Gerichtsurteile nach massivem Tumult im Murnauer Obermarkt


Stand: 08.08.2026, 13:08 Uhr

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Blaulicht auf Streifenwagen, Polizei

Die Polizei war zur Stelle, forderte aber Unterstützung an (Symbolfoto). © Daniel Karmann/dpa

Nach einer Schlägerei am Murnauer Obermarkt im Juli 2024 sind vier Beteiligte verurteilt worden. Einer geht in Berufung.

Murnau – Es war eine Situation, mit der Polizisten auf dem Land nicht allzu oft konfrontiert sind. Und es dauerte, bis die Beamten danach Licht ins Dunkel bringen konnten. Denn an der Schlägerei, die im Murnauer Obermarkt am frühen Morgen des 21. Juli 2024 stattfand und bei der mehrere Polizisten verletzt wurden, waren zig Menschen beteiligt. Die Situation war für die Beamten unübersichtlich.

Die Vorgeschichte spielte sich in und vor einer Bar am Obermarkt ab. „Es herrschte aufgeheizte Stimmung“, sagte ein Mitarbeiter der Kripo 2024 dem Tagblatt. Es sei immer wieder zu Raufereien und Pöbeleien zwischen rivalisierenden Gruppen gekommen. Beteiligt waren laut dem Polizeisprecher unter anderem türkische Staatsangehörige, kurdischstämmige Männer sowie weitere Personen aus Bosnien-Herzegowina. Eine Streife aus Murnau schaute nach dem Rechten. Trotzdem kam es immer wieder zu Handgemengen und Schlägereien. Für die Polizei war nicht erkennbar, was los war. Unterstützung wurde angefordert, die gegen 2 Uhr eintraf: eine Streife aus Weilheim, eine weitere aus Penzberg sowie ein Hundeführer.

Ein Angeklagter legt Berufung ein

Das Geschehen ist inzwischen größtenteils gerichtlich aufgearbeitet. Zwei Brüder, die die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit besitzen und zur Tatzeit 37 und 44 Jahre alt waren, wurden am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte – sie hatten sich einem Platzverweis widersetzt – und Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von jeweils zwölf Monaten zur Bewährung verurteilt. Mindestens ein Bruder war mit der Entscheidung nicht einverstanden und hat Berufung eingelegt, die am 11. November am Landgericht München II verhandelt wird.

Ein anderer, zur Tatzeit 34 Jahre alter Beteiligter mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit wurde wegen Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Eine Deutsche, die damals 25 Jahre alt war, hatte im Juli ihren Prozess. Ihr wurde vorgeworfen, einen Polizeibeamten am Arm gepackt und als Penner bezeichnet zu haben. „Das Verfahren wurde eingestellt gegen Geldauflage in Höhe von 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung“, teilt Karin Beuting, Pressesprecherin des Amtsgerichts, mit. Es ist daher kein Urteil ergangen.

Geldstrafe von 2400 Euro

Damit nicht genug: Gegen einen weiteren Beteiligten mit türkischer Staatsangehörigkeit – zur Tatzeit 34 Jahre alt – wurde wegen Körperverletzung, Beleidigung und versuchter Nötigung eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro verhängt. Das Urteil ist rechtskräftig.

„Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in dem Komplex sind vollständig abgeschlossen“, informiert Dr. Michael Meyer, stellvertretender Pressesprecher bei der Staatsanwaltschaft München II. Alle vier Personen, die angeklagt wurden, stammen aus dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Doch wie kam es überhaupt zu dem Tumult? „Zum Auslöser der Auseinandersetzung kann ich nichts sagen.“

Beuting macht deutlich, „dass sämtliche Verurteilungen nicht darauf beruhten, dass es vorher eine Massenschlägerei gab, an der die Personen beteiligt waren“. Dies habe nicht geklärt werden können. „Vielmehr beziehen sich alle Verurteilungen auf einzelne Widerstandshandlungen, weil Platzverweise durch die Polizei erteilt wurden, an die sich die Personen nicht gehalten haben.“ Insofern gibt es ihr zufolge auch keine Haupttäter, sondern einzelne Widerstandshandlungen, die verfolgt wurden.

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