Justizministerin Sporrer will Laiengerichtsbarkeit "neu denken"


Politik

Die SPÖ-Politikerin möchte überprüfen, bei welchen Delikten Laienrichter eingesetzt werden. Zudem soll auch härter gegen Spionage in Österreich vorgegangen werden

23. Juli 2026, 06:20

Eine Frau mit kurzen grauen Haaren und hellem Blazer gestikuliert während eines Gesprächs. Im Hintergrund sind Bücherregale mit bunten Büchern zu sehen.
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) stellt weitere Reformen in der Justiz in Aussicht.

Wien – Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) kann sich eine Reform der Laiengerichtsbarkeit vorstellen. Klar sei für sie jedoch: "Mein Ziel ist grundsätzlich, die Laiengerichtsbarkeit beizubehalten, weil es eine wichtige demokratische Errungenschaft war. Aber man muss sich natürlich anschauen, bei welchen Delikten", sagte sie im APA-Sommerinterview. Immer wieder kritisieren Standesvertreter und Rechtsexperten, dass sich die Entscheidungen von Geschworenen kaum überprüfen lassen.

Zum Teil "sehr antiquiert"

Derzeit bedarf der so genannte Wahrspruch – die Entscheidung von Geschworenen in der Schuldfrage – keiner Begründung. Er lässt sich vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) zwar mit einer Nichtigkeitsbeschwerde bekämpfen. Dabei können im Wesentlichen aber nur formale Aspekte als Verfahrensmängel und Rechtsfehler gerügt werden. Dieser Umstand sei "sehr antiquiert". "Wir werden uns das anschauen", kündigte Sporrer eine mögliche Änderung an.

Bei der Reform der Laiengerichtsbarkeit stünden mehrere Dinge im Raum. Eine umfassendere Vorbereitung der Geschworenen oder Schöffen sei genauso möglich wie ein Auswahlverfahren. "Wobei eben der Zufallsgenerator, wenn man so will, ja dem Ziel dient, dass die Breite der Bevölkerung in die Gerichtsbarkeit einbezogen wird. (...) Ich würde sagen, eher mehr Information, mehr Wissenstransfer vorab, als eine Auswahl."

Teil der Evaluierung sind laut Sporrer auch Zuständigkeitsfragen. Evaluiert wird etwa, ob Wiederbetätigungsverfahren nach dem NS-Verbotsgesetz weiterhin in der Zuständigkeit eines Schwurgerichtshofs bleiben. Das seien "Fragen, die man sich stellen wird müssen", sagte Sporrer. Einen zeitlichen Horizont für die Reform konnte die Justizministerin nicht nennen: "Ich darf Ihnen sagen, dass mir natürlich vieles zu langsam geht. "

Wohl einer der größten Brocken in Sporrers bisheriger Amtszeit war die Präsentation eines Gesetzesentwurfes für die Bundesstaatsanwaltschaft vor wenigen Wochen, der bis Ende August in Begutachtung ist. Der Vorstellung folgte prompt Kritik von fast allen Standesvertretern und -vertreterinnen. Die starke Einbindung des Parlaments, fachfremde Vertreter, etwa der Notariatskammer, in der Auswahlkommission und die kurze Amtsdauer von sechs Jahren waren einige der Hauptkritikpunkte.

Strenger bei Spionage

Warum all diese Punkte im Gesetzesentwurf keinen Niederschlag fanden? "Weil wir in einer Dreierkoalition sind", betonte Sporrer. "Mein Ziel ist nach wie vor die höchstmögliche Unabhängigkeit dieser neuen Bundesstaatsanwaltschaft." Bis zum Ablauf der Begutachtungsfrist werde man "alle Stimmen hören" und entsprechend berücksichtigen. "Es kann sich noch alles Mögliche tun", nahm sie den Entwurf in Schutz. "Sehr viel" abgewinnen könne sie dem Vorschlag einer längeren Amtsdauer. Für einen Beschluss ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit und damit die Zustimmung der Grünen notwendig.

Für Kritik der Staatsanwaltschaften, noch bevor es überhaupt einen entsprechenden Entwurf gibt, sorgt auch die geplante Erweiterung der Strafbarkeit von Spionageaktivitäten. Künftig soll auch die Spionage gegen internationale Organisationen strafbar sein, während bis dato das Betreiben geheimer Nachrichtendienste nur dann der Strafbarkeit unterliegt, wenn es sich gegen österreichische Interessen richtet. Diese Änderung würde massiven Mehraufwand bedeuten, der angesichts des für die Jahre 2027 und 2028 geplanten Justizbudgets nicht stemmbar sei.

Im Frühjahr vernahmen Medienvertreter mehrfach, die Verhandlungen dürften kurz vor Abschluss stehen, bisher war es aber nicht so weit. Derzeit liege das Paket "in der Koordinierung", also bei den Verhandlungsteams der Regierungsparteien. Wie lange man noch warten wird müssen? "Wenn ich in der Koordinierung säße, dann wäre es morgen. (...) Ich bin auch manchmal ungeduldig." Sie sei aber "hoffnungsvoll", dass nun Bewegung in die Sache komme. In den letzten Wochen und Monaten hätten die Budgetverhandlungen viele Kapazitäten gebunden und dafür gesorgt, "dass andere Themen hintangestellt wurden."

Stellen fehlen

Zwar musste die Justiz anders als die meisten anderen Ressorts (ausgenommen Bildung und Inneres) keine Planstellen einbüßen, laut Standesvertretung fehlt es aber ohnehin an 250 richterlichen und 60 bis 70 staatsanwaltschaftlichen Planstellen. Im Rahmen des Projekts "Aufgabenkritik" haben die Standesvertretungen und Oberlandesgerichte über 200 Vorschläge für Entlastung und Effizienzsteigerung ans Justizministerium übermittelt. Davon wurden 63 im Ampelsystem auf grün geschaltet, sind also direkt umsetzbar. Sieben befinden sich derzeit in der Umsetzung. Darunter etwa die Anhebung der Wertgrenzen der Schöffengerichtsbarkeit. Schöffengerichte sind in Zukunft bei Vermögensdelikten nur mehr ab einem Schaden ab 100.000 Euro zuständig. Bisher ist die Wertgrenze 50.000. "Das heißt, es müssen weniger Personen an einem Urteil mitarbeiten, weil ich jetzt mehr Einzelrichter-Zuständigkeit habe", so Sporrer. Außerdem werde eine Gebühr gegen Scheinberufungen eingeführt. "Im Zuge dieser ersten Tranche hat man sich auf sieben geeinigt, (...) aber da kommt noch einiges."

Erst am Freitag hatte die EU-Kommission in ihrem Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026 politische Einflussnahme auf die österreichische Justiz kritisiert. Keine Fortschritte sieht Brüssel bei der geforderten Beteiligung der Justiz an der Ernennung der (Vize-)Präsidentinnen oder (Vize-)Präsidenten der Verwaltungsgerichte, die jedoch nicht in Sporrers Zuständigkeit fallen. Von der Kritik ausgenommen sei für Sporrer jedoch der Verwaltungsgerichtshof und auch Rechnungshof, Verfassungsgerichtshof, Präsidentschaftskanzlei und Volksanwaltschaft. "Das sind die obersten Organe, die keinem Ministerium unterstellt sind. Der VwGH-Präsident hat auch Budget- und Personalhoheit, daher braucht man dort eine demokratische Legitimierung durch die Bundesregierung." Außerdem gehe es mit Präsident und Vizepräsident lediglich um zwei der 68 Richter am VwGH.

Entlastung erhofft man sich aber auch durch die Digitalisierung und die damit verbundene Umwandlung von Planstellen. Der elektronische Akt soll bis Jahresende auf alle Gerichte und Behörden ausgerollt sein. Anfang kommenden Jahres will man "weitere Tools der künstlichen Intelligenz für die Gerichte und Behörden zur Verfügung stellen." Bald werde KI bei der Zusammenfassung von Schriftsätzen und Übersetzungen direkt im Akt verwendet werden können. Wenn durch die KI im Supportbereich Stellen frei würden, könne man diese in richterliche Planstellen umwandeln, so Sporrers Plan. "Das klingt zwar jetzt natürlich nach: 'Sie bäckt jetzt kleine Brötchen'. Ja, wir backen halt jetzt kleine Brötchen, aber die stillen auch den Hunger." (APA, red, 23.7.2026)