Kein Radwegzwang: Radfahrer dürfen am Theodor-Heuss-Platz auf der Fahrbahn fahren
Stand: 24.09.2026, 08:00 Uhr
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Die rote Markierung an der Rathaus-Kreuzung in Hamm ist kein Pflichtweg für Radler. ADFC und Polizei bestätigen: Die Fahrbahn ist erlaubt.
Hamm-Mitte – Nein, auch Leo Hammer hat nicht immer recht. Bei einer Frage nach dem richtigen Verhalten im Straßenverkehr lag er kürzlich daneben. Es geht um das richtige Abbiegen mit dem Fahrrad auf der Rathaus-Kreuzung.

Auf dem Theodor-Heuss-Platz hatte die Stadt jüngst leuchtend rote Farbe aufgetragen, um die Kreuzung für Radler sicherer zu machen. Autofahrer sollen beim Abbiegen daran erinnert werden, dass sie die Wege von Radfahrern kreuzen könnten. Die rote Route führt in Nord-Süd-Richtung von der Süd- und Werler Straße und umgekehrt, sie kreuzt dabei die Einmündungen von Bismarckstraße und Caldenhofer Weg.
Im August hatte sich ein Radfahrer, von Süden kommend, auf der Werler Straße zwischen den Autos eingeordnet, um nach links in die Bismarckstraße zu biegen. Er war dabei, mit einem Autofahrer aneinanderzugeraten, der ihn dort an der falschen Stelle wähnte. Der Autofahrer gab seine Einschätzung an Leo weiter: Warum die Radfahrer denn immer noch auf der Fahrbahn unterwegs sind, wo sie doch auf dem rot markierten Radweg fahren müssten.
ADFC und Polizei geben dem Radler Recht
Das stimmt jedoch nicht. Darauf weisen nicht nur Leser hin, die sich nach der Leo-Berichterstattung meldeten. Auch der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) und die Polizei gaben dem Radfahrer im Nachhinein Recht. Am Theodor-Heuss-Platz gibt es nämlich keinen benutzungspflichtigen Radweg.
Wer als Radfahrer von Süden auf die Kreuzung zufährt, ist auf der Werler Straße tatsächlich an den Radweg gebunden. Der endet jedoch an der Zufahrt zu den Rathaus-Parkplätzen. Von dort aus gibt es nur noch einen Schutzstreifen am Straßenrand, der in der Busspur mündet. Und hier kommt das entscheidende Schild: Die Busspur ist für Fahrräder freigegeben. Eine Verpflichtung, sie zu nutzen, besteht nicht. Radfahrer dürfen also auf der Autospur geradeaus fahren und auch auf die Querstraßen abbiegen.
Man darf auch durch die Busspur fahren
Möglichkeit B ist die Busspur: Radler dürfen sie passieren und folgen dann der rot markierten Spur. Die führt über die Einmündung des Caldenhofer Wegs in Richtung Südstraße. Wer zur Bismarckstraße will, kann an der Einmündung direkt vor der Auto-Ampel halten; dort ist ein roter Wendepunkt für Radler markiert. Von dort geht es dann mit dem Autoverkehr über die Kreuzung auf die Bismarckstraße.