Jeder Fünfte hat schon gewählt: Briefwahl-Bilanz im Altkreis Münden vor Kommunalwahl in Niedersachsen
Stand: 13.09.2026, 08:00 Uhr
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Die Briefwahl ist gut nachgefragt: Rund 21 Prozent der Wahlberechtigten in Hann. Münden, Staufenberg und Dransfeld haben bereits so absgestimmt.
Altkreis Münden – Am Sonntag, 13. September, wird in Niedersachsen gewählt. In der Region stehen Kandidaten für Stadt- und Gemeinderäte, Ortsräte, Bürgermeisteramt und das Amt des Landrates auf den Stimmzetteln. Etwa ein Fünftel der Wahlberechtigten in Hann. Münden, Staufenberg und der Samtgemeinde Dransfeld hatten Mitte der Woche bereits ihr Kreuz gemacht. Damit erfreut sich die Briefwahl weiter großer Beliebtheit. Trotzdem erwarten die Wahlleiter, dass die Zahlen der Kommunalwahl 2021 nicht erreicht werden. Damals beeinflusste die Corona-Pandemie auch das Wahlverhalten.
Im Landkreis Göttingen wurden bis Donnerstag 55.631 Briefwahlunterlagen ausgegeben. In der Samtgemeinde Dransfeld liegen zu dem Zeitpunkt 1560 Anträge vor. Das entspricht etwa 21 Prozent der Wahlberechtigten. Zum Vergleich: 2021 waren es noch 1645 Anträge. Die Samtgemeinde weist darauf hin, dass die Zahlen nur eingeschränkt vergleichbar seien, weil die Wahl 2021 stark von der Pandemie geprägt gewesen sei. Über mehrere Wahlen hinweg sei die Nachfrage nach Briefwahl stetig gestiegen.
So wird gezählt
Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr werden die Stimmen in den Wahlbezirken ausgezählt. Für Auszählung und Veröffentlichung der vorläufigen Wahlergebnisse ist eine feste Reihenfolge vorgesehen: Landratswahl, Bürgermeisterwahlen, Kreistagswahl, Gemeindewahlen und Ortsratswahlen. Nach der Kommunalwahl werden die Ergebnisse durch die zuständigen Wahlausschüsse offiziell festgestellt. Sollte es eine Stichwahl geben, findet diese am 27. September statt.
In Hann. Münden haben bis Mittwoch 3937 Menschen Briefwahl beantragt. Bei insgesamt 18.665 Wahlberechtigten entspricht das einem Anteil von rund 21,1 Prozent. 2021 waren es am Ende des regulären Antragszeitraums 4529 Anträge. Die Wahlleitung geht deshalb davon aus, dass die endgültige Zahl der Briefwähler 2026 etwas niedriger als 2021 ausfallen wird. Zugleich beobachtet die Verwaltung ebenfalls einen leicht steigenden Trend bei der Briefwahl. In Staufenberg ist die Entwicklung stabiler. Dort haben bis Mittwoch 1344 der 6412 Wahlberechtigten Briefwahl beantragt – rund 21 Prozent. 2021 waren es letztlich 1369 Anträge und damit nur rund 1,8 Prozent mehr. Auch dort wird nach Angaben der Verwaltung über die Jahre grundsätzlich eine leicht steigende Nachfrage beobachtet.
Wer seine Briefwahlunterlagen noch daheim hat, sollte sie nicht mehr verschicken. Denn entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der Eingang im Rathaus: Die Wahlbriefe müssen am Sonntag, 13. September, bis 18 Uhr bei der Kommune eingegangen sein. Daher empfehlen die Wahlleiter, die Unterlagen persönlich im Rathaus oder Briefwahlbüro abzugeben oder in den Hausbriefkasten zu werfen. Mit dem Wahlschein aus den Unterlagen und einem Ausweis kann man auch im Wahllokal direkt wählen.
Zwei weitere, häufige Fehler sind laut den Verwaltungen Unterschriften und Umschläge. Man sollte darauf achten, die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zu unterschreiben und die Unterlagen entsprechend den beigefügten Hinweisen vollständig und in den vorgesehenen Umschlägen zurückzusenden.
Auf einen Blick: Das gilt es bei der Kommunalwahl zu beachten
Wer darf alles wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger und Bürger von EU-Mitgliedsstaaten, die seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz im Wahlgebiet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Das Mindestalter für die Wahl liegt in Niedersachsen bei 16 Jahren – zahlreiche Jugendliche haben also auch die Möglichkeit, ihr Recht am Sonntag auszuüben.
Wann kann ich am Sonntag wählen gehen?
Die Wahllokale haben zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. In diesem Zeitraum ist eine Stimmenabgabe möglich. Wer im Vorfeld eine Briefwahl beantragt hat, den Brief aber noch nicht verschickt hat, kann seine Stimme am Sonntag bis 18 Uhr im Rathaus einwerfen.
Woher weiß ich, wo mein Wahllokal ist?
Der Ort des Wahllokals steht auf der Wahlbenachrichtigung, die alle Wahlberechtigten mehrere Wochen vor der Wahl mit der Post bekommen haben.
Welche Unterlagen muss ich zur Wahl mitbringen?
Die Wahlbenachrichtigung wird am Wahltag nicht benötigt, aber die Wähler müssen ein Ausweisdokument vorweisen. Wurde im Vorfeld ein Wahlschein beantragt, muss dieser mitgebracht werden.
Darf ich meinen Wahlzettel fotografieren und online stellen?
Nein. Zwar handelt es sich bei den Wahllokalen um öffentliche Orte, aber ein Foto vom eigenen Wahlzettel mit Kreuzen darauf stellt eine Verletzung des Wahlgeheimnisses dar. Die Stimme wäre damit ungültig.
Wie viele Stimmen habe ich?
Für die Wahl der Vertretungen wie Kreistag und Gemeinderat gilt ein Dreistimmenwahlrecht mit der Möglichkeit des Kumulierens (Stimmenhäufung) und des Panaschierens (Stimmenverteilung). Wähler können, anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen, auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen. Sie können alle drei Stimmen einer Liste, das heißt einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit, oder einer einzigen Bewerberin oder einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben. Die Stimmen können aber auch auf mehrere Listen oder mehrere Bewerber desselben Wahlvorschlags oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden. Es können auch weniger als drei Stimmen vergeben werden. Für die Direktwahlen wie Bürgermeister und Landrat hat man eine Stimme.
Muss man den Wahlzettel unterschreiben?
Nein, das darf man nicht. Wahlen in Deutschland sind anonym. Daher darf ein Stimmzettel nicht auf eine Person zurückführbar sein. Wichtig ist auch, nur so viele Kreuze wie vorgesehen zu setzen. Auf den Wahlzetteln ist vermerkt, wie viele Stimmen man abgeben darf. Zu viele Kreuze oder Haken führen dazu, dass ein Stimmzettel ungültig ist. Auch schriftliche Kommentare sind nicht erlaubt. Ob ein Stimmzettel gültig ist oder nicht, entscheidet zunächst der Wahlvorstand. Über alle Stimmzettel, über die der Wahlvorstand strittig entschieden hat, entscheidet letztlich der Wahlausschuss.