Heimliche Filmerei: Petition gegen Metas Smart Glasses


Ein neues Gadget aus dem Silicon Valley erweist sich als Überwachungsaccessoire: Sogenannte Smart Glasses gewähren Big-Tech-Konzernen Zugriff auf das persönliche Sichtfeld der Nutzer. Kamera und Mikrofon sind meistens in die Brillen integriert. Nur ein kaum bemerkbares LED-Licht am oberen Rand signalisiert, dass die Brille aufzeichnet. Das Zentrum für Digitalrechte und Demokratie sieht darin eine ernste Gefahr für die Privatsphäre und fordert mit einer Petition ein konsequentes Durchgreifen der zuständigen Behörden.

Smart Glasses verwandelten Menschen im Blickfeld unaufgefordert in Content für soziale Medien sowie in Trainingsmaterial für Künstliche Intelligenz, monieren die Bürgerrechtler. Solche „Spannerbrillen“ würden den analogen Raum zur Datenquelle machen.

Markus Beckedahl, Geschäftsführer des Zentrums, kritisiert: „Big Tech-Unternehmen wie Meta tun alles dafür, unser Leben online umfassend zu überwachen. Als nächsten Schritt wollen sie unser analoges Leben ebenfalls für ihre Geschäftsmodelle durchrastern.“ Er wolle nicht in einer Überwachungsdystopie leben, in der „die ganze Zeit überall heimlich eine Kamera auf mich gerichtet wird“.

Gesetzliche Handhabe und ein Präzedenzfall

Eine rechtliche Handhabe für ein Einschreiten ist aus Sicht der Digitalrechtler bereits gegeben. Als zuständige Aufsicht könne die Bundesnetzagentur bestimmte Modelle vom Markt nehmen. Das erlaube ihr Paragraf 8 des Gesetzes für den Datenschutz in der Telekommunikation und digitalen Diensten (TDDDG). Die Vorschrift untersagt Geräte, die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet und dazu geeignet sind, das Bild eines anderen unbemerkt aufzunehmen. Da moderne Kamerabrillen bis auf das winzige Warnlicht wie eine gewöhnliche Sehhilfe aussehen, ist eine Aufnahme nicht immer eindeutig erkennbar.

Dass die Regulierungsbehörde bei verdeckter Aufnahmetechnik durchgreifen kann, zeigt ein Präzedenzfall aus 2017. Damals verbot die Bundesnetzagentur auf Basis einer Vorgängernorm die mit einem Mikrofon ausgestattete Kinderpuppe „My friend Cayla“.

Beckedahl sieht hier ein Missverhältnis: „Als eine Puppe heimlich mithören konnte, hat die Bundesnetzagentur sie vom Markt genommen. Bei einer Brille, die heimlich mitfilmt, schaut sie bisher zu.“ Diesen Widerspruch müsse die Behörde auflösen.

Massentaugliche Überwachung im Intimbereich

Besonders häufig würden Frauen ohne Einwilligung gefilmt, beklagt das Zentrum. Deren Bilder landeten später im Netz oder in sogenannten Nudify-Apps, wo sie von KI-Software entkleidet würden. Doch grundsätzlich könne jede Person ins Blickfeld geraten – ob betrunken auf der Karnevalsparty, in Badesachen im Schwimmbad oder stolpernd auf der Treppe. Sogar über Aufnahmen aus Saunen und dem eigenen Zuhause sei bereits berichtet worden.

Meta dominiert den Markt mit über 70 Prozent Anteil bei Kamera- und KI-Brillen. Konkurrenten wie Google oder Apple haben aber ebenfalls schon eigene Produkte auf dem Markt oder arbeiten daran. Die Geschäftsmodelle basierten auf dem Sammeln sensibler Daten, um personalisierte Werbung zu schalten und KI-Modelle zu trainieren, kritisieren die Initiatoren der Petition. Da Menschen Brillen auch an Orten tragen, an denen das Smartphone mal weggelegt werde, erhielten die Konzerne noch tiefere Einblicke.

Auch innerhalb der Aufsichtsbehörden wächst die Unruhe. Zuletzt warnte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs vor heimlichen Kameras und brachte ein Verkaufsverbot für Metas Datenbrillen ins Spiel. Neben der Bundesnetzagentur wollen die Unterstützer der Petition Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) dazu bringen, Rechtslücken im Straf- und Produktrecht zu schließen. Zudem soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für Pflichten zu Privacy- und Safety-by-Design einsetzen.

(wpl)