Wo gilt Feuerverbot? Und wo kann ich meine Cervelat am 1. August trotzdem bräteln?
Erklärt
Wo gilt das Feuer- und Feuerwerksverbot? Und wo darf die Cervelat am 1. August trotzdem auf dem Feuer brutzeln?
Eine Übersicht zur Lage der Nation.
27.07.2026, 17.30 Uhr
5 Leseminuten

Ein Bild, wie es zurzeit vielerorts zu sehen ist: Eine Grillstelle in einem Wald nahe Recherswil im Kanton Solothurn ist wegen des Feuerverbots blockiert.
Anthony Anex / Keystone
Für viele gehört sie genauso zum 1. August wie der Schweizerpsalm: die Wurst auf dem Grill. Die Cervelat, inoffizielle Nationalwurst, muss dieses Jahr allerdings vielerorts roh oder als Salat gereicht werden.
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Die Schweiz erlebt einen aussergewöhnlich heissen und trockenen Sommer. Hitzewellen und wenig Niederschlag haben die Böden austrocknen lassen, und für die kommenden Tage werden erneut hohe Temperaturen erwartet. Mit Folgen für Landwirtschaft, Umwelt und die Bevölkerung.
In grossen Teilen der Schweiz ist die Waldbrandgefahr hoch. Ausnahmslos alle Kantone haben inzwischen Feuerverbote erlassen.
Trotz lokalen Niederschlägen in den vergangenen Tagen gilt in allen 26 Kantonen derzeit ein Feuerverbot, teils überall im Freien, teils nur im Wald oder in der Nähe des Waldes.
In der Romandie, in der Südschweiz und in Teilen der Ostschweiz haben die Behörden ein absolutes oder allgemeines Verbot ausgesprochen: Die Massnahmen gelten für den gesamten Aussenbereich. Untersagt sind Feuer im Freien, auch in befestigten Feuerstellen oder Holzkohlegrills. Ebenso ist es verboten, Streichhölzer oder Zigaretten wegzuwerfen (wobei Letzteres ohnehin untersagt ist).
In der restlichen Schweiz gilt das Feuerverbot in Wäldern und in der Nähe von Wäldern. Ausnahme sind die östlichen Zipfel Graubündens: Der Kanton hat das Feuerverbot nur für bestimmte Regionen erlassen.
Was bedeutet das für private Grillfeste?
Wo ein Feuerverbot erlassen wurde, darf man in der Regel weder mit Einweg- noch mit Holzkohlegrills seine Wurst oder den Mais zubereiten. Der Grund ist, dass angesichts der grossen Trockenheit nur schon ein Funke genügen kann, damit Glutreste einen Brand auslösen. Aluschalen-Grills stehen zudem oft nahe am Boden, so dass die Hitze des Grillguts die Erde gefährlich erhitzen könnte.
Wer nicht auf das Grillieren verzichten will, muss auf den Gas- oder Elektrogrill umsteigen. Oft sind diese Geräte, die sich per Knopfdruck ein- und ausschalten lassen, weiterhin zulässig. Auch ein Grillfest im Privatbereich von Wohnungen – etwa auf dem Balkon oder der Terrasse – ist vielerorts erlaubt, sofern der Grill auf einem nichtbrennbaren Untergrund steht.
Doch auch wo Grillieren in Feuerstellen oder auf eigenem Grill weiterhin erlaubt ist, gilt Vorsicht im Umgang mit dem Feuer.

Ein Absperrband verhindert den Zugang zu einem Grillplatz an einem Strand im Lausanner Stadtteil Vidy am Genfersee.
Jean-Christoph Bott / Keystone
Wie ist die Situation in Zürich?
Die Stadt Zürich beurteilt die Situation als kritisch und hat Mitte Juli auf dem gesamten Stadtgebiet ein Feuerverbot erlassen. So ist Feuer im Freien – und damit das Grillieren – auch in Gärten, auf Balkonen oder öffentlichen Grillplätzen verboten, ausser man verwendet einen Gas- oder Elektrogrill. Dasselbe gilt in der Stadt Winterthur sowie in weiteren Gemeinden des Kantons.
Wie gross ist die Waldbrandgefahr?
Trotz Hitzewellen und Trockenheit: Im Unterschied zu Spanien, Frankreich oder Italien blieb die Schweiz diesen Sommer bislang von grösseren Flur- und Waldbränden verschont. In weiten Teilen des Landes ist die Gefahr von Waldbränden allerdings weiterhin gross oder sehr gross. Denn bereits seit dem Frühling herrscht insbesondere im Mittelland eine ausgeprägte Trockenheit. Die Niederschlagsmengen blieben deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt, wie das Bundesamt für Umwelt (Bafu) nachzeichnet.
Was bedeutet die Lage für das 1.-August-Feuerwerk?
Schlechte Nachrichten für Fans von Feuerwerk am Nationalfeiertag: In mehreren Kantonen dürfen am 1. August weder Feuerwerk noch Höhenfeuer entfacht werden. So gilt etwa in Luzern, Bern oder Appenzell Innerrhoden auf dem ganzen Kantonsgebiet ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder das Steigenlassen von Himmelslaternen – unabhängig von Kategorie und Grösse. Der Kanton Wallis hat Anfang dieser Woche angesichts der kritischen Lage und der angekündigten Hitzewelle sogar den Verkauf aller Arten von Feuerwerkskörpern per sofort in allen Geschäften verboten.
Nehmen Läden bereits gekauftes Feuerwerk zurück?
In der Vergangenheit zeigten sich die Detailhändler kulant und nahmen bereits gekaufte Feuerwerkskörper gegen Vorweisen des Kassenbons zurück.
Mehrere der grossen Detailhändler verkaufen ohnehin schon seit längerem kein Grossfeuerwerk mehr, etwa die Migros, Lidl oder Aldi. Auch Jumbo verzichtet diesen Sommer darauf. Ausschlaggebend dafür seien unter anderem die anhaltend hohen Temperaturen sowie die zunehmenden regionalen Einschränkungen und Verbote, heisst es bei der Medienstelle von Jumbo.
Wer hingegen Kleinstfeuerwerk wie Tischbomben oder Wunderkerzen gekauft hat und nun gegen Vorweisung des Kassenbeleges zurückgeben will, dem kommen die Detailhändler in der Regel entgegen.
Gibt es grössere öffentliche Feuerwerke am 1. August?
Wie in der Schweiz üblich, gibt es regionale Unterschiede. Teilweise haben die Behörden grosse Feuerwerke, beispielsweise das «Fire on the Rocks» über dem Rheinfall, abgesagt. Mancherorts wurden Ausnahmen gewährt, oder es bleibt erlaubt, Feuerwerk auf dem See zu zünden.
So bleiben in Basel-Stadt beispielsweise die bereits erteilten Bewilligungen für die offiziellen Feuerwerke der Bundesfeier am Rhein vom 31. Juli und der Bundesfeier auf dem Bruderholz in Riehen vom 1. August ihre Gültigkeit. Und das, obwohl das Abbrennen von privatem Feuerwerk im gesamten Kantonsgebiet verboten ist.
Auch das traditionelle Feuerwerk in Lausanne am 1. August soll ebenso stattfinden wie jenes in Rorschach am 31. Juli im Kanton St. Gallen.
Welche Bussen drohen, wenn man trotzdem grilliert oder Böller zündet?
Wer trotz Feuerverbot einen Böller zündet oder grilliert, muss mit einer Busse rechnen, die regional unterschiedlich hoch ausfällt und von 100 bis zu mehreren tausend Franken betragen kann. Löst dies einen Flur- oder Waldbrand aus, haftet der Verursacher zudem für mögliche Schäden und Einsätze der Rettungskräfte – und muss mit einem Strafverfahren rechnen.

Eine Wiese beim Strandbad Sutz-Lattrigen am Bielersee muss aufgrund von Trockenheit bewässert werden.
Christian Beutler / Keystone
Wie aussergewöhnlich ist die diesjährige Situation?
Feuerwerk am Nationalfeiertag hat in der Schweiz einen zunehmend schweren Stand. Zwar verzeichnete die Schweiz bereits in früheren Jahren, etwa 2003, 2015 oder 2018, ausgeprägte Trockenperioden – und in vielen Regionen ein Verbot von Feuerwerk am Nationalfeiertag.
In jüngerer Zeit haben sich die Jahre ohne Böller und Funken gehäuft. War Feuerwerk zuvor wegen der Pandemie untersagt, erliessen 2022 und 2023 viele Kantone und Gemeinden wegen der Waldbrandgefahr ein Feuerwerksverbot. Die Klimaszenarien gehen davon aus, dass sich Hitze- und längere Trockenperioden in Zukunft häufen werden.
Gleichzeitig droht den Böllern inzwischen politischer Gegenwind. Eine Initiative will das Zünden von Feuerwerkskörpern verbieten. Am 29. November entscheidet die Stimmbevölkerung an der Urne. Unabhängig davon haben manche Behörden aus Lärm-, Tier- und Umweltschutzgründen ohnehin auf Alternativen zum Pyrospektakel umgeschwenkt, etwa auf Shows mit Laser, Licht oder Drohnen.