Kinderpornografie auf dem Handy: 19-Jähriger gesteht alles – Gericht spricht mildes Urteil


Stand: 09.10.2026, 21:00 Uhr

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Vor Gericht (Symbolbild)

Wegen des Besitzes von Kinderpornografie musste sich ein 19-Jähriger vor Gericht verantworten (Symbolbild). © IMAGO/Heiko Blatterspiel

Mit hochrotem Kopf sitzt der 19-Jährige im Amtsgericht Weilheim auf der Anklagebank und bereut seine Taten. Sein Geständnis, kinderpornografisches Material besessen zu haben, trägt maßgeblich dazu bei, dass er mit einem milden Urteil davonkommt.

Weilheim – „Wenn wir nach Erwachsenenstrafrecht urteilen würden, müsste eine Freiheitsstrafe verhängt werden“, macht Staatsanwalt Marco Heim in seinem Plädoyer allerdings sehr deutlich, „denn hinter jedem kinderpornografischen Bild verbirgt sich ein Kind, das missbraucht wird. Und durch den Konsum solcher Bilder wird dieser Missbrauch immer weiter fortgesetzt.“ Eine der Dateien, die auf dem Handy des jungen Mannes nachgewiesen werden konnten, zeige sogar schweren sexuellen Missbrauch an einem minderjährigen Mädchen, wie Heim betont.

„Es ist nicht sicher, dass man ihm ohne Geständnis den Besitz hätte nachweisen können

Bei dem Angeklagten, der zum Tatzeitpunkt gerade 18 Jahre alt war und bei dem eine Reifeverzögerung zumindest nicht ausgeschlossen werden könne, hielten aber sowohl der Staatsanwalt als auch Richterin Franziska Braun eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht für ausreichend. Dass der junge Mann der Polizei die Zugangsdaten zu Mobiltelefon und gesichertem Ordner widerstandslos übergeben und sich vor Gericht geständig und reuig gezeigt hat, sahen die Juristen als besonders relevant an. „Denn die strafbaren Dateien waren nur noch im Cache des Internetbrowsers zu finden und es ist nicht sicher, dass man ihm ohne Geständnis den Besitz hätte nachweisen können“, stellte die Richterin fest.

Sie sah davon ab, Jugendarrest zu verhängen, und verurteilte den Berufsanfänger lediglich dazu, 700 Euro an den Verein Brücke Oberland zu zahlen und binnen sechs Monaten am Kurs „Übergriff Online“ teilzunehmen. Der Staatsanwalt hatte neben der Kursteilnahme eine Geldauflage von 1500 Euro gefordert. Sollte der Verurteilte gegen die Auflagen verstoßen, sähe man sich allerdings wieder und dann sei durchaus auch ein Arrest möglich, warnte ihn Richterin Braun: „Der Freiheitsentzug wäre nicht nur unangenehm, er brächte Ihnen auch Probleme mit dem Arbeitgeber ein.“

Ausgiebige Sex-Chats mit Minderjährigen geführt

Probleme hat sich der nicht vorbestrafte Heranwachsende aus dem westlichen Landkreis mit dem nachgewiesenen Besitz von drei kinder- und zwei jugendpornografischen Dateien bereits einige eingehandelt. Die Szene von Ende Juli 2025, als plötzlich um sechs Uhr morgens zwei Polizisten klingelten, der Vater die Tür öffnete und sie ihn aus dem Bett holten, um sein Telefon einzuziehen, dürften weder der Sohn noch seine Eltern so schnell vergessen. „Seitdem glauben mir meine Eltern nicht mehr“, beschreibt der 19-Jährige den Vertrauensverlust in seiner Familie.

Auf die Spur gekommen waren die Ermittlungsbehörden dem Angeklagten, weil dieser ausgiebig und vollkommen sorglos in den sozialen Medien Sex-Chats geführt und dabei einige Energie darauf verwendet hatte, an kinder- oder jugendpornografisches Material zu gelangen. Der mit der Ermittlung beauftragte Polizeibeamte gab vor Gericht an, dass der Täter dabei auch abgefragt habe, ob sein Gegenüber minderjährig sei. Trotz aller Bemühungen in „unzähligen Chats“ sei er aber nie erfolgreich gewesen. Dass er dennoch in Besitz von strafbaren Dateien gelangt ist, erklärt der Ermittler damit, dass der Angeklagte danach gezielt auf Internetseiten gesucht haben müsse. „Das ist nicht mit zwei Klicks von Google aus getan“, so der Polizeibeamte, der dem 19-Jährigen nach Auswertung des Mobiltelefons einen „allgemein regen Konsum von Pornografie“ attestierte.

Der Angeklagte hatte die Anonymität des Internets überschätzt

Dabei muss er die Anonymität des Internets deutlich überschätzt haben, hatte er doch bei Instagram sowie Snapchat seine E-Mail-Adresse im Benutzerprofil hinterlegt. Als er aber einer Nutzerin, erkennbar noch ein Kind, pornografische Dateien und einem weiteren Chatpartner jugendpornografisches Material gesendet hatte, wurde das BKA auf ihn aufmerksam. Den Wohnort des Heranwachsenden herauszufinden und ihn dort anzutreffen, war für die Ermittler ein Leichtes. „Es gibt aber auch genügend erwachsene Täter, die sich im Internet ähnlich dumm verhalten“, weiß Staatsanwalt Heim zu berichten.