„Ethnische Säuberung“: Brisante Kanzler-Aussage – AfD fühlt sich verleumdet und stellt Strafanzeige


„Ethnische Säuberung“: Merz-Aussage schlägt Wellen – AfD sieht sich verleumdet und stellt Strafanzeige

Stand: 11.09.2026, 06:36 Uhr

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Nach einer Rede im Bundestag geht die AfD juristisch gegen Friedrich Merz vor. Stephan Brandner nennt die Aussagen des Kanzlers strafbar.

Berlin – Die AfD-Fraktion im Bundestag hat Strafanzeige gegen Friedrich Merz erstattet. Anlass ist eine Aussage des Kanzlers in der Haushaltsdebatte. Merz hatte der Partei vorgeworfen, mit ihrem „Remigrations“-Konzept eine „ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft“ anzustreben. Die AfD sieht darin den Tatbestand der verleumderischen Beleidigung erfüllt. Der Vorgang ist ungewöhnlich: Eine Strafanzeige gegen einen amtierenden Bundeskanzler kommt selten vor.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) spricht in der Generaldebatte im Rahmen der Haushaltsberatungen im Bundestag in Richtung AfD-Fraktion.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) spricht in der Generaldebatte im Rahmen der Haushaltsberatungen im Bundestag in Richtung AfD-Fraktion. © Michael Kappeler/dpa

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion reagierte mit scharfen Worten auf die Aussage von Merz. Stephan Brandner erklärte die Äußerungen für „strafrechtlich relevant“ und „vollkommen inakzeptabel“. Die AfD-Fraktion stehe „fest auf dem Boden des Grundgesetzes“. Bereits am Tag zuvor hatte er in der ARD‑Talkshow „Maischberger“ die Äußerungen des Kanzlers als „absolut unterirdisch“ bezeichnet. Merz sei dahergekommen „wie so ein von der Leine gelassener Linksextremist“. Der Kanzler sei „völlig neben der Kappe“, so Brandner weiter. „Das war hoffentlich seine Abschlussrede.“ Brandner selbst sieht derzeit einem Strafverfahren entgegen. Der Bundestag hat seine Immunität deswegen gerade aufgehoben – zum wiederholten Male.

AfD zeigt Merz an – Auslöser ist ein Satz im Bundestag

Drei Tage nach dem haushohen Sieg der AfD bei der Wahl in Sachsen-Anhalt hatte Merz die AfD im Bundestag scharf angegriffen. Die schärfste Attacke erfolgte beim Thema Migration: Merz warf der AfD in der Generaldebatte zum Haushalt auch mit Blick auf den von ihr verwendeten Begriff „Remigration“ vor, „ethnische Säuberung“ nach Herkunft und Hautfarbe betreiben zu wollen. Merz betonte, seine Regierung unterscheide zwischen willkommenen Arbeitskräften und Menschen ohne dauerhaften Aufenthaltsstatus.

Als „ethnische Säuberungen“ werden in der Regel Maßnahmen bezeichnet, mit denen ein kulturell homogenes Gebiet geschaffen werden soll. Minderheiten könnten als Sündenböcke angesehen, Ängste angefacht und Bedrohungsszenarien konstruiert werden. Um ethnische, nationale oder religiöse Gruppen zu vertreiben, reicht die Bandbreite dieser Maßnahmen von Demütigungen über Drohungen und wirtschaftlichen Druck bis zu Gewalt mit Deportationen und Völkermord. Der Begriff, der im Völkerrecht nicht als eigenständiges Verbrechen anerkannt ist, gilt in kritischen Kreisen als beschönigende Bezeichnung für schlimmste Menschenrechtsverletzungen und Kriegsgräuel. 1992 wurde er zum „Unwort des Jahres“ gewählt.

Streit über „Remigration“: AfD wirft Merz Verleumdung vor

Der Begriff „Remigration“ stammt ursprünglich aus der Migrationsforschung. Bei Rechtsextremisten steht er für die massenhafte Ausweisung von Menschen mit Migrationshintergrund, auch unter Zwang. Die AfD weist in ihren Stellungnahmen darauf hin, dass es ihr nicht um deutsche Staatsbürger gehe. Gemeint sei nur eine „gesetzeskonforme Rückführung“ ausreisepflichtiger Ausländer. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht das anders. Es wertet Remigration als Konzept, das „auf die Schaffung ethnisch definierter Gesellschaften und damit die Ausweisung aller ‚Volksfremden‘ abstellt“.

Zusätzliche Brisanz erhält die Debatte durch eine Äußerung von Ulrich Siegmund. Angesprochen auf die Haltung seiner Partei zum Thema Aufrüstung, sagte der Wahlsieger von Sachsen-Anhalt, dass die AfD nicht pauschal die Produktion von Rüstungsgütern verteufele, „weil wir bei späteren Remigrations- und Abschiebeoffensiven natürlich entsprechende Hilfsmittel brauchen. Auch im Sinne der inneren Sicherheit.“ Die Aussage legt nahe, dass die „Remigrations“-Pläne der AfD auch Gewaltanwendung einschließen könnten. (Quellen: AFP, dpa, n-tv) (cs)