EU-Verpackungsregeln: Handel warnt vor Problemen


Eikn Mülleimer mit Verpackungsmüll.

AUDIO: Seit heute gilt neue EU-Verpackungsverordnung (3 Min)

Verpackungsmüll

Handel warnt vor Problemen mit EU-Regeln

Stand: 12.08.2026 18:30 Uhr

Seit Mittwoch gelten neue EU-Verpackungsregeln gegen PFAS und Verpackungsmüll. Handel und Versandbranche warnen vor mehr Bürokratie, fehlendem Recyclingmaterial in Lebensmittelqualität und schwer umsetzbaren Vorgaben für Versandkartons.

von MDR AKTUELL

Seit Mittwoch gelten in der EU neue Regeln für Verpackungen. Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) schreibt unter anderem strenge Grenzwerte für sogenannte PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) in Lebensmittelverpackungen vor. Die auch als Ewigkeitschemikalien bezeichneten Stoffe werden etwa eingesetzt, um Burger-Boxen, Gebäckpapier oder Döner-Tüten fett- und wasserabweisend zu machen.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sind die neuen Grenzwerte so niedrig, dass PFAS für diesen Zweck praktisch nicht mehr eingesetzt werden können. Bereits eingelagerte Verpackungen dürfen jedoch noch verwendet werden.

Mit der Verordnung will die EU zugleich den Verpackungsmüll deutlich reduzieren. Nach Angaben des EU-Statistikamts Eurostat fielen 2023 im Durchschnitt 177,8 Kilogramm Verpackungsabfälle pro Einwohner an. Bis 2030 soll die Menge im Vergleich zu 2018 um fünf Prozent sinken, bis 2035 um zehn und bis 2040 um mindestens 15 Prozent.

Mehr Veränderungen in den kommenden Jahren

Viele Veränderungen werden für Verbraucher allerdings erst in den kommenden Jahren sichtbar. Ab 2030 müssen Verpackungen grundsätzlich so klein wie möglich sein. Bei Transport- und Umverpackungen, etwa Kartons im Online-Handel, dürfen dann höchstens 50 Prozent Leerraum entstehen. Auch Füllmaterial wie Papier oder Luftpolsterfolie wird dabei als Leerraum berücksichtigt.

Zudem werden bestimmte Einwegplastikverpackungen für frisches Obst und Gemüse sowie besonders leichte Plastiktüten verboten. Alle Verpackungen sollen zudem schrittweise recyclingfähig werden.

Weitere Vorgaben betreffen Mehrweg und Pfandsysteme. Ab Februar 2029 müssen wiederverwendbare Verkaufsverpackungen klar von Einwegverpackungen unterschieden werden. EU-Staaten ohne entsprechende Systeme müssen bis dahin Pfand- und Rücknahmesysteme unter anderem für Plastikflaschen und Getränkedosen einführen.

Restaurants und Cafés sollen ab Februar 2028 Essen zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Bereits ab Februar 2027 müssen sie grundsätzlich auch mitgebrachte Behälter ihrer Kunden akzeptieren.

Kritik aus der Handelsbranche

Kritik gibt es vor allem an den bürokratischen Folgen für Unternehmen. Wer Waren in mehrere EU-Länder verkauft, muss sich nach den neuen Regeln grundsätzlich in den jeweiligen Mitgliedstaaten registrieren und dort Bevollmächtigte benennen. Die Vorsitzenden der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Niclas Herbst und Angelika Niebler, warnen, dass sich der grenzüberschreitende Verkauf dadurch insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen wirtschaftlich nicht mehr lohnen könnte. Sie fordern einfachere Registrierungsverfahren und sehen die Gefahr neuer Hürden im europäischen Binnenmarkt.

Aus Handel und Versandbranche kommen zudem praktische Einwände. Der Handelsverband Deutschland warnt, dass derzeit nicht genügend Recyclingmaterial in Lebensmittelqualität verfügbar sei, um künftige Vorgaben zum Einsatz von Rezyklaten zu erfüllen.

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland hält außerdem die ab 2030 geltende Leerraumgrenze bei sperrigen Produkten teilweise für schwer umsetzbar.

Der Naturschutzbund Deutschland bewertet die Verordnung dagegen grundsätzlich positiv und bezeichnet sie trotz offener Detailfragen als wichtigen Schritt in der europäischen Verpackungsgesetzgebung.

dpa (jst)

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