„Familiäres Erbe ist oft erhebliche Steuerbelastung“: So kassiert das Finanzamt ab
Freibeträge für Erben sollen hoch: „Sollte die Politik schnellstmöglich umsetzen“
Stand: 18.10.2026, 13:20 Uhr
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Nicht an die Inflation angepasste Freibeträge und bis zu 50 Prozent Erbschaftssteuer belasten Nachlassempfänger. Der Bund der Steuerzahler fordert rasche Änderungen.
Bei Erben denken viele an einen warmen Geldregen. Doch zunächst bekommen sie vom Finanzamt eine kalte Dusche verpasst. Bei diesem müssen sie eine formelle Erbschaftsteuererklärung über die genauen Nachlasswerte, wie Immobilien, Konten, Wertpapiere, abgeben.
Nach sechs bis zwölf Monaten flattert dann in der Regel der schriftliche Erbschaftsteuerbescheid ins Haus. Und innerhalb eines Monats wird dann schon die Erbschaftssteuer fällig. Und die hat es in sich, auch weil der je nach Familienstand geltende Freibetrag schnell ausgereizt ist. Der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) moniert Ungerechtigkeiten mit System und fordert die Politik zum Nachbessern auf.
Erben müssen teils auf die Hälfte des Nachlasswertes über Freibetrag Steuern zahlen
Der über den Freibeträgen liegende Betrag wird je nach Steuerklasse mit Sätzen von sieben bis 50 Prozent versteuert. Ehepartner, Kinder oder Enkel in der Steuerklasse 1 zahlen auf bis zu 75.000 Euro über dem Freibetrag sieben Prozent. Danach steigen die Sätze je nach Erbsumme auf bis zu 30 Prozent an.
Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder oder geschiedene Ehepartner starten in der Steuerklasse 2 mit 15 Prozent auf das Erbvolumen über dem Freibetrag. Der Satz kann sich je nach Vermögenswerten auf bis zu 43 Prozent erhöhen.
Bei allen übrigen Erben wie Freunden oder Lebensgefährten ohne Trauschein, schlägt das Finanzamt direkt mit 30 Prozent auf die den Freibetrag übersteigende Erbsumme zu. Liegt diese bei mindestens 13 Millionen Euro, müssen 50 Prozent versteuert werden.
Der Bund der Steuerzahler hält Steuersätze von 30 bis 50 Prozent für zu hoch. „Nur weil jemand viel oder mehr Steuern zahlt, kommt dies nicht automatisch denjenigen zugute, die weniger haben“, erklärt Daniela Karbe-Geßler, Bundesgeschäftsführerin beim Bund der Steuerzahler, gegenüber echo24.
Bayern sieht Nachteile seiner Bürger beim Erben und zieht vor Bundesverfassungsgericht
Auch die bayerische Staatsregierung unter Ministerpräsident Markus Söder (CSU) findet die Steuersätze für Erben zu hochgegriffen und möchte seine Bürger schützen, indem es selbst die Werte festlegt. Schließlich gehe auch das Geld in voller Höhe an den Freistaat.
Dafür hat dieser beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine sogenannte „abstrakte Normenkontrolle“ angestrengt, bei der die obersten Richter prüfen, ob ein Verfassungsverstoß vorliegt. Am Montagnachmittag, den 12. Oktober 2026, verhandelten sie zweieinhalb Stunden darüber; ein Urteil kommt allerdings wohl erst in einigen Monaten.
Auch Vorschriften zur Bewertung von Immobilien seien Ländersache. In Bayern seien die Preise für Häuser und Wohnungen extrem hoch, die bundesweiten Freibeträge aber gleichzeitig so niedrig, dass Erben die geerbte Immobilie oftmals verkaufen müssen.
„Genau dieses Problem kann durch deutlich höhere Freibeträge gelöst werden. Das sollte die Bundesregierung schnellstmöglich umsetzen. Wir fordern dies seit Jahren. Hierzu braucht es kein Bundesverfassungsgericht“, sagt Karbe-Geßler echo24.
Bund der Steuerzahler ist aufgeschlossen für Reform der Erbschaftssteuer
Aufgrund der tiefgreifenden parteipolitischen Differenzen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer könnte eine Regionalisierung eine Reformoption sein. Sie würde es den Bundesländern ermöglichen, unterschiedliche steuerpolitische Vorstellungen umzusetzen – von höheren Steuersätzen bis zur kompletten Abschaffung der Erbschaftsteuer.
Der Steuerzahlerbund erwähnt internationale Beispiele, die zeigen, „dass regionalisierte Systeme weder zwangsläufig einen ruinösen Steuerwettbewerb zwischen den Bundesländern noch eine massive Steuergestaltung auslösen“. In Spanien oder der Schweiz legen autonome Gemeinschaften oder Kantone die Höhe der Steuersätze selbst fest.
Andere Länder in Europa, wie Österreich, Schweden oder Norwegen, haben die Erbschaft- und Schenkungsteuer abgeschafft, weil das Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Ermittlung und Festsetzung in keinem Verhältnis steht. Der Steuerzahlerbund sieht darin einen Ansatzpunkt für die Bundesrepublik.
Tabelle verdeutlicht, wie weit die Freibeträge gegenüber der Inflation zurückhinken
„Wenn dies aber politisch nicht umsetzbar ist, dann müssen aus unserer Sicht in jedem Fall die persönlichen Freibeträge stark erhöht werden. Dies ist seit dem Jahr 2009 nicht erfolgt“, fordert BdSt-Geschäftsführerin Karbe-Geßler.
Hier könnte die Politik sofort für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. In der Zeit, in der die Freibeträge unverändert geblieben sind. Und das, obwohl Immobilienpreise und Lebenshaltungskosten erheblich gestiegen sind. Die Preise für Wohngebäude haben sich im Zeitraum von 2010 bis 2025 um 89 Prozent erhöht, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Die Inflationsrate stieg im gleichen Zeitraum um 38 Prozent.
Eine Tabelle zeigt, wie die Freibeträge bei Erbschaften inflationsbereinigt aussehen müssten:
| Familienstand | Geltenter Freibetrag | Inflationsbereinigt |
|---|---|---|
| Ehegatte/Lebenspartner | 500.000 Euro | 690.000 Euro |
| Kinder/Stiefkinder | 400.000 Euro | 552.000 Euro |
| Enkelkinder | 200.000 Euro | 276.000 Euro |
| Geschwister, Nichten, Nerven | 20.000 Euro | 27.600 Euro |
Die Werte legen eine Inflationsrate von 38 Prozent zugrunde. Das ist insofern sogar noch konservativ gerechnet, da die Lebenshaltungskosten laut dem Verbraucherpreisindex bis Herbst 2026 sogar um 44 Prozent gestiegen sind.
„Omas kleines Häuschen ist längst nicht mehr überall ein kleines Vermögen wert. Je nach Lage kann schon ein ganz normales Einfamilienhaus die steuerlichen Freibeträge sprengen. Und plötzlich wird aus einem familiären Erbe eine erhebliche Steuerbelastung“, warnt Karbe-Geßler gegenüber echo24.
Der Steuerzahlerbund erachtet speziell den Freibetrag von 20.000 Euro für Geschwister und Nichtfamilienangehörige nicht mehr als zeitgemäß. „Wir sehen, dass viele Erblasser und Schenker keine Familienangehörigen mehr haben und von Nichtangehörigen gepflegt und betreut werden. Diese werden aber nur mit einem Freibetrag von 20.000 Euro bedacht, obwohl Sie eine erhebliche gesellschaftliche Leistung erbringen. Hier sollte mindestens ein Freibetrag von 100.000 gelten“, so Karbe-Geßler weiter.
Erbschaftssteuereinnahmen müssten aus dem Länderfinanzausgleich raus
Der Bund der Steuerzahler setzt sich aus diesen Gründen dafür ein, eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer parlamentarisch ernsthaft zu prüfen. Die Erfahrungen anderer europäischer Staaten mit regionalisierten Erbschaftsteuern und deren Ausgestaltungen sollte der Bundestag dabei mit in den Blick nehmen.
Allerdings müsste die Politik eine Reform hierzulande mit einer entsprechenden Anpassung des Länderfinanzausgleichs verbinden, um Fehlanreize zu vermeiden. Konkret denkbar wäre eine Nicht-Berücksichtigung von Erbschaftsteuereinnahmen bei der Ermittlung der Zu- und Abschläge im Finanzkraftausgleich.