"Das hat großen Schaden angerichtet an unserer Demokratie "
Interview Frauke Brosius-Gersdorf
“Das hat großen Schaden angerichtet an unserer Demokratie “
Vor einem Jahr sollte Frauke Brosius-Gersdorf einen Richterposten am Bundesverfassungsgericht übernehmen. Wegen einer Hetzkampagne zog sie ihre Kandidatur schließlich zurück. Im Interview blickt sie zurück auf "einen Ausnahmezustand".
rbb: Sie könnten heute in roter Robe arbeiten als Bundesverfassungsrichterin. Es kam anders. Sind Sie noch traurig darüber?
Brosius-Gersdorf: Das war eine harte Zeit letztes Jahr. Es war schon eine Krise und ein Ausnahmezustand, aber es geht mir heute sehr gut. Ich erfreue mich an meinen spannenden wissenschaftlichen Projekten. Es war aber natürlich gleichzeitig erschreckend, was da letztes Jahr passiert ist. Da gab es Kampagnen von verschiedenen Seiten. Es geht ja nicht um mich, es geht ums Bundesverfassungsgericht. Das hat schon großen Schaden angerichtet an unserer Demokratie, an unserem Rechtsstaat. Und deshalb müssen wir aufpassen, damit sich das nicht wiederholt. Sonst kriegen wir Verhältnisse wie in Amerika bei der Richterwahl zum Supreme Court.
Zur Person
Frauke Brosius-Gersdorf wurde 1971 in Hamburg geboren, wo sie auch Rechtswissenschaften studierte und ihre Staatsexamen ablegte. Sie hat an der Universität Potsdam einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungs- und Sozialrecht. Die 55-Jährige war außerdem unter anderem Mitglied der Ethikkommission der Bundesärztekammer sowie einer Kommission der Bundesregierung zum Thema "Reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin". Im vergangenen Jahr sollte sie auf Vorschlag der SPD einen der drei vakanten Richterposten am Bundesverfassungsgericht besetzen. Nach politischen und gesellschaftlichen Kampagnen gegen sie zog Brosius-Gersdorf ihre Kandidatur zurück. Im September 2026 veröffentlichte Sie ihr Buch "Wahl und Wahrheit" über die Geschehnisse rund um die Verfassungsrichterwahl.
rbb: Sie haben über Ihre Erfahrung und Lehren ein Buch mit dem Titel "Wahl und Wahrheit" geschrieben. Warum hatten Sie das Bedürfnis, es schreiben zu müssen?
Brosius-Gersdorf: Zum einen war es mir wichtig, das Geschehen noch einmal aufzuarbeiten: Wer hat was gemacht? Wie hat da zusammengewirkt? Und welchen Schaden hat das angerichtet am Bundesverfassungsgericht, aber auch ein Stück an unserer Demokratie, die nicht wehrhaft genug war, weil sich Politiker teilweise haben treiben und desinformieren lassen. Da hat sich gezeigt, dass es nicht nur harte, kritische Debatten über meine wissenschaftlichen Positionen waren. Das wäre völlig in Ordnung und normal, wenn man sich für so ein hohes Staatsamt zur Verfügung stellt. Dann muss man damit rechnen und auch aushalten. Aber es waren eben auch Kampagnen, die ersichtlich von anderen Zielen geleitet waren als dem Schutz des Bundesverfassungsgerichts.
Und zum anderen war mir wichtig zu zeigen, was geschehen ist. Das können wir nicht mehr ändern. Aber weil das Schaden angerichtet hat, sollten wir alles tun, um zu verhindern, dass das nochmal passiert. Und deshalb mache ich Vorschläge, was wir vielleicht verbessern können, damit sich so eine Politisierung der Richterwahl nicht noch einmal ereignet.
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Ein Ziel war, einen Keil in die Regierung zu treiben. Ein anderes Ziel war - gerade von rechtsnationalen Kräften - mich als Person, als Richterin im zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts zu verhindern.
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Frauke Brosius-Gersdorf, Rechtsprofessorin an der Universität Potsdam
rbb: Sie wurden damals heftig beschimpft, unter anderem als "Kindermörderin", als "links-grüne Ratte", als "Richterin des Grauens". Sie wurden bedroht und haben sicherheitshalber sogar Ihr Büro in der Potsdamer Uni geräumt. Wen verorten Sie hinter all diesen Behauptungen und Kampagnen?
Brosius-Gersdorf: Sehr stark beteiligt waren rechtsnationale Kräfte, Politikerinnen und Politiker der AfD waren dabei. Es waren neue Medien, die vielfach desinformiert, diffamiert verzerrt und geschmäht haben. Dann gab es starke Aktivitäten auf sozialen Plattformen.
Zu meinem Erschrecken haben sich auch Vertreter der katholischen Kirche nicht immer sachlich beteiligt, eine unserer hohen Moralinstanzen in diesem Land. Und erzreaktionäre religiöse Kräfte waren auch dabei. Die haben teilweise mit Mitteln der Desinformation, der Verzerrung, der Verfälschung von Tatsachen, mit Stimmungsmache und Diffamierungen gearbeitet. Teilweise waren die Kampagnen KI-gestützt, digital orchestriert. Dabei wurden verschiedene Ziele verfolgt. Ein Ziel war, einen Keil in die Regierung zu treiben. Ein anderes Ziel war - gerade von rechtsnationalen Kräften - mich als Person, als Richterin im zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts zu verhindern. Weil dieser zweite Senat auch zuständig ist für Parteiverbotsverfahren. Und man hatte mir fälschlich unterstellt, ich hätte mich für ein solches Parteiverbotsverfahren ausgesprochen.
rbb: Sie hatten gesagt, man müsste es prüfen, wenn entsprechende Indizien vorliegen.
Brosius-Gersdorf: Genau, ich habe gesagt, man muss es sorgfältig prüfen. Wir diskutieren ja tagein, tagaus aus über dieses Thema und es ist so, dass die Hürden nach dem Grundgesetz für ein Parteiverbot zu Recht extrem hoch sind. Dass man da sehr genau hinschauen muss. Und ich habe auch darauf hingewiesen, und das ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wenn diese hohen Hürden tatsächlich erfüllt sind, dann ist es legitim, einen Parteiverbotsantrag zu stellen.
rbb: Was halten Sie von der Debatte über Teilverbote der AfD?
Brosius-Gersdorf: Das ist ein sehr weites und schwieriges Thema. Da stellen sich schon in juristischer Hinsicht formale Fragen, ob man überhaupt einen Antrag nur gegen einen Landesverband stellen kann. Das ist in der Rechtswissenschaft umstritten, weil wir dazu eine nicht ganz klare Regelung im Bundesverfassungsgerichtsgesetz haben. Man muss bei einem Parteiverbot insgesamt differenzieren zwischen Bundesverbänden und Landesverbänden der AfD.
rbb: Was muss Ihrer Ansicht nach geschehen, damit solche, aber auch andere politische Prozesse nicht deformiert und verzerrt werden?
Brosius-Gersdorf: Das Erste ist mehr Verantwortung in der Politik. Wenn solche Kampagnen kommen - und wir werden das auch in Zukunft wahrscheinlich nicht absolut verhindern können -, dann ist es wichtig, dem standzuhalten. Es ist wichtig, nicht Desinformation und Stimmungsmache - aus welchen Quellen auch immer - auf den Leim zu gehen, sondern sich selbst sachlich aus zuverlässigen Quellen zu informieren.
Das Zweite ist, dass wir aus meiner Sicht darüber nachdenken sollten - und jetzt sind wir bei juristischen Reformvorschlägen -, den Prozess der Richterwahl zum Bundesverfassungsgericht zu reformieren. Wir sollten darüber nachdenken, ob wir die Entscheidung wieder wegnehmen vom Plenum und dem Richterwahlausschuss geben. Ich bin auch der Meinung, dass wir darüber nachdenken sollten, ob wir die Vorschläge für die Richterwahl, die ja seit vielen Jahren aufgrund einer informellen Vereinbarung aufgeteilt sind zwischen den Fraktionen CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP, nicht auf alle im Bundestag vertretenen Fraktionen erstrecken sollten. Das wären dann auch die Linke und die AfD. Es ist aus meiner Sicht ein Gebot der Fairness. Weil das jetzige Vorschlagsrecht die Machtverhältnisse im Parlament nicht mehr widerspiegelt.
rbb: Sie werben - auch schon vor der Richterwahl - für mehr Schutz gegen Hass und Hetze in den sozialen Netzwerken. Inwiefern hat sich Ihr Blick auf die bestehenden gesetzlichen Regeln geändert, seitdem Sie selbst massiv solchen Hetzkampagnen ausgesetzt waren?
Brosius-Gersdorf: Ich möchte betonen, dass ich soziale Plattformen und auch die Debatten in sozialen Netzwerken grundsätzlich als Riesengewinn für unsere Demokratie ansehe. Weil sich da jedermann zu allen Themen und gerade jenen, von denen er vielleicht meint, dass sie in den klassischen Medien nicht hinreichend abgedeckt sind, selbst äußern kann. Das ist erst einmal das Positive. Aber das Ganze birgt natürlich auch Gefahren, weil der einzelne Betroffene oft gar nicht mitbekommt, ob er Gegenstand von unzulässigen Schmähungen ist. Und weil das Internet nichts vergisst.
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Wir sollten darüber nachdenken, die Plattformbetreiber zu verpflichten, eine Klarnamenpflicht bei der Registrierung ihrer Nutzer auf sozialen Netzwerken einführen.
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Frauke Brosius-Gersdorf, Rechtsprofessorin an der Universität Potsdam
Vor allem, und das habe ich auch an den Äußerungen über mich am eigenen Leib erfahren, ist es aber so, dass viele sich in sozialen Netzwerken anonym oder unter einem Pseudonym äußern. Dann haben Sie gar keine Möglichkeit, auch gegen unzulässige Äußerungen vor den Zivilgerichten vorzugehen und dort zum Beispiel auf Unterlassung oder Widerruf zu klagen oder vielleicht sogar Schadensersatz oder Geldentschädigung in Anspruch zu verlangen. Auch den Strafverfolgungsbehörden sind dann bei Straftaten im Netz die Hände gebunden, weil sie ja nicht gegen jemanden vorgehen können, der unbekannt ist.
Wir sollten darüber nachdenken, die Plattformbetreiber zu verpflichten, eine Klarnamenpflicht bei der Registrierung ihrer Nutzer auf sozialen Netzwerken einführen. Nicht eine Klarnamenpflicht bei der Kommunikation im Netz. Dazu habe ich meine Meinung geändert und mich überzeugen lassen, das es wichtige und gute Argumente dafür gibt, sich anonym oder unter Pseudonym im Netz äußern zu dürfen. Aber wenn sich ein Nutzer durch Äußerungen anderer Nutzer in sozialen Netzwerken in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt sieht, dann ist eben der Plattformbetreiber in der Lage, den Namen und die Anschrift herauszugeben, wenn ihm seine Nutzer bei der Anmeldung ihren echten Namen und die Anschrift nennen müssen. Dann macht ein Auskunftsanspruch Sinn.
rbb: Im vergangenen Jahr waren Sie nicht nur Hetze ausgesetzt, sondern haben auch viel Zuspruch und Solidarität erfahren. Ihnen wurde sogar Unterschlupf auf einem Boot in der Karibik angeboten. Eltern haben Sie gefragt, was sie ihren Töchtern sagen sollen, wenn Sie einen Rückzieher als Kandidatin machen. Ob sie ihnen raten sollen, nicht stark, laut und selbstbewusst zu sein und nicht in die Öffentlichkeit zu gehen. In Ihrem Buch appellieren Sie: "Oh nein, bitte nicht, jetzt erst recht." Was meinen Sie damit?
Brosius-Gersdorf: Die Zuschriften von Eltern von Töchtern und auch Söhnen, die mich zum Durchhalten aufgefordert und gesagt haben: "Zieh nicht zurück, sonst setzen sich unfaire Kampagnen durch", haben mich sehr bewegt. Sie haben mich gefragt: "Was soll ich denn dann meinen Töchtern sagen, denen ich immer sage, sie können alles erreichen in diesem Land als Frauen?" Es ist mir ganz wichtig zu sagen: Ja, das können sie immer noch. Sie können immer noch Bundesverfassungsrichterin, Bundespräsidentin, Bundeskanzlerin oder Vorstandsvorsitzende werden. Das, was mir passiert ist, muss nicht jedem passieren. Hoffen wir mal, dass es ein einmaliger Ausnahmezustand war.
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Es gab aber auch Aspekte von Frauenfeindlichkeit - nicht nur im Netz.
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Frauke Brosius-Gersdorf, Rechtsprofessorin an der Universität Potsdam
rbb: Spielte Ihr Geschlecht Ihrer Meinung nach bei der Richterwahl eine Rolle?
Brosius-Gersdorf: Ich habe das Thema Frauenfeindlichkeit letztes Jahr ziemlich in den Hintergrund geschoben. Und ich würde nach wie vor sagen, dass das nicht das Kernproblem der Richterwahl war. Das Kernproblem war die Politisierung. Es gab aber auch Aspekte von Frauenfeindlichkeit - nicht nur im Netz.
Was ich gesellschaftspolitisch sehr problematisch finde, ist, dass mir vorgeworfen wurde, dass das starke und entschiedene Auftreten, das Eintreten für die eigenen Argumente ein Punkt sei, der mich ungeeignet gemacht habe als Richterin am Bundesverfassungsgericht. Das empfinde ich als frauenfeindlich. Das ist ein Bild, dass man von Frauen hat und anscheinend auch befördern möchte, was ich gesamtgesellschaftlich hochproblematisch finde. Da frage ich mich, ob wir wirklich schon im 21. Jahrhundert angekommen sind. Ein Mann, dem die Attribute stark, selbstbewusst, laut, exponiert, profiliert zugeschrieben werden, gilt in unserer Gesellschaft eher als souverän, durchsetzungsfähig, mit Führungsqualitäten. Als Frau ist man dann anscheinend irgendwie ungeeignet, ungemäßigt, forciert, zu entschieden auftretend. Es kann nicht sein, dass wir Frauen und Männer so unterschiedlich beurteilen.
Würden Sie Ja sagen, wenn Sie erneut für das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen werden würden?
Brosius-Gersdorf: Die Frage stellt sich nicht. Das Thema ist durch.
Vielen Dank für das Gespräch.
Das Interview mit Frauke Brosius-Gersdorf führte Hanno Christ. Es handelt sich um eine gekürzte und redigierte Version des Gesprächs. Das ganze Interview können Sie per Klick in das oberste Foto nachhören.
Sendung: rbb24 Inforadio, 03.09.2026, 11:05 Uhr
Audio: rbb24 Inforadio, 03.09.2026, Frauke Brosius-Gersdorf im Gespräch mit Hanno Christ
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