten, nach einem deutlichen Veto von drei ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten und zwei SPD-Ministerpräsidentinnen. Bas ist da unter Druck von zwei Seiten.

Es könnte Schützenhilfe für Bas sein, dass Unionsfraktionschef Thorsten Frei kürzlich im Gespräch mit dieser Redaktion für eine soziale Abfederung plädierte und eine Härtefallregelung sowie eine Übergangsregelung in Aussicht stellte. Das könnte die Akzeptanz erhöhen. Wie die Abfederung aussehen könnte, ließ Frei aber offen. Aus dem Bundesarbeitsministerium ist dazu nichts Inhaltliches zu erfahren. „Wir arbeiten unter Hochdruck daran, die Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission vorzubereiten. Ziel ist eine Verabschiedung bis Ende 2026 im Bundestag“, teilt ein Sprecher des Ministeriums mit.
Planungssicherheit für rentennahe Jahrgänge gefordert
Fingerzeige, in welche Richtung es geht, gibt es trotzdem. Die Rentenkommission empfiehlt dem Gesetzgeber, die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren zum „frühestmöglichen Zeitpunkt“ abzuschaffen, nennt also keinen konkreten Zeitrahmen. Das ist anders bei einem anderen wichtigen Punkt der Empfehlungen, der Anpassung der Regelaltersgrenze an die Entwicklung der Lebenserwartung. Dort sollte laut Kommission „ein Vorlauf von fünf Jahren gewährleistet sein“, da die rentennahen Jahrgänge Planungssicherheit bräuchten.
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Im Gespräch mit dieser Redaktion hat die SPD-Bundestagsabgeordnete Annika Klose, ein Mitglied der Rentenkommission, jetzt aber klargestellt: „Die Alterssicherungskommission hat empfohlen, dass die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren unter Wahrung des verfassungsgemäßen Vertrauensschutzes abgeschafft werden sollte. In Rentenfragen bedeutete dies in der Regel fünf Jahre. Eine entsprechend lange Übergangsfrist wäre auch hier geboten.“ Auch bereits abgeschlossene Altersteilzeitverträge müssten berücksichtigt werden. Diese können bis zu zehn Jahre Laufzeit aufweisen. Entsprechend sei eine Ausgestaltung mit langen Übergangsfristen sinnvoll und geboten. „Die Menschen brauchen schließlich verlässliche Regelungen und Planbarkeit, was ihre Altersvorsorge betrifft.“ Die Meinung von Klose hat insofern Gewicht, als sie das linke Spektrum der SPD vertritt. Schon ihr Ja zu den Empfehlungen der Rentenkommission – die der SPD einige Zugeständnisse abverlangte – hat als dem Konsens in der Koalition förderlich gegolten.
Ältere Beschäftigte brauchen einen Vertrauensschutz und die Chance auf faire Rentenübergänge.
Verena Bentele, Vorsitzende des Sozialverbandes VdK
Beim Sozialverband VdK gilt die Leitlinie der SPD als akzeptabel: „Wer heute fast 45 Jahre gearbeitet hat, muss ein Recht darauf haben, sein Leben wie geplant zu gestalten“, sagte die VdK-Vorsitzende Verena Bentele unserer Redaktion. „Ältere Beschäftigte brauchen einen Vertrauensschutz und die Chance auf faire Rentenübergänge. Eine Möglichkeit wäre, Betroffenen mindestens fünf Jahre Zeit zu geben, um den Renteneintritt neu zu regeln. Das würde einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004 folgen.“ In der Tat hatten die Karlsruher Richter 2004 über eine Verfassungsbeschwerde zur Abschaffung der Altersrente für Frauen ab 60 Jahren zu entscheiden. Die wurde zwar abgelehnt, aber die Richter setzen einen wichtigen Maßstab für den Vertrauensschutz bei zukünftigen Rentnern. Nach der Meinung des Gerichts war entscheidend, dass die Betroffenen mindestens fünf Jahre Zeit hatten, um ihre Lebensplanung an die neue Rechtslage anzupassen. Ein solcher Vorlauf sei „noch ausreichend“, um Entscheidungen – etwa zum Berufsausstieg – zu korrigieren.
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Szenario: Jahrgang 1966 erhält als letzter die Frühverrentung
Was bedeuten diese Analysen konkret für die rentennahen Jahrgänge? Das Internetportal „Ihre Versorgung“ der Deutschen Rentenversicherung hat da eine Modellrechnung angestellt: „Wer spätestens 2031 das Alter von 65 Jahren hat und 45 Jahre anerkannter Versicherungszeiten vorweisen kann, hat gute Chancen, die heute abschlagsfreie Rente ab 65 noch nutzen zu können. Nach diesem Szenario betrifft das letztmals den Jahrgang 1966.“ Wer die 45 Jahre erst nach 2032 „voll“ bekomme, müsse sich auf Abschläge einstellen.
Offen sind die Härtefallklauseln, zu denen die Kommission nur vage Aussagen machte. „In Härtefällen könnte auch langfristig zum Beispiel eine individuelle Gesundheitsprüfung helfen, die unbedingt auch psychische Belastungen berücksichtigen muss“, sagt Verena Bentele. Auch der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, hatte Ausnahmen für „Schwerarbeit“ nach österreichischem Vorbild vorgeschlagen. Dort ist eine vorzeitige Pensionierung von Menschen möglich, die unter schwerer körperlicher oder psychischer Belastung gearbeitet haben. Dazu gehören nächtliche Schichtdienste, Arbeit bei Hitze oder Kälte, Tätigkeiten mit Chemikalien oder schwere körperliche Arbeit.
Grüne warnen vor einem „Bürokratiemonster“
Im politischen Berlin wird die Debatte kontrovers geführt. Annika Klose weist darauf hin, dass die Kommission eine neue gesundheitsbedingte, abschlagsfreie Schutzrente vorsehe. „Sicherlich wird aber über die Neuregelung der abschlagsfreien Rentenzugänge im Parlament noch intensiv diskutiert.“ Armin Grau, Sprecher für Arbeit und Soziales in der Grünen-Fraktion, schlägt eine seiner Ansicht nach „sinnvolle Härtefallregelung“ vor: „Alle Älteren, die die Kriterien für die Erwerbsminderungsrente nicht erfüllten, aber ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, sollten Erwerbsminderungsrente erhalten können.“ Eine Regelung für einzelne Tätigkeitsarten oder Berufe wäre dagegen ein „Bürokratiemonster“. „Wie sollte man zum Beispiel jetzt noch nachweisen, dass man 1991 Vollzeit als Dachdecker auf Baustellen im Einsatz war? Das ist kaum sinnvoll möglich.“
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Die Unionsfraktion teilte auf Anfrage mit, dass sie derzeit zum Thema nicht Stellung nehmen wolle. Deutlich fällt die Meinung der Linken-Fraktion aus. Die geforderte Härtefallregelung sei die falsche Art, an das Thema ranzugehen, meint Sarah Vollath von den Linken: „Die Menschen müssen weiter abschlagsfrei in Rente gehen können, wenn sie fit sind und noch etwas von ihrer Rente haben.“ Es sei absurd, eine Krankheit zur Bedingung für einen früheren Renteneintritt zu machen. Das missachte die Lebensleistung derjenigen, die 45 Jahre lang gesund durchgehalten haben. Auch die AfD sieht die Streichung der Frühverrentung als „moralisch nicht zu rechtfertigen“ an.
Populär ist die Reform sicher nicht. Im am Dienstag veröffentlichten „Trendbarometer“ von RTL und ntv lehnten 74 Prozent der Befragten die Abschaffung der „Rente mit 63 Jahren“ ab, nur 22 Prozent wollen auf sie verzichten.