Leihmutterschaft und der Fall Jens Spahn: Das gilt in der Schweiz


Fall Jens Spahn in Deutschland Leihmutterschaft: Auch die Schweiz toleriert Umweg übers Ausland

Wie in Deutschland ist auch in der Schweiz die Leihmutterschaft verboten, während der Gang zu einer Leihmutter im Ausland weder Strafen noch Konsequenzen nach sich zieht.

20.07.2026, 21:00

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Der deutsche Unionsfraktionschef Jens Spahn und sein Mann sind mithilfe einer Leihmutter in den USA Eltern geworden. Das ist zwar legal, aber der CDU-Politiker, dessen Partei am Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland festhält, musste sich den Vorwurf der Doppelmoral gefallen lassen – und trat zurück.

Auch die Schweiz kennt eine ähnlich inkohärente Lösung wie Deutschland: Im Inland ist Leihmutterschaft zwar verboten. Wer ins Ausland ausweicht, wird jedoch nicht bestraft. Das Kind kann in die Schweiz gebracht und hier anerkannt beziehungsweise adoptiert werden.

Komplexe Anerkennungsverfahren

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Ein im Ausland per Leihmutterschaft zur Welt gekommenes Kind kann von den sozialen Eltern in der Schweiz als das ihrige anerkannt werden – das ist zwar teuer und kompliziert, im Ergebnis aber machbar.

In all diesen Konstellationen gibt es das Problem, dass das Kind in der Schweiz eine Zeit lang nur einen rechtlichen Elternteil oder gar keinen hat. Stirbt ein Elternteil in dieser Zeit, hat dies für das Kind Konsequenzen bei Renten und Erbschaften.

Die Folge: Viele unfruchtbare oder schwule Paare weichen ins Ausland aus. Wie viele es sind, dazu erheben die Behörden keine Daten. Die Nachfrage steigt aber.

Es gibt Handlungsbedarf

Die Problematik wird ins Ausland ausgelagert. Ist das nicht doppelbödig? «Tatsächlich besteht in der Schweiz eine rechtliche und ethische Spannung», sagt Jürg Streuli, Medizinethiker und Mitglied der Nationalen Ethikkommission (NEK), der hier seine private Meinung äussert.

«Die Leihmutterschaft ist im Inland verboten, unter anderem zum Schutz der Leihmutter, gleichzeitig werden im Ausland begründete Eltern-Kind-Verhältnisse anerkannt – zum Schutz des bereits geborenen Kindes.»

Person hält die Füsse eines Babys, das auf einem Bett liegt.
Legende:

Laut dem Ethiker Jürg Streuli lautet die zentrale Frage: Wen soll das Gesetz prioritär schützen – die Leihmutter, die Wunscheltern oder das Kind?

AP Photo/Allison Joyce

Die Schweiz lehne derzeit die Leihmutterschaft ab, schütze aber das bereits geborene Kind. «Diese Differenzierung ist nicht zwingend inkonsequent, sondern Ausdruck des Versuchs, zwei unterschiedliche Schutzgüter gleichzeitig zu berücksichtigen», so Streuli.

Ob dies langfristig überzeuge oder eine kohärentere Regelung – sei es durch eine regulierte Zulassung im Inland oder durch strengere Verbote im Ausland – vorzuziehen wäre, sei letztlich eine gesellschaftliche und politische Wertungsfrage. «Persönlich sehe ich jedenfalls Handlungsbedarf.»

Leihmutterschafts-Tourismus reduzieren – aber wie?

Es gibt zwei Möglichkeiten, zu verhindern, dass reiche Schweizerinnen und Schweizer die wirtschaftliche Not von Frauen im globalen Süden ausbeuten: Die Schweiz könnte wie Italien den Leihmutterschafts-Tourismus bestrafen.

Doch das will der Bundesrat nicht. In der Antwort auf einen Vorstoss schrieb er, die Sachverhaltsermittlung müsse zu grossen Teilen im Ausland erfolgen, was zu erheblichen Schwierigkeiten führen würde. Zudem befürchtete er, dass eine Verurteilung der Wunscheltern das Kindeswohl gefährden könnte.

In diesen Ländern ist Leihmutterschaft erlaubt

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Erlaubt ist die Leihmutterschaft unter anderem in:

Die Bedingungen unterscheiden sich jedoch deutlich. In Israel dürfen nur eigene Staatsangehörige die Dienstleistung in Anspruch nehmen.

In Grossbritannien, Kanada oder Australien darf kein Gewinn erzielt werden, während sich in Indien, der Ukraine und Teilen der USA ein kommerzieller Markt entwickelt hat.

Also doch die Leihmutterschaft für eigene Staatsangehörige zulassen – wie Israel? Eine entsprechende Forderung gibt es vom Dachverband der schwulen und bisexuellen Männer «Pink Cross» und hält auch Streuli für ethisch prüfenswert: Die Schweiz könnte hohe Standards ins Gesetz schreiben. «Damit liessen sich Ausweichbewegungen ins Ausland reduzieren und der Schutz aller Beteiligten stärken.»

Eine solche Lösung würde laut Streuli das Kindeswohl ins Zentrum stellen, der zunehmenden Vielfalt heutiger Familienformen Rechnung tragen und zugleich die reproduktive Autonomie von Menschen mit Kinderwunsch ernst nehmen.

Empfehlungen der Nationalen Ethikommission

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Die Nationale Ethikkommission (NEK) hat bereits 2013 empfohlen, das Verbot zu überdenken. Dabei sei aber Folgendes wichtig:

SRF News, 18.07.2026, 20.30 Uhr;liea