Jurist vor Gericht: Hat er die Millionen einer hessischen Seniorin erschlichen?
Stand: 13.10.2026, 14:00 Uhr
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Ein Anwalt steht wegen mutmaßlichen Millionenbetrugs vor Gericht. Er soll das Testament einer verstorbenen Seniorin manipuliert und sich selbst als Alleinerbe eingesetzt haben.
Limburg – Ein 49 Jahre alter Anwalt muss sich seit Dienstag, 13. Oktober, vor dem Landgericht Limburg verantworten. Der Prozessbeginn war für 9 Uhr angesetzt. Dem früheren Notar werden Betrug und Urkundenfälschung vorgeworfen – zum Nachteil einer inzwischen verstorbenen 88-jährigen Frau.
Die Seniorin hatte ihren letzten Willen klar formuliert: Ihr Vermögen sollte einem Kloster im Rheingau, einer Kirchengemeinde sowie ihren Nachbarn zugutekommen. Doch genau das soll durch eine mutmaßliche Manipulation des Angeklagten verhindert worden sein.
Notar soll Millionenerbe von 88-Jähriger erschlichen haben
Laut Anklageschrift soll der Mann im Jahr 2023 anstelle eines regulären Testaments einen Erbvertrag aufgesetzt haben – eine Vertragsform, die sich nicht einfach anfechten lässt. Das Dokument soll dabei so verändert worden sein, dass der Jurist selbst als Alleinerbe eingesetzt wurde. Die Frau habe das manipulierte Papier dann unterschrieben.
Das Erbe der Verstorbenen war beträchtlich: Neben einem Barvermögen von mehr als 975.000 Euro gehörte auch eine Immobilie im Wert von 250.000 Euro dazu. Die Frau stammte aus dem Kreis Limburg-Weilburg und verbrachte ihre letzten Lebensjahre in einem Pflegeheim an einem anderen Ort.
Angeklagter auf freiem Fuß
Das Kloster, dem sie einen Teil ihres Besitzes hinterlassen wollte, liegt nach Gerichtsangaben im Rheingau – die dort ansässigen Ordensschwestern sollten von der Erbschaft profitieren.
Der Beschuldigte befindet sich derzeit nicht in Untersuchungshaft, wie das Landgericht Limburg mitteilte. Im Ermittlungsverfahren hat er sich bereits zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen geäußert.
Derweil ist in einem anderen Fall, der für viel Aufmerksamkeit sorgte, ein Urteil nach Revision gefallen. Ein Künstler hatte seine schlafende Partnerin mit heißem Öl übergossen. Für diese Tat war der Mann bereits im vergangenen Dezember zu vier Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Er hatte noch am selben Tag Revision eingelegt – mit Erfolg. Das Landgericht Frankfurt hat nun das Strafmaß wegen gefährlicher Körperverletzung gesenkt.