Grundstück seit 1987 blockiert: Spanische Familie erzwingt Enteignung durch die Stadt – Geldsegen könnte folgen


Stand: 19.09.2026, 12:16 Uhr

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Weil sie ihr 2200 Quadratmeter großes Areal nicht bebauen darf, erzwingt eine Familie aus Monforte de Lemos die Enteignung – und fordert 870.661 Euro.

Monforte de Lemos – Ein seit Jahrzehnten unbebaubares Grundstück wird für eine nordspanische Stadt zum teuren Problem: Eine Familie aus Monforte de Lemos in Galicien hat die Enteignung ihres 2200 Quadratmeter großen Areals am Monte San Vicente durchgesetzt – und fordert dafür eine Entschädigung von 870.661 Euro.

Zu sehen ist eine Einkaufsstraße im spanischen Monforte de Lemos.

Stunk im spanischen Monforte de Lemos: ein Grundstück wird seit fast 40 Jahren blockiert, die betroffene Familie fordert nun eine immens hohe Entschädigung. © Depositphotos/imago/Archivbild

Die Eigentümerfamilie hat bei der Stadtverwaltung von Monforte de Lemos einen formellen Antrag auf Auszahlung der Entschädigung eingereicht. Das berichtet die spanische Regionalzeitung El Progreso. Betroffen ist eine Fläche am Monte San Vicente, auf der sich auch ein Teil der früheren Festungsmauer der Grafen von Lemos befindet. Der Ort mit seiner denkmalgeschützten Altstadt gilt laut dem offiziellen spanischen Tourismusportal als eine der bedeutendsten Städte im Landesinneren Galiciens.

Schutzplan verhindert Bebauung seit fast vier Jahrzehnten: Familie fordert hohe Entschädigung

Der Fall in Spanien reicht weit zurück: Nach Angaben von El Progreso ist die Fläche bereits seit dem städtischen Bebauungsplan von 1987 sowie einem späteren Schutzplan für das historische Stadtbild als Areal für öffentliche Zwecke ausgewiesen. Für die Eigentümer hat das seit fast 40 Jahren dieselbe Konsequenz: Das Grundstück darf nicht baulich genutzt werden.

Den Angaben der Zeitung zufolge beantragte Miguel Ángel Rodríguez González im Oktober 2020, auch im Namen seiner Geschwister, die Einleitung eines automatischen Enteignungsverfahrens. Im Juni 2023 reichte die Familie zusätzlich ihre eigene Wertermittlung für das Grundstück ein.

Eine von der Stadt eingesetzte Bewertungskommission legte Ende April den sogenannten gerechten Preis auf 870.661 Euro fest, wie El Progreso berichtet. Die Kommune soll diesen Betrag nun an die Eigentümerfamilie zahlen. Eine freiwillige Zahlungsfrist läuft demnach am 20. Oktober aus – danach könnten Verzugszinsen fällig werden. Die Stadtverwaltung selbst forderte allerdings eine Neubewertung der Summe.

Enteignung „kraft Gesetzes“ nach fünf Jahren möglich

Rechtliche Grundlage des Falls ist Artikel 86 des galicischen Bodengesetzes. Danach können Grundstückseigentümer ein Verfahren zur Festsetzung einer Entschädigung anstoßen, sobald ihre Flächen seit mindestens fünf Jahren im Plan für öffentliche Systeme vorgesehen sind, die Verwaltung aber keine Enteignung vorgenommen hat. Nach einer weiteren zweijährigen Frist kann die Enteignung dann „kraft Gesetzes“ erfolgen. Lehnt die Verwaltung den Bewertungsvorschlag nicht innerhalb von drei Monaten ab, kann der Fall zusätzlich vor die galicische Enteignungsjury gehen.

Der Streit reiht sich in eine Serie ähnlicher Fälle in Spanien ein, bei denen private Grundeigentümer und Kommunen um Enteignungsfragen ringen. Ein prominentes Beispiel aus jüngerer Zeit, über das das spanische News-Portal elDiario.es berichtete: Im rund 800 Kilometer entfernten Zaragoza wehrte sich eine Familie gegen die Übernahme ihres Landes für ein Microsoft-Rechenzentrum. Sie hatte 2024 ein Angebot von 25 bis 30 Euro pro Quadratmeter als zu niedrig abgelehnt – wurde knapp zwei Jahre später aber zwangsenteignet, für lediglich zwei Euro pro Quadratmeter.

Enteignungen jedweder Couleur bleiben auch in Deutschland ein Thema, was vor allem von der Linken scharf kritisiert wird. (Quellen: El Progreso, elDiario, spanisches Tourismusportal, dpa) (han)