Ständeratskommission: Keine Einigung bei UBS-Eigenkapital


Keine Einigung beim Eigenkapital

Ständeräte hadern weiter mit Keller-Sutters UBS-Regelung

Die zuständige Ständeratskommission zögert ihren Entscheid über die Zukunft der UBS weiter hinaus: Sie will erst Ende August über die Regelung zur Eigenkapitalunterlegung von ausländischen Tochterfirmen entscheiden.

Publiziert: 18:02 Uhr

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Joschka SchaffnerRedaktor Politik

Finanzministerin Karin Keller-Sutter (62, FDP) will die UBS an die kürzere Leine nehmen. Ausgerechnet wegen ihrer eigenen Parteikollegen droht ihr aber eine Schlappe. Geht es nach Keller-Sutter, müsste die UBS zukünftig ihre ausländischen Tochtergesellschaften zu 100 Prozent mit hartem Kernkapital (CET1) unterlegen. FDP-Ständeräte schiessen deswegen öffentlich gegen ihre Bundesrätin: Die Regelung lähme die Grossbank zu fest.

In der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hätte es diese Woche zum Showdown kommen sollen. Daraus wird aber nichts: Zwar sehe man genauso grossen Bedarf für eine griffigere Regulierung, teilt die Kommission am Dienstag mit. Doch sind sich ihre Mitglieder weiterhin uneinig, wie diese aussehen soll.

Kommission hadert mit den Varianten

Der Kommission sei es wichtig, «eine Balance zwischen dem legitimen Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und der ebenso legitimen Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes zu finden», steht es in der Mitteilung.

Neben dem Vorschlag des Bundesrats würden zudem einige weitere Anträge vorliegen. So soll beim vollständigen Abzug ausländischer Beteiligungen von den Eigenmitteln nicht nur hartes Kernkapital, sondern auch zusätzliches Kernkapital (AT1) berücksichtigt werden. Gleichzeitig solle mittels einer Anpassung der qualitativen Ausgestaltung der AT1-Instrumente sichergestellt werden, dass diese frühzeitig einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der Bank leisten können.

Im Herbst soll das Stöckli entscheiden

Besonders aus der FDP kamen auch öffentlich Rufe nach einem solchen Kompromiss – AT1 sei für die UBS nämlich günstiger zu beschaffen. Die Finanzministerin kann dennoch auf Rückendeckung zählen: Die Schweizerische Nationalbank, der Internationale Währungsfonds und der Finanzstabilitätsrat stützen ihre Haltung.

Welche Option sich in der WAK-S schlussendlich durchsetzt, sei Gegenstand weiterer Beratungen, so die Kommission. Diese sollen Ende August stattfinden. Bis dahin erwarte die WAK-S einen Bericht der zuständigen Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz zu den bisher vorliegenden Formulierungsvorschlägen. Das Geschäft soll weiterhin in der Herbstsession in den Ständerat kommen.