Gericht verbietet Trumps Wahlkampf-Spots mit Steuergeldern – Regierung strahlt sie trotzdem weiter aus


Richter verbietet Trumps Steuergelder-Werbung – Weißes Haus strahlt weiter aus

Stand: 13.10.2026, 14:00 Uhr

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US-Präsident Donald Trump (Symbolbild).

US-Präsident Donald Trump (Symbolbild). © Bonnie Cash/Imago

Eine Bundesrichterin stoppte Trumps steuerfinanzierte Wahlkampf-Spots – doch die Regierung ignorierte die Frist und strahlte sie weiter aus. Eine Analyse.

Washington, D.C. – Eine Bundesrichterin erließ am Sonntag eine vorübergehende Verfügung, die der Trump-Regierung die Ausstrahlung steuerfinanzierter, wahlkampfähnlicher Fernsehwerbespots untersagt. Doch die Regierung versäumte eine für Sonntagabend gesetzte Frist und strahlte zwei der Spots bis in die frühen Morgenstunden des Montags weiter aus, wie Werbedaten von AdImpact zeigen.

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Die US-Bezirksrichterin Jennifer L. Rochon aus Manhattan schrieb in einer Verfügung vom Sonntag, die Regierung müsse jegliche Ausstrahlung oder Verbreitung von Werbespots „stornieren oder stornieren lassen“, einschließlich jener, die für Sonntagabend geplant waren.

Ihre Entscheidung erging, nachdem das Ministerium für Heimatschutz (DHS) am Samstag in einer Gerichtseingabe erklärt hatte, die Spots würden über den Sonntag hinaus „nicht fortgeführt“, und man habe keine Pläne, über diesen Termin hinaus weitere Werbeplätze zu erwerben. Präsident Donald Trump hatte zuvor erklärt, dass künftig Wahlkampfmittel zur Finanzierung der Spots verwendet würden.

Zweiwöchiges Verbot und verpasste Frist

Die auf zwei Wochen befristete Verfügung untersagt der Regierung, dem DHS zugewiesene Mittel zu „verwenden, auszuzahlen oder zu übertragen“, um die Werbespots zu „entwickeln, erstellen, verbreiten, platzieren, verteilen, veröffentlichen oder ausstrahlen“.

Dennoch wurden zwei der Spots laut von AdImpact bereitgestellten Daten mehrfach ausgestrahlt, nachdem die Frist am Sonntag um 18:45 Uhr Eastern Time verstrichen war. Die beiden Spots liefen während der Ausstrahlung verschiedener Sendungen, darunter „America‘s Funniest Home Videos“, „ABC World News Tonight“ und „60 Minutes“ von CBS News.

„Das DHS erhielt die Mitteilung des Gerichts nicht rechtzeitig, um die Werbebuchungen zu stornieren“, erklärte das Weiße Haus in einer Stellungnahme am Montag. „Die PSAs werden künftig von externen Gruppen finanziert.“

Umstrittene Inhalte und Finanzierung

Die Spots, die Ende September erstmals ausgestrahlt wurden, umfassten unter anderem einen Werbespot, der einer Kampagnenwerbung für Trumps Präsidentschaftswahlkampf 2024 ähnelte, sowie einen weiteren, in dem Trump und Verteidigungsminister Pete Hegseth für den Iran-Krieg warben.

Die Spots wurden mit 20 Millionen Dollar finanziert, die das Office of Management and Budget (OMB) einer Haushaltslinie des DHS für „Gedenkveranstaltungen“ hinzugefügt hatte, wie The Washington Post zuvor berichtet hatte. Der Kongress hatte diese Ausgaben laut einem Bericht des Haushaltsausschusses des Repräsentantenhauses für „Gedenkfeiern für im Dienst Gefallene, Jubiläen von Ministerien oder Behörden sowie Belobigungszeremonien“ genehmigt.

Die Klage gegen die Werbespots brachte eine Koalition ein, der auch die Interessengruppe Common Cause angehört. Sie argumentierte, die Spots verstießen gegen Bundesrecht, das Behörden die Verwendung von Steuergeldern für nicht genehmigte „Öffentlichkeitsarbeit und Propaganda“ untersagt.

Rochon schrieb, die Kläger würden „mit ihrer Klage voraussichtlich erfolgreich sein“ und würden „ohne eine einstweilige Verfügung einen nicht wiedergutzumachenden Schaden erleiden“.

Reaktionen und weitere Klage

Trump hat sich öffentlich nicht zu der Verfügung geäußert, erklärte jedoch am 5. Oktober nach Protesten von Demokraten und einigen Republikanern, sein Super-PAC werde künftige Werbekosten übernehmen.

In einer von der gemeinnützigen Rechtsorganisation Democracy Forward veröffentlichten Erklärung zeigte sich die Koalition „erfreut, dass das Gericht schnell gehandelt“ habe, und bezeichnete die Spots als „eindeutig rechtswidrige politische Propaganda“.

OMB und DHS reagierten nicht auf Anfragen zu den Spots, die nach Ablauf der von der Richterin gesetzten Frist ausgestrahlt wurden.

Vergangene Woche reichte das Democratic National Committee eine gesonderte Klage wegen der Werbespots ein und argumentierte, diese verstießen gegen Vorschriften zur Wahlkampffinanzierung und erschwerten den Kandidaten der Partei den Wettbewerb.

Justizministerium räumt Fehler ein

Nach Veröffentlichung dieses Artikels reichten die Anwälte der Kläger eine Mitteilung ein, mit der sie die Richterin auf die Berichterstattung der Post aufmerksam machten und sie aufforderten zu prüfen, ob die Trump-Regierung die vorübergehende einstweilige Verfügung eingehalten habe.

„Die Kläger streben derzeit keine Sanktionen wegen Missachtung des Gerichts an“, schrieben die Anwälte. „Da die Spots jedoch am 12. Oktober weiterhin ausgestrahlt wurden – an dem Tag, nachdem die Beklagten erklärt hatten, die Werbebuchung sei nicht mehr wirksam –, beantragen die Kläger eine Statuskonferenz, um die Einhaltung durch die Beklagten festzustellen.“

Das Justizministerium (DOJ) räumte den Fehler ein und entschuldigte sich am späten Montag in einer Gerichtseingabe bei der Richterin und den Klägern.

Der Anwalt des Justizministeriums, Jeffrey Oestericher, erklärte, das DOJ habe die Rechtsvertretung des DHS am Sonntagabend per E-Mail über die vorübergehende einstweilige Verfügung informiert. Die Behörde habe die E-Mail jedoch erst am Montagmorgen gesehen. Das DHS wies daraufhin seinen Dienstleister, die LMD Agency, an, die Kampagne einzustellen.

Zu den Autoren:

Scott Nover ist Medienreporter für The Washington Post. Hinweise können über Signal an scottnover.99 gesendet werden.

Aaron Schaffer ist Rechercheur im Ressort Politik & Regierung der Post.

Dieser Artikel war zuerst am 13. Oktober 2026 in englischer Sprache bei der „Washingtonpost.com“ erschienen – im Zuge einer Kooperation steht er nun in Übersetzung auch den Lesern der IPPEN.MEDIA-Portale zur Verfügung.