«Folterer von Moudon» muss für 13 Jahre ins Gefängnis
Er ist weiterhin gefährlich
«Folterer von Moudon» muss für 13 Jahre ins Gefängnis
Ein Waadtländer wurde am Dienstag in Lausanne zu 13 Jahren Haft verurteilt. Der 33-Jährige misshandelte zwischen 2009 und 2018 rund 15 Opfer auf grausame Weise, darunter Elektroschocks und folterähnliche Gewalt.
Publiziert: vor 33 Minuten
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Aktualisiert: vor 7 Minuten
- Waadtländer (33) wegen brutaler Misshandlungen zu 13 Jahren Haft verurteilt
- Er quälte Opfer mit Stromschlägen im Genitalbereich und Metallpfeilen
- Bereits 8 Jahre Untersuchungshaft, Gericht erkennt «hohen Gefährlichkeitsgrad»
Fabrice ObristRedaktor News
Jahrelang hat ein Waadtländer (33) rund 15 Opfer misshandelt. Am Dienstag wurde der Mann deshalb vom Strafgericht in Lausanne zu einer 13 Jahre langen Haftstrafe verurteilt. Das berichtet «Watson».
Als «äusserste Grausamkeit» bezeichnete das Gericht die Handlungen des Mannes. Zu seinen Opfern gehörten sowohl Männer als auch Frauen, die zum Tatzeitpunkt in jugendlichem Alter waren und sich damals in schwierigen Lebenssituationen befanden. Zwischen 2009 und 2018 wurde er ihnen gegenüber gewalttätig, teils sollen die schrecklichen Taten Folter geglichen haben.
«Hoher Gefährlichkeitsgrad»
So soll ihm ein Freund Geld geschuldet haben. Als Bestrafung fesselte er den Mann und fügte ihm Elektroschocks im Genitalbereich zu. Mehrere Freundinnen soll er geschlagen und gewürgt oder sogar mit Metallpfeilen beschossen haben.
Er verbrachte bereits mehr als acht Jahre in Untersuchungshaft und wird sich stationär behandeln lassen müssen – das Gericht begründete diese Anordnung mit einem «nach wie vor hohen Gefährlichkeitsgrad».
Wie schlimm die Gewalttaten des «Folterers von Moudon», wie der Mann auch genannt wird, waren, zeigen die Reaktionen seiner Opfer. Viele von ihnen verzichteten darauf, den Waadtländer anzuzeigen. Der Fall kam erst ins Rollen, nachdem ein Mann 2018 die Polizei alarmierte und diese den Verurteilten in Moudon VD verhaftete.
Die Haftstrafe ist mit 13 Jahren etwas tiefer als die von der Staatsanwaltschaft geforderten 15 Jahre. Die Verteidigung pochte auf 12 Jahre.