Sexualstrafrecht: Justizministerium richtet Arbeitsgruppe ein
Sexualstrafrecht
Der Fall einer 40-jährigen Frau aus Marchtrenk (Oberösterreich), die durch sexuellen Missbrauch getötet wurde, sorgt weiter für Entsetzen. Das Justizministerium kündigte im Lichte dessen an, dass noch im September eine Arbeitsgruppe mit der Evaluierung und Weiterentwicklung des Sexualstrafrechts beginnen werde. Kritik kam am Donnerstag von den Grünen.
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Über die jüngsten Ereignisse zeigte sich Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) am Mittwochabend im ZIB2-Interview bestürzt: Die Männer seien „krank“, sagte sie in Anlehnung an ein Zitat der Autorin Ingeborg Bachmann. „Es geht darum, dass Männer sich bemächtigen, über Frauen zu bestimmen“, erklärte die Ministerin. Jeder Femizid zeuge davon. „Wir müssen uns als Gesellschaft hier wirklich entschlossen dagegen stellen.“ Es bedürfe gesetzlicher Maßnahmen, wie auch „eines gesamtgesellschaftlichen Bewusstseinswandels“.
Die vom Justizministerium eingerichtete Arbeitsgruppe soll demnächst unter anderem die Notwendigkeit gesetzlicher Maßnahmen bei Missbrauchsdarstellungen prüfen, teilte das Ministerium gegenüber der APA am Donnerstag mit. Gegenüber der ZIB2 sagte Sporrer, dass auch Strafbestimmungen gegen Deepfakes neu zu regeln seien. Dabei soll die Frage behandelt werden, ob der Besitz von Darstellungen sexueller Gewalt oder Vergewaltigungen an volljährigen Personen unter Strafe gestellt wird.
Sporrer: Gesellschaft muss sich dagegenstellen
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) fordert anlässlich des schweren Missbrauchsfalls in Marchtrenk einen grundlegenden Wandel des gesamtgesellschaftlichen Bewusstseins.
Das Herstellen, Versenden und Verbreiten von Missbrauchsaufnahmen sei bereits strafbar, der Besitz aber noch nicht. Diese Lücke müsse laut der Ministerin nun geschlossen werden. Bereits im vergangenen Jahr seien die Verbote von Upskirting, dem unbefugten Fotografieren des Intimbereichs, und dem Versenden von „Dickpics“ eingeführt worden. Sporrer zeigte sich „fassungslos“, dass sie „alle halbe Jahre vor einem neuen Phänomen stehe, das geregelt gehört“.
Europol zerschlug Onlinenetzwerk
Erst im Juli berichtete Europol von einem Schlag gegen ein Onlinenetzwerk von Männern, die ihre Partnerinnen betäubten und dann sexuell missbrauchten. Die Aufnahmen wurden danach ins Netz gestellt – oft in frauenfeindlichen Gruppen. Dort berichteten die Männer auch über ihre Erfahrungen und gaben einander Tipps. Sie informierten über die Wirksamkeit der Drogen oder Betäubungsmittel und wie man sich diese beschaffen kann.
Die Verbrechen erinnern an den Fall der Französin Gisele Pelicot. Sie war von ihrem damaligen Ehemann Dominique über knapp zehn Jahre immer wieder betäubt, missbraucht und Dutzenden Fremden zur Vergewaltigung „angeboten“ worden.
Im Zuge der Operation „Medusa“ von Europol waren vier neue derartige Netzwerke entdeckt worden. Laut der Ermittlungsbehörde gab es Dutzende Festnahmen und mehr als hundert Opfer und Täter. Neun Länder waren an dem Einsatz beteiligt. In Österreich gab es keine Fälle, die dem Netzwerk zuzuordnen sind, Österreich ist jedoch erst seit 6. August an „Medusa“ beteiligt.
Mehrere Fälle von betäubten Frauen
In Österreich gibt es bisher drei derartige Fälle von betäubten und vergewaltigten Frauen, ob diese mit solchen Netzwerken zusammenhängen, ist noch unklar. Neben einem Fall in Niederösterreich und Tirol erschüttert der Verdacht der tödlichen Vergewaltigung einer 40-Jährigen in Marchtrenk (Bezirk Wels-Land).
Das Opfer war Ende Juni mit stark blutenden Wunden in seinem Wohnhaus aufgefunden worden. Die Rettung konnte nur noch den Tod der Frau feststellen. Aufgrund der Verletzungen wurde eine Obduktion angeordnet, die das ganze Ausmaß zutage brachte.
Marchtrenk: Dritter Mann sollte dabei sein
Wie die bisherigen Ermittlungen ergaben, habe es gemeinsame sexuelle Handlungen des 51-jährigen Ehemanns und eines zweiten gleichaltrigen Verdächtigen an dem zu diesem Zeitpunkt „schwerst alkoholisierten und daher wehrlosen“ Opfer gegeben, so die Staatsanwaltschaft. Beide Männer sind in Haft. Ein dritter Mann hätte am Tatabend dabei sein sollen, erschien aber nicht, wurde am Donnerstag der APA bestätigt – mehr dazu in ooe.ORF.at.
Der zweite Täter könne mit jenen Handlungen, die schließlich zum Tod der Frau geführt haben, nicht in Zusammenhang gebracht werden, diese werden dem Ehemann zugeschrieben. Gegen die Männer wird wegen Missbrauchs einer wehrlosen oder beeinträchtigten Person – in einem Fall mit Todesfolge – ermittelt.
Der Fall in Tirol betraf einen 44-Jährigen, der seine Lebensgefährtin und vermutlich auch Ex-Partnerin betäubt und missbraucht haben soll. Er ist ebenfalls in Haft. Beim Fall in Niederösterreich gibt es bereits ein Urteil. Der mittlerweile 43-Jährige, der im Jahr 2014 heimlich seine Partnerin mit Schlafmitteln betäubt und dann vergewaltigt haben soll, wurde im März zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Anwältin: Österreich liegt bei digitaler Forensik zurück
Der Niederösterreicher hatte sich in einschlägigen Chatgruppen mit anderen über das Betäuben und die Missbrauchshandlungen an wehrlosen Frauen ausgetauscht. Rechtsanwältin Sonja Aziz, die die Frau des 43-Jährigen vertrat, berichtete im Ö1-Morgenjournal von einem längeren Weg, bis der Fall aufgeflogen war.
Aziz warnte, dass in derartigen Chatgruppen ein „Echoraum“ entstehe. „Was außerhalb strafbar und moralisch verwerflich ist, wird innerhalb dieser Gruppen als normal und bewundernswert dargestellt“, so Aziz. Ihrer Ansicht nach wäre es wichtig, dass sich die Ermittlungsbehörden Zugang zu derartigen Chatgruppen verschaffen könnten. „Wir haben hier eine grundrechtliche Problematik, es ist nicht erlaubt, diese Überwachung ohne Anlass durchzuführen.“
Gleichzeitig solle aber auch sichergestellt werden, dass die Polizei bereits „bestehende Möglichkeiten auch tatsächlich ausschöpfen kann“. Dafür brauche es ausreichend Personal. Die Anwältin kritisierte, dass Österreich bei der digitalen Forensik noch „zu weit“ hinten liege.
Grüne fordern mehr Tempo
Kritik am Vorgehen der Regierung kam am Donnerstag von den Grünen. Die Regierung sei bei der Reform des Sexualstrafrechts dem eigenen Zeitplan „Monate hinterher“, kritisierte die grüne Frauensprecherin Meri Disoski in einer Aussendung. Die zuständige Arbeitsgruppe starte erst jetzt, obwohl die Evaluierung und Verschärfung bereits für das zweite Quartal vorgesehen war, so Disoski.
„Wir brauchen endlich ‚Nur Ja heißt Ja‘ und einen eigenen Straftatbestand für den Besitz und die Weitergabe von Vergewaltigungsaufnahmen“, so die Grüne. Im ZIB2-Interview sagte Sporrer, dass ein entsprechender Entwurf zum Zustimmungsprinzip bereits in die „Koordinierung“ der Koalition geschickt worden sei. „Die NEOS haben schon zugestimmt, wir warten auf die Antwort der ÖVP.“ Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) betonte am Mittwoch vor dem Ministerrat, dass man den Schutz von Frauen „zu einer hohen Priorität“ mache.