„Er hat es geliebt, wenn ich weinte“: Frau sticht Ex mit Messer in den Rücken – der lehnt Schmerzensgeld ab


Stand: 23.07.2026, 13:00 Uhr

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Justitia-Statue. (Symbolbild).

Wegen versuchten Mords in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung stand jetzt eine Frau vor Gericht (Symbolbild). © David-Wolfgang Ebener/dpa

Eine 48-Jährige aus Freising muss sich wegen versuchten Mordes verantworten. Sie hatte ihren Ex-Mann mit zwei Messerstichen verletzt, nachdem er sie erniedrigt hatte.

Freising – Die 48-jährige Freisingerin, die am Dienstag vor dem Landgericht Landshut stand, war jahrelang durch die Hölle gegangen. „Er hat es geliebt, wenn ich weinte, sagte die zierliche Frau über ihren Partner. Dieser habe sie nicht nur „psychisch malträtiert“, sondern auch geschlagen, gewürgt und gegen Möbel geschubst. Es ist allerdings nicht der mutmaßliche Peiniger, der auf der Anklagebank sitzt: An Neujahr, als die 48-Jährige in der Küche einmal mehr von ihm gequält worden war, hat sie laut Staatsanwaltschaft beschlossen, dass es ihr „reicht“. Nun muss sie sich wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor der ersten Strafkammer verantworten.

Laut Anklage von Staatsanwältin Ines Ragaller kam es am 1. Januar gegen 17 Uhr erneut zu einer verbalen Auseinandersetzung. Der Geschädigte beschimpfte die Angeklagte als „Schlampe“ und „Hure“. Die 48-Jährige entschloss sich „spontan“, nach einem Messer zu greifen und stach zweimal von hinten in den Rücken des 50-Jährigen, der „zu diesem Zeitpunkt keines Angriffs auf sein Leben versah“. Ehe sie ein weiteres Mal zustechen konnte, griff er nach ihrem Handgelenk. Es kam zu einem Gerangel. Sie ließ das Messer nicht fallen, er ließ ihr Handgelenk nicht los. Als sich beide schließlich doch beruhigt hatten, flüchtete die Angeklagte und setzte den Notruf ab. Die Staatsanwaltschaft sieht das Mordmerkmal der Arg- und Wehrlosigkeit als erfüllt an. Der Angeklagten sei es „gezielt“ darauf angekommen, dass der Geschädigte seitlich mit dem Rücken zu ihr stand, damit er den Angriff nicht wahrnehmen und verteidigen konnte.

Verteidiger Olaf Groborz widersprach: Die Anklage treffe „im Wesentlichen“ zu, „die rechtliche Einordnung sieht die Verteidigung aber anders“. Ihr Partner sei zu ihr gewandt gewesen, während er sie beschimpft habe, führte die Angeklagte aus. Die Drohungen seien „so drastisch wie nie“ gewesen. Zunächst habe sie große Angst verspürt; dann sei sie „innerlich leer“ gewesen. Sie habe das Messer „für ihn gut erkennbar“ gezogen, doch er habe weitergeschimpft. „Ich bin nicht stolz darauf, was ich getan habe“, sagte sie – und beteuerte, ihren Partner „nie töten, nur verletzen“ gewollt zu haben. Während des Gerangels habe sie große Angst gehabt, „dass er jetzt auf mich einsticht“. Stattdessen habe er gesagt, sie solle nicht den Notarzt rufen, die Wunden könne man selbst versorgen.

Die beiden Polen waren von 2008 bis 2010 miteinander verheiratet, Trennungsgrund war der Alkohol. Zwei Jahre nach der Scheidung ging die 48-Jährige als Pflegekraft nach Deutschland. Der Ex-Mann hatte als Lkw-Fahrer auch Transporte nach Deutschland, die er nutzte, um immer wieder den Kontakt zu ihr zu suchen. 2020 zog er bei ihr ein. Die Situation habe sich erst im vergangenen Jahr zugespitzt. Wenn sie Blutergüsse an Armen und Oberschenkeln gehabt habe, sei sie weder zur Polizei noch zum Arzt gegangen – „aus Scham, dass solche Situationen überhaupt vorkommen“. Zudem habe er sich immer wieder entschuldigt und versprochen, sich zu bessern.

Der Geschädigte, der durch die Attacke zwei Stichwunden von drei beziehungsweise vier Zentimeter Länge erlitten hat, machte vor Gericht keine Angaben. Das Angebot eines Schmerzensgeldes in Höhe von 15.000 Euro im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs lehnte er ab. Wie sein Nebenklagevertreter am Dienstag sagte, nimmt er eine Entschuldigung aber an – „er hegt tatsächlich keinen Groll gegen sie“. Der Prozess wird heute fortgesetzt.