Missbrauchter ehemaliger Messdiener verklagt Bistum Aachen: Warum die Rente eine Rolle spielt
Der Kläger möchte anonym bleiben, deswegen geben wir ihm den fiktiven Namen Nik B. Er hat 49 Jahre lang geschwiegen, mittlerweile kann er über den Missbrauch reden. Nik B. war nach eigenen Angaben zwischen acht und zehn Jahre alt, als er von einem katholischen Pfarrer mehrfach sexuell missbraucht wurde. Die Taten haben sich zwischen 1970 und 1972 ereignet, in der Sakristei, im Kirchenumfeld und in einem Zeltlager. Er war damals Messdiener in einer katholischen Gemeinde.
Nach Angaben von Nik B. kam es wiederholt zu schweren sexuellen Übergriffen durch den Pfarrer.
"Ich erstarrte zur Salzsäule. Hatte Todesangst und fühlte mich schuldig." Nik B. Kläger und Missbrauchsopfer
Der Pfarrer habe seine Position und den engen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen ausgenutzt, so Nik B. "Und er hat mir gedroht: Wenn du darüber sprichst, wirst du in der Hölle verbrennen." Also hat Nik B. geschwiegen.
Missbrauch als Messdiener gilt als Arbeitsunfall
Was Nik B. erst als Erwachsener verstand: Missbrauch im Ehrenamt kann auch bei Minderjährigen unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitsunfall gewertet werden. Das klingt ungewöhnlich, aber Messdiener gehen im kirchlichen Rahmen einer versicherten Tätigkeit nach. Das bedeutet: Wenn das Kind hier einen Unfall bzw. eine Gesundheitsschädigung erleidet, kann grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung zuständig sein.
"Das Bistum wusste seit spätestens 2019 von dem Missbrauch und hätte den Fall der zuständigen Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, der VBG, melden müssen. Das ist nicht geschehen", erklären die Anwälte von Nik B., Manfred Schmitz und Lothar Jaeger.
"Wir verklagen das Bistum Aachen wegen Pflichtverletzung." Manfred Schmitz, Anwalt
Nik B. meldete den Fall später selbst bei der VBG. Im März 2023 erkannte sie den Fall als Arbeitsunfall an. Seitdem erhält Nik B. eine Verletztenrente von rund 600 Euro im Monat. Für die Jahre 2019 bis 2022 erhielt Nik B. diese Zahlungen allerdings nicht. Genau darum geht es bei der jetzt eingereichten Klage, sagt Anwalt Manfred Schmitz.
Kläger will Schadenersatz vom Bistum Aachen
"Die VBG hätte aufgrund des Arbeitsunfalls früher zahlen können. Weil das Bistum die Meldung versäumt hat, ist meinem Klienten ein finanzieller Schaden entstanden. Diesen Schaden muss das Bistum ersetzen", so Anwalt Schmitz. Ob die unterbliebene Meldung tatsächlich eine Pflichtverletzung des Bistums darstellt und ob daraus ein Schadensersatzanspruch entsteht, muss das Gericht prüfen.
Grundsätzlich kann gesetzlicher Unfallversicherungsschutz auch für Kinder und Jugendliche in Kitas, Schulen oder beim Sport bestehen. Ob sexualisierte Gewalt als Versicherungsfall anerkannt wird, muss im Einzelfall geprüft werden.
Bis heute Panikattacken - 220.000 Euro Schmerzensgeld
Bisher hat Nik B. 20.000 Euro Schmerzensgeld als freiwillige Leistung von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistung (kurz UKA) bekommen. Jetzt fordert er 220.000 Euro Schmerzensgeld vom Bistum Aachen. Die Summe entspricht weitaus eher den lebenslangen, gravierenden Auswirkungen des Missbrauchs, findet er.
„Selbst wenn das Bistum mir 10 Millionen Euro geben würde - es ist nicht wieder gut zu machen." Nik B., Kläger und Missbrauchsopfer
Nik B. erzählt, dass er immer noch Panikattacken und Albträume habe. Er war über 30 Jahre in psychiatrischer Behandlung. Hat gekämpft gegen Depressionen, Angststörungen und Flashbacks. Lebenslange gesundheitliche und psychische Folgen - deswegen ist für Manfred Schmitz und Lothar Jaeger, die Anwälte von Nik B., die Höhe von mindestens 220.000 Euro Schmerzensgeld angemessen. Das gilt es vor Gericht zu klären.
Streit um Verjährung?
Eine zentrale rechtliche Frage in diesem Fall wird die Verjährung des Missbrauchs sein. Die Taten liegen mehr als 50 Jahre zurück. Nik B. meint er konnte darüber nicht früher sprechen und habe erst 2019 begonnen die Taten bewusst aufzuarbeiten. Außerdem dachte er lange, er könne sowieso nichts machen. Mittlerweile ist ihm aber klar, dass die Kirche für die Taten des Pfarrers haftet.
Hinzu kommt nach Angaben von Nik B. ein persönliches Gespräch mit dem Aachener Bischof Helmut Dieser. Dieser habe ihm zugesichert, dass sich das Bistum im Falle einer Klage nicht auf Verjährung berufen werde. Ob eine solche Aussage rechtlich bindend ist und welche Bedeutung sie für das Verfahren hat, muss ebenfalls geklärt werden.