„Nicht die bestrafen, die Bargeld wählen“: Italien-Seilbahn gibt Rabatt für Kartenzahler – und löst heftigen Streit aus
Stand: 22.08.2026, 17:25 Uhr
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Ein Verbraucherschützer fordert die sofortige Entfernung des Kassenschilds – und beruft sich dabei auf ein konkretes Gesetz.
Cortina d‘Ampezzo – Ein Schild, vier Wörter, ein Sturm: „Carta di Credito – sconto 5%.“ Wer an der Kasse der Sesselbahn Bai de Dones in Cortina d‘Ampezzo vorbeiläuft, liest diesen Hinweis – und fragt sich sofort: Werde ich als Bargeldnutzer hier eigentlich bestraft?

Die Sesselbahn Bai de Dones – auch als Sesselbahn Cinque Torri bekannt – startet auf 1.889 Metern Höhe und bringt Wanderer in rund acht Minuten zum Rifugio Scoiattoli im Herzen der Cinque Torri, einem der bekanntesten Dolomitengebiete. Seit dem Sommer 2026 gilt dort eine neue Regelung: Wer mit Karte zahlt, bekommt fünf Prozent Rabatt. Ein Erwachsenen-Hin-und-Rückfahrticket kostet bar 30 Euro – per Karte nur 28,50 Euro. Laut Corriere delle Alpi gilt die Ermäßigung für alle Ticketkategorien.
Cortina d‘Ampezzo: Die Betreiber erklären sich – Verbraucherschützer schlagen Alarm
Stefano Illing, Präsident der Gesellschaft Impianti Averau, die die Bahn betreibt, weist den Vorwurf der Diskriminierung entschieden zurück. Gegenüber il Dolomiti erklärt er: „Es ist ein Rabatt, kein Aufschlag.“ Der Hintergrund ist pragmatisch: Wer in großer Höhe, weit ab von Ortschaften, einen Betrieb führt, trägt hohe Kosten für Kassenpersonal, Buchhaltung und Werttransporte. Die digitale Zahlung vereinfacht den Ablauf, spart Ressourcen – und diese Ersparnis gibt das Unternehmen direkt weiter. „Die Absicht ist, ein Verhalten zu belohnen, das den Service effizienter macht – nicht diejenigen zu bestrafen, die Bargeld wählen“, so Illing weiter. Die offiziellen Tarife bleiben laut Illing unverändert und sind bei der Provinz nach dem Regionalgesetz 21/2008 gemeldet.
Ganz anders sieht das Mauro Antonelli vom Studienbüro der Unione Nazionale Consumatori. Gegenüber Il Gazzettino fordert er die sofortige Entfernung des Schilds. Sein Argument: „Artikel 62 des Verbraucherschutzkodex verbietet zusätzliche Kosten in Bezug auf die verwendete Zahlungsart – also auch dann, wenn man Bargeld statt Karte benutzt.“ Ob ein Rabatt für Kartenzahler rechtlich dasselbe ist wie ein Aufschlag für Barzahler – genau diese Frage steht im Mittelpunkt der Debatte.
Was die Situation besonders pikant macht: Oft läuft es genau andersherum. Viele Betriebe in den Alpen bevorzugen Barzahlung und erheben Aufschläge für Kartenzahlungen – oder verweigern das Kartenlesegerät gleich ganz. Die Neuerung in Cortina hat zudem einen weiteren Vorteil für Touristen: Wer digital kauft, umgeht die Schlange an der Kasse. (Quellen: il Dolomiti, Corriere delle Alpi, Il Gazzettino) (cgsc)